Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung. Rahmenkredit

Details

ID
20020076
Title
Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung. Rahmenkredit
Description
Botschaft vom 23. Oktober 2002 über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung
InitialSituation
<p>Der Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte sieht vor, dass die finanziellen Mittel für Massnahmen in diesen beiden Bereichen in Form von mehrjährigen Rahmenkrediten bewilligt werden. Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat erstmals einen entsprechenden Rahmenkredit in Höhe von 240 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren. Die Laufzeit beginnt am 1. Januar 2004. Die zivile Konfliktbearbeitung und die Menschenrechtsförderung sind zentrale Anliegen der schweizerischen Aussenpolitik. Im aussenpolitischen Bericht 2000 hielt der Bundesrat fest, dass er künftig "einen wesentlichen und deutlich sichtbaren Beitrag zur Verhütung gewaltsamer Konflikte leisten" will. Gleichzeitig kündigte er an, dass er "eine eigenständige und profilierte humanitäre Politik betreiben" und "seine Bestrebungen zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit entsprechenden Massnahmen verstärken" will.</p><p>Der Bundesrat hat Ziele und Grundsätze definiert und konkrete Aktionsfelder festgelegt, in denen sich die Politische Direktion des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in den beiden Bereichen während der kommenden vier Jahre engagieren wird. Um die Qualität und Wirkung der schweizerischen Beiträge zu erhöhen, wird diese Direktion zudem ihr Sachwissen in ausgewählten Themenbereichen ausbauen.</p><p>Die bisher zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen nicht aus, um angemessen auf die ständig steigende Nachfrage nach schweizerischen Beiträgen in den Bereichen der zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung zu reagieren. Die bisherigen Mittel konnten zudem nur im Rahmen von einjährigen Verpflichtungen verwendet werden. Dieser Modus hat sich als unpraktikabel erwiesen. Er widerspricht der Erkenntnis, dass wirkungsvolle Massnahmen mindestens in einer mittelfristigen Perspektive umgesetzt werden müssen. Mit dem Rahmenkredit wird es möglich, mehrjährige Verpflichtungen einzugehen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Massnahmen in den beiden Bereichen liegt bei der Politischen Direktion des EDA. Die Politische Direktion arbeitet dabei eng mit anderen Bundesstellen, insbesondere mit der Direktion für Zusammenarbeit und Entwicklung (DEZA), mit internationalen Organisationen, mit nichtstaatlichen Organisationen sowie mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 23. Oktober 2002 über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2003 1 Beschluss gemäss Entwurf
    30.09.2003 2 Abweichung
    16.12.2003 1 Abweichung
    17.12.2003 2 Zustimmung
    13.01.2004 1
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) Nichteintreten. Schlüer begründete dies im Namen der Minderheit und der SVP-Fraktion damit, dass die Vorlage einzig bezwecke, die Gelder für die Friedensförderung zu erhöhen und in Rahmenkrediten der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Aus finanzpolitischer Sicht sei dies verantwortungslos, Friedensförderung sei, wie bislang bewiesen, auch ohne ein Gesetz möglich. Eine grosse Ratsmehrheit befand jedoch, dass die aktuelle Lage und der Krieg gegen den Irak die Notwendigkeit der zivilen Friedensförderung auf dramatische Weise verdeutlicht hätten. Die heutige Weltlage rufe geradezu nach Frieden und Gerechtigkeit, sagten die Kommissionssprecher, welche beantragten dem Bundesrat zu folgen. Mit 111 zu 24 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung beantragte eine Minderheit Ruedi Baumann (G, BE) den Rahmenkredit auf 280 Millionen Franken zu erhöhen. Mit zusätzlichen 40 Millionen könnte die Schweiz einen grösseren Akzent auf die Entminungsmassnahmen legen und so helfen, die Verstümmelung von Menschen zu verhindern. Theophil Pfister (V, SG) beantragte, den Kredit auf 140 Millionen Franken zu senken. Die Entwicklung im Irak verlange keine Ausweitung der Friedensförderung, sondern eine Beschränkung auf die Kernkompetenz der Schweiz, die humanitäre Hilfe, sagte Pfister. Die freisinnig-demokratische und die christlichdemokratische Fraktion unterstützten den Antrag des Bundesrates. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hielt fest, dass der Kredit von 240 Millionen Franken das Minimum sei, um die Glaubwürdigkeit der Schweiz zu bewahren. Sowohl der Antrag der Minderheit Baumann wie der Antrag Pfister wurden klar abgelehnt und in der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Rahmenkredit mit 120 zu 27 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte eine knappe Kommissionsmehrheit den Rahmenkredit auf 175 Millionen Franken zu beschränken. Der angestrebte Ausbau der zivilen Friedensförderung sei mit der prekären Lage der Bundesfinanzen nicht vereinbar, machte Kommissionspräsident Maximilian Reimann (V, AG) geltend. Dick Marty (RL, TI) beantragte im Namen einer Minderheit dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. 240 Millionen Franken seien keineswegs überrissen angesichts der 130 Millionen Franken, welche die Schweizer Armee Jahr für Jahr allein für Munitionskäufe ausgebe. Als Kompromissvorschlag beantragte eine Minderheit Peter Briner (RL, SH), den Kredit auf 200 Millionen Franken zu beschränken. Damit bleibe das finanzpolitische Gewissen frei, ohne dass die Strategie der zivilen Friedensförderung gefährdet werde, sagte Briner. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey beantragte einem Kredit von 240 Millionen Franken zuzustimmen, die Mehrausgaben seien konform mit dem Entlastungsprogramm, und das EDA habe dafür andernorts Gelder gestrichen. Mit 27 zu 10 Stimmen folgte der Rat der Minderheit Briner und setzte den Rahmenkredit bei 200 Millionen Franken fest. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 24 zu 3 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung im <b>Nationalrat</b> beantragte die Mehrheit der Kommission am früheren Beschluss von 240 Millionen Franken festzuhalten. Eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) beantragte dem Ständerat zuzustimmen. Vreni Müller-Hemmi (S, ZH) beantragte, falls der Rat nicht der Mehrheit der Kommission folgen würde, den Rahmenkredit auf 220 Millionen Franken festzulegen. In der ersten Abstimmung folgte der Rat mit 92 zu 85 Stimmen der Minderheit Schlüer und in der zweiten Abstimmung mit 116 zu 61 Stimmen dem Enventualantrag Müller-Hemmi.</p><p>Einstimmig folgte der <b>Ständerat</b> dem Beschluss des Nationalrates.</p>
Updated
09.04.2025 00:28

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