Bundesgesetz über den Umweltschutz. Änderung. Globale Umweltprobleme. Rahmenkredit

Details

ID
20020079
Title
Bundesgesetz über den Umweltschutz. Änderung. Globale Umweltprobleme. Rahmenkredit
Description
Botschaft vom 6. November 2002 über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz
InitialSituation
<p>Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 125 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren für die Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der internationalen Umweltpolitik, sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Unterstützung der internationalen Umweltpolitik durch eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (Art. 52a USG). Dieser Rahmenkredit gewährleistet die kontinuierliche Weiterführung des Engagements der Schweiz, wie sie es 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubiläumskredit für das 700-jährige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Mio. Fr.) begonnen und mit einem Rahmenkredit von 88,5 Millionen Franken 1998 weitergeführt hat (BBl 1998 3606). Die Botschaft begründet, weshalb und wie dieses Engagement in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die beantragten Mittel ergänzen die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz ermöglichen, sich an den Wiederauffüllungen des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Die neuerliche Kapitalisierung dieser Umweltfonds findet vor dem Hintergrund einer sich ständig verschlechternden globalen Umweltsituation statt. Angesichts des weit verzweigten globalen Umweltsystems mit seinen vielen Konventionen und Protokollen, mit teils völlig unterschiedlichen Führungsstrukturen und Zuständigkeiten ist es bedeutsam, die Glaubwürdigkeit der Politik und der angestrebten Lösungen zu gewährleisten. Dabei spielen auch die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und Protokolle eine zentrale Rolle. Ihre kohärente und effiziente Ausgestaltung ist von grösster Wichtigkeit. Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert die Kohärenz und Effizienz. Der GEF stellt heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Seit 1991 hat der GEF mit Eigenmitteln von 4 Milliarden US-Dollar über 1000 Projekte in vier Schwerpunktbereichen finanziert: Klima, Biodiversität, internationale Gewässer und - beschränkt auf Transitionsländer - Schutz der Ozonschicht. Mit diesen Investitionen wurden zusätzlich rund 11 Milliarden US-Dollar an Kofinanzierungen aus verschiedenen Quellen mobilisiert. Das Ziel des GEF ist es, über die Finanzierung von innovativen und effizienten Projekten eine katalytische Wirkung zur Mobilisierung von Investitionen und zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen zu Gunsten der globalen Umwelt zu erzeugen. Das Montrealer Protokoll über Ozonschicht abbauende Substanzen vom September 1987 legt den Fahrplan für den Verzicht auf Substanzen fest, welche die lebenswichtige stratosphärische Ozonschicht zerstören. Dieses Protokoll verpflichtet sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer. Um den vollständigen Verzicht der Entwicklungsländer auf Ozonschicht abbauende Substanzen zu gewährleisten, muss der Ozonfonds weiterhin mit den nötigen Mitteln versehen werden.</p><p>Der Bundesrat ist auf Grund der in der Botschaft im Detail besprochenen Wirkung des GEF und des Ozonfonds der Überzeugung, dass diese Finanzierungsmechanismen neu kapitalisiert werden müssen. Sie unterstützen Ziele, wie sie der Bundesrat in den folgenden Berichten dargelegt hat: im Bericht vom 1. Oktober 1990 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 1990 III 847), im Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren (BBl 1994 I 153), im Aussenpolitischen Bericht 2000 vom 15. November 2000 (BBl 2001 261) und mit Blick auf die Beziehungen zu den Entwicklungsländern im Bericht vom 7. März 1994 über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren (Leitbild Nord-Süd; BB1 1994 II 1214). </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. November 2002 über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2003 1 Beschluss nach Entwurf des Bundesrates (die Ausgabenbremse wird nicht angenommen).
    10.06.2003 2 Abweichung
    17.06.2003 1 Zustimmung
    08.07.2003 1
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.03.2003 1 Eintreten
    20.03.2003 1 Beschluss nach Entwurf des Bundesrates (die Ausgabenbremse wird nicht angenommen).
    10.06.2003 2 Zustimmung
    17.06.2003 1 Die Ausgabenbremse wird angenommen.
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Vorlage 1</p><p>Mit dem Bundesrat beantragte die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) dem <b>Nationalrat</b>, den Rahmenkredit von 125 Millionen Franken anzunehmen. Eine starke bürgerliche Kommissionsminderheit bestritt nicht grundsätzlich den Rahmenkredit. Kritisiert wurde jedoch seine Höhe und insbesondere die Krediterhöhung an den Globalen Umweltfonds (GEF). Sie beantragte, den Kredit auf 70 Millionen zu kürzen. Unterstützung fand die Minderheit im Plenum bei fast allen Mitgliedern der SVP-Fraktion, bei den meisten Freisinnigen, den Liberalen und einem Viertel der CVP-Fraktion. Mit 78 zu 58 Stimmen akzeptierte die Mehrheit des Nationalrats jedoch die 125 Millionen. Bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse votierten aber nur 83 Ratsmitglieder für diese Ausgabe und das qualifizierte Mehr von 101 Stimmen war somit nicht erreicht. </p><p>Der <b>Ständerat </b>fügte der Vorlage präzisierend hinzu, die Beiträge an den Globalen Umweltfonds (GEF) in der Höhe von maximal 99,07 Millionen Franken sollten in jährlichen Tranchen über eine Laufzeit von zehn Jahren (2003 bis 2012) ausbezahlt werden. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen. Das qualifizierte Mehr bei der Ausgabenbremse wurde ohne Gegenstimme erreicht.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> übernahm die Präzisierung des Ständerates und löste schliesslich gegen den Willen der fast geschlossenen SVP-Fraktion und von einigen Freisinnigen auch die Ausgabenbremse. </p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>Mit einem neuen Artikel 52a soll im Umweltschutzgesetz die gesetzliche Grundlage für Beiträge zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit beim Umweltschutz geschaffen werden. Diese Gesetzesänderung war in der nationalrätlichen Kommission unbestritten. Der <b>Nationalrat </b>nahm sie ohne Diskussion an. Mit 83 zu 55 Stimmen wurde jedoch bei der Ausgabenbremse das qualifizierte Mehr nicht erreicht. Der <b>Ständerat </b>nahm die Gesetzesänderung diskussionslos und einstimmig an. Das qualifizierte Mehr bei der Ausgabenbremse wurde erreicht. Der <b>Nationalrat</b> löste schliesslich die Ausgabenbremse im zweiten Durchgang gegen den Willen der SVP-Fraktion sowie einiger Freisinniger.</p>
Updated
14.11.2025 06:56

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