Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung
Details
- ID
- 20020086
- Title
- Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung
- Description
- Botschaft vom 20. November 2002 über die Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- InitialSituation
- <p>Mit der Botschaft wird die Eröffnung eines sechsten Rahmenkredites zur Finanzierung der Fortsetzung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren beantragt.</p><p>Ende Juni 2003 werden wahrscheinlich noch etwa 30 Millionen Franken aus dem fünften Rahmenkredit nicht verpflichtet sein. Damit wird die Beantragung eines neuen Rahmenkredits nötig. Der Betrag des vorgeschlagenen Rahmenkredites beläuft sich auf 970 Millionen Franken und schliesst die Fortsetzung der Entschuldungsmassnahmen mit ein, welche bis anhin aus dem Rahmenkredit anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft finanziert wurden. Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen, die auf dem Bundesgesetz von 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) beruhen, machen einen bedeutenden Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz aus und entsprechen ungefähr 15 Prozent der zugunsten der Entwicklungsländer bewilligten Ausgaben. Sie bilden einen der fünf Rahmenkredite, die der Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz dienen. Die anderen vier Rahmenkredite sind folgenden Inhalten gewidmet:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>der Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der regionalen Entwicklungsbanken;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>dem Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>der internationalen humanitären Hilfe.</p></td></tr></table><p>Im Anschluss an die sich als richtig erweisende Neuausrichtung der wirtschaftsund handelspolitischen Massnahmen, die anlässlich des fünften Rahmenkredites im Jahr 1996 vollzogen wurde, wird vorgeschlagen, während der Laufzeit des sechsten Rahmenkredits eine Konsolidierung und Optimierung des Erreichten vorzunehmen. Der Schwerpunkt wird weiterhin auf der Mobilisierung privatwirtschaftlicher Ressourcen liegen. Dennoch ist geplant einige Bereiche zu vertiefen und einige Anpassungen vorzunehmen, um die Wirkung der Operationen zu verstärken. In dieser Hinsicht wird dem politischen Dialog, der Bildung strategischer Partnerschaften und der geografischen Konzentration der Hilfe besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese Elemente sind ein integraler Bestandteil der zu Beginn des Jahres 2002 verabschiedeten Gesamtstrategie (Strategie 2006), welche dazu dient, den Bezugsrahmen, in dem die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen eingebettet sind, zu verdeutlichen. Mit dieser Strategie wird die Absicht bekräftigt, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern zu fördern und deren Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen. Zentrales Anliegen ist dabei die Bekämpfung der Armut.</p><p>Mit den wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen werden somit folgende strategische Leitlinien verfolgt:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Unterstützung der Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wachstum und zur Armutsbekämpfung;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Begünstigung der Entwicklung des Privatsektors;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Förderung der Integration in den Welthandel sowie einer nachhaltigen Entwicklung;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Aufbau einer leistungsfähigen und dauerhaften Infrastruktur;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Verstärkung der Kohärenz der Politiken und Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe.</p></td></tr></table>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 20. November 2002 über die Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- Resolutions
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Date Council Text 06.03.2003 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 04.06.2003 1 Zustimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten unbestritten und der Rat stimmte der Vorlage nach einer redaktionellen Änderung einstimmig zu.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) beantragte jedoch den Rahmenkredit auf 800 Millionen Franken zu kürzen. Die Kommissionssprecher erklärten, die Laufzeit für den Rahmenkredit sei ohne Erhöhung der Summe von vier auf fünf Jahre verlängert worden, zudem habe die Entwicklungshilfe im Sparpaket des Bundesrats auf geplante Ausgaben von 125 Millionen Franken verzichten müssen. Die Vertreter der Kommissionsminderheit stellten den Nutzen von Entwicklungshilfe generell in Frage. Entwicklungshilfe befreie die Empfängerregierungen nur vom Druck, Liberalisierungen durchzuführen. Die Vorlage müsse sich zudem den finanziellen Realitäten anpassen, das Ziel von 0,4 Prozent des BIP für die Entwicklungshilfe sei völlig unrealistisch. Mit 109 zu 34 Stimmen lehnte der Rat den Kürzungsantrag der Minderheit ab und mit 112 zu 33 Stimmen stimmte er dem Rahmenkredit in der Gesamtabstimmung zu.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:05