Zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS. Rahmenkredit

Details

ID
20020091
Title
Zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS. Rahmenkredit
Description
Botschaft vom 9. Dezember 2002 über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS
InitialSituation
<p>Die Friedensförderung leitet sich aus Artikel 2 Absatz 4 der Bundesverfassung ab und wird im Sicherheitspolitischen Bericht (SIPOL B) 2000 als eine strategische Aufgabe konkretisiert. Zu den Mitteln, welche die Eidgenossenschaft dafür einsetzt, gehören verschiedene Beiträge des EDA und des EVD; aber auch das VBS setzt neben militärischen Mitteln (vor allem die Teilnahme an friedensunterstützenden Einsätzen) zivile Mittel zur Friedensförderung ein.</p><p>Die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung durch das VBS konzentrieren sich bisher auf drei Genfer Zentren und ein Programm zur Förderung des freien Flusses sicherheitspolitisch relevanter Information. Es sind dies das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung, das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte und das "International Relations and Security Network" an der ETH Zürich. Daneben werden auch verschiedene zivile Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden sowie bilaterale oder multilaterale Kooperations- und Unterstützungsprogramme unternommen bzw. unterstützt.</p><p>Mit der Botschaft wird ein Rahmenkredit von 180 Millionen Franken für den Zeitraum 2004-2007 beantragt, der dazu dienen soll, die zivilen friedensfördernden Massnahmen im Rahmen des VBS zu finanzieren. Es handelt sich dabei um die Fortführung und Konsolidierung der bisherigen Aktivitäten und um ihre Ergänzung durch das Projekt "Maison de la Paix". Bei letzterem geht es darum, alle drei Zentren räumlich zu vereinigen und weiteren Institutionen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das Projekt entspringt der Absicht, die Ausstrahlungskraft dieser Institutionen weiter zu erhöhen, durch eine gemeinsame Infrastruktur Kosten zu senken, die Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in Genf zu intensivieren und das internationale Genf zu stärken. Mit dem Rahmenkredit wird keine substanzielle Erhöhung der Mittel für zivile Friedensförderung im Rahmen des VBS beantragt. Primär geht es vielmehr darum, wegen der sich verändernden Gesetzeslage - Verabschiedung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, gemäss welchem die Mittel für derartige Massnahmen als Rahmenkredit für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden - von jährlichen Krediten auf einen mehrjährigen Rahmenkredit überzugehen. Im Voranschlag 2003 sind für die entsprechenden Massnahmen 43,125 Millionen Franken eingestellt. Die für 2004-2006 beantragten Mittel entsprechen der bestehenden Finanzplanung. Für die gesamte beantragte Laufzeit des Rahmenkredits beträgt der jährliche Durchschnitt 45 Millionen Franken. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. Dezember 2002 über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2003 1 Beschluss gemäss Entwurf
    02.10.2003 2 Abweichung
    16.12.2003 1 Zustimmung
    13.01.2004 1
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) Nichteintreten. Begründet wurde der Antrag damit, es gehe nicht an, dass sowohl das EDA wie das VBS an der Finanzierung der Genfer Zentren beteiligt seien. Die Kompetenzen für die Aktivitäten im Bereich dieses Rahmenkredites sollen einem einzigen Departement zugeordnet werden. Für Bundesrat Samuel Schmid war eine gemeinsame Führung der Genfer Zentren angebracht, liessen sich doch Friedenspolitik und Sicherheitspolitik nicht voneinander trennen. Mit 122 zu 13 Stimmen beschloss der Rat Eintreten und in der Gesamtabstimmung wurde der Rahmenkredit mit 122 zu 10 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten unbestritten. Als Differenz zum Nationalrat beschloss der Ständerat, dass nicht das VBS, sondern der Bundesrat bestimmt, wie der Kredit verwendet werden soll. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss einstimmig angenommen.</p><p>Diskussionslos stimmte der <b>Nationalrat</b> bei der verbleibenden Differenz dem Ständerat zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:28

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