Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben
Details
- ID
- 20020400
- Title
- Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben
- Description
- InitialSituation
- <p>Die Bundesverfassung weist dem Parlament und damit auch jedem seiner Mitglieder zentrale Aufgaben in unserem Bundesstaate zu. Die Ratsmitglieder haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Wählerschaft bei der Gesetzgebung, bei der Wahl des Bundesrates, bei der Oberaufsicht über die Verwaltung, bei der Festlegung der Ausgaben des Bundes usw. zu vertreten. Die verschiedenen Interessen sollen sich in einem öffentlichen parlamentarischen Verfahren auseinander setzen; in einem demokratischen Entscheidprozess sollen tragfähige Mehrheitslösungen gefunden werden.</p><p>Die Erfüllung dieser Aufgaben stellt immer höhere Ansprüche. Die Belastung der einzelnen Ratsmitglieder ist derart gestiegen, dass die Ausübung des parlamentarischen Mandates für eine immer grössere Anzahl von Ratsmitgliedern mit grösseren finanziellen Opfern verbunden ist. Man muss sich ein Ratsmandat leisten können. Das bedeutet, dass für viele interessierte und fähige Bürgerinnen und Bürger die Übernahme eines solchen Mandates gar nicht in Frage kommen kann. Die Repräsentativität des Parlamentes wird dadurch tendenziell gefährdet.</p><p>Zwar entwickelt das Parlament dauernd effizientere Verfahren zur besseren Bewältigung der Geschäftslast; damit allein wird sich das Problem der Überlastung nicht lösen lassen. Theoretisch denkbar wäre ein Verzicht auf Aufgaben des Parlamentes und damit auch auf Rechte des Parlamentes und seiner Mitglieder. Diese Aufgaben und diese Rechte sind aber in der Bundesverfassung festgelegt; eine entsprechende "Reform" wäre aufwändig und in demokratischer Optik auch gar nicht erwünscht. Die Einführung eines Berufsparlamentes könnte zwar einen Beitrag zur Lösung der genannten Probleme der Überlastung und der Gefährdung der Repräsentativität leisten, würde aber gravierende Nachteile mit sich bringen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) möchte daran festhalten, dass die Ratsmitglieder in der Regel ihren angestammten Beruf auch während ihrer Amtszeit in beschränktem Ausmass weiter ausüben, dadurch in besserem Kontakt mit ihrer Wählerschaft bleiben und Erkenntnisse aus ihrer Berufstätigkeit unmittelbar in ihre parlamentarische Tätigkeit einbringen können. Die Kommission möchte jeden weiteren Schritt in Richtung Berufsparlament vermeiden und verzichtet daher auf eine Erhöhung des eigentlichen Einkommens der Ratsmitglieder.</p><p>Die Lösung der SPK besteht darin, dass den Ratsmitgliedern wesentlich bessere Hilfsmittel zur Unterstützung bei der Ausübung ihres parlamentarischen Mandates zur Verfügung gestellt werden sollen. Insbesondere die Anstellung von persönlichen Mitarbeitenden soll es dem Ratsmitglied ermöglichen, sich auf seine wesentlichen, politischen Aufgaben konzentrieren zu können. Es soll entlastet werden von zeitaufwändigen administrativen Arbeiten (Informationen sammeln und aufbereiten, Akten zusammenstellen, Korrespondenzen erledigen usw.). Keine vergleichbare Funktion in Wirtschaft oder Verwaltung ist heute denkbar ohne eine solche Unterstützung.</p><p>Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass es in erster Linie Sache des Parlamentes sei, über die Mittel zu entscheiden, die es für die Erfüllung seiner aufgaben benötigt. Es liege aber auch im Interesse der Regierung, wenn das Parlament seine Aufgaben bestmöglich erfüllen könne. Aus staatspolitischer Sicht seien die Bemühungen des Parlaments, seine Strukturen effizient und bedarfsgerecht auszugestalten, zu begrüssen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Entschädigungsgesetz) (Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben)
- Resolutions
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Date Council Text 19.03.2002 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission. 03.06.2002 2 Abweichung 12.06.2002 1 Abweichung 17.06.2002 2 Abweichung 18.06.2002 1 Abweichung 19.06.2002 2 Abweichung 20.06.2002 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz. 20.06.2002 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz. 21.06.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz
- Resolutions
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Date Council Text 19.03.2002 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission. 03.06.2002 2 Abweichung 12.06.2002 1 Abweichung 17.06.2002 2 Zustimmung 21.06.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung 09.07.2002 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> stiess die Vorlage auf eine vehemente Opposition der SVP-Fraktion. Ein von ihr unterstützter Rückweisungsantrag von Toni Bortoluzzi (V, ZH) wurde mit 122 zu 43 Stimmen verworfen. Christoph Blocher (V, ZH) kritisierte insbesondere den Umstand, dass die Zahlen aus dem Entschädigungsgesetz in die (nicht dem Referendum unterstellte) Verordnung versetzt worden seien. Er erklärte, das Volk werde die Vorlage ablehnen.</p><p>In der Detailberatung stimmte der Rat dem Entwurf für ein Entschädigungsgesetz zu, ergänzt durch einen Antrag Karl Tschuppert ( R, LU), wonach die Höhe der Beträge zu Beginn jeder Legislaturperiode angemessen der Teuerung angepasst werden soll. Die zugehörige Verordnung wurde ohne Veränderung angenommen. Somit bleiben das Jahreseinkommen bei 12 000 Franken und die Jahresentschädigung bei 18 000 Franken, während dem Ratsmitglied neu ein jährlicher Kredit von 40 000 Franken für die Anstellung von persönlichen Mitarbeitenden zur Verfügung steht. Der Rat stimmte dem Gesetz mit 108 zu 38 und der Verordnung mit 91 zu 30 Stimmen zu.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte den Anträgen seiner Kommission, welche die Vorlage wesentlich umgestaltet hatte. Sie lehnte die Anstellung von persönlichen Mitarbeitenden unter anderem wegen dem damit verbundenen hohen administrativen Aufwand ab. Sie schlug vor, das pauschale Jahreseinkommen von 12'000 auf 24'000 Franken und die steuerfreie Jahresentschädigung von 18 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen. Dieses Modell ist um 5,3 Mio Franken günstiger als die Lösung des Nationalrates, die 14,3 Mio Franken gekostet hätte.</p><p>In der Detailberatung wurde ein Antrag von Michèle Berger (R, NE), dem Nationalrat zu folgen, mit 35 zu 7 Stimmen abgelehnt. Der Rat lehnte auch alle anderen Einzelanträge ab. Er beschloss im weiteren, der Kommission folgend, alle wichtigen Beträge auf der Stufe des referendumsfähigen Gesetzes festzulegen. Nur die periodische Anpassung an die Teuerung soll in der Verordnung geregelt werden. Zu Diskussionen Anlass gab auch die vom Nationalrat beschlossene Neuerung, wonach fortan auch die Mitglieder der kleinen Kammer vom Bund und nicht mehr wie bisher zum Teil von den Kantonen entschädigt werden sollen. Ein Antrag von Hermann Bürgi (V, TG), an der alten Lösung festzuhalten, wurde mit 25 zu 16 Stimmen abgelehnt. Der Rat stimmte dem Gesetz mit 29 zu 1 und der Verordnung mit 29 zu 0 Stimmen zu.</p><p>Im Differenzbereinigungsverfahren, das in der Sommersession 2002 erfolgte, hielten beide Räte an ihren Auffassungen fest, so dass eine Einigungskonferenz einberufen werden musste. Ihr Antrag auf Zustimmung zum Modell des Ständerates wurde von beiden Räten akzeptiert. Die Ratsmitglieder erhalten demnach fortan ein Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit von 24 000 Franken und eine Jahresentschädigung von 30 000 Franken für Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates dienen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> nahm das Entschädigungsgesetz mit 116 zu 33 Stimmen (bei 38 Enthaltungen) und die zugehörige Verordnung mit 136 zu 33 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) an. Der <b>Ständerat</b> hiess die Vorlagen mit je 33 zu 1 Stimme gut.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:39