Flächendeckendes Poststellennetz. Änderung des Postgesetzes

Details

ID
20020408
Title
Flächendeckendes Poststellennetz. Änderung des Postgesetzes
Description
InitialSituation
<p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beschloss am 3. September 2001 eine Parlamentarische Initiative für ein flächendeckendes Poststellennetz in der ganzen Schweiz.</p><p>Anstoss zu einer eigenen Kommissionsinitiative bildeten die am 12. März 2001 von Nationalrat Jean Spielmann eingereichte Parlamentarische Initiative Universaldienst der Post (01.405) und die Petition für ein flächendeckendes Poststellennetz in Graubünden (01-2028), denen die Kommission beiden keine Folge gab. Die Parlamentarische Initiative erschien der Kommission als allzu starr und die Petition als zu wenig konkret.</p><p>Die Parlamentarische Initiative der Kommission, die in einer ausformulierten Form vorliegt, sieht dagegen konkrete, aber in der Umsetzungsmöglichkeit flexible Ergänzungen zum Postgesetz vor.</p><p>Die Kommission schlägt vor, die Post im Gesetz zum Betrieb eines flächendeckenden Poststellennetzes zu verpflichten, ihr aber im Gegenzug einen Anteil der jährlich anfallenden nicht gedeckten Kosten abzugelten.</p><p>Stellungnahme des Bundesrates vom 22.05.2002: Der Bundesrat hält mit der Kommission dafür, dass die Ausgestaltung des Poststellennetzes politischer Mitbestimmung bedarf. Eine entsprechende Vorgabe im Postgesetz muss jedoch ausreichend flexibel sein und sich einfügen in die mit der Postreform eingeführte Zuständigkeitsordnung. In diesem Sinn begrüsst der Bundesrat den von der Kommission vorgeschlagenen Wortlaut für einen neuen Artikel 2 Absatz 3 des Postgesetzes vom 30. April 1997 (PG; SR 783.0). Trotz dieses neuen Infrastrukturauftrages soll die Post ihr Poststellennetz jedoch weiter den veränderten Kundenbedürfnissen anpassen und mit dem Umbau unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines unabhängigen Bewertungsgremiums fortfahren können. Demnach wird die Post zukünftig vermehrt Agenturlösungen zu prüfen haben und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionen verstärken müssen. Hingegen lehnt der Bundesrat den neuen Artikel 2 Absatz 4 PG ab, wonach der Post die nicht gedeckten Kosten des Poststellennetzes zum Teil abgegolten werden sollen. Der Bundesrat schlägt stattdessen vor, zunächst die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten gemäss Postgesetz auszuschöpfen (Erträge aus den reservierten Diensten, Erträge aus den nicht reservierten und den Wettbewerbsdiensten, Kostenoptimierungen und Konzessionsgebühren gemäss Artikel 6 PG). Sollten diese Instrumente nicht ausreichen, so wird der Bundesrat dem Parlament die nötigen Anträge stellen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Postgesetz (PG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.10.2002 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    09.12.2002 2 Abweichung
    05.03.2003 1 Abweichung
    10.03.2003 2 Abweichung
    12.03.2003 1 Zustimmung
    21.03.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss mit 98 zu 50 Stimmen, seiner Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Änderung des Postgesetzes zur Sicherung eines landesweiten flächendeckenden Poststellennetzes einzutreten. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Rolf Hegetschweiler (R, ZH) Nichteintreten. Die Gesetzesänderung sei ordnungspolitisch falsch, stelle einen bisher erfolgreichen Verselbständigungsprozess in Frage und beschneide die unternehmerische Freiheit und Verantwortung der Post. Mit ihm votierten zwei Drittel der Freisinnigen, ein noch grösserer Teil der SVP-Fraktion sowie vier Christlichdemokraten für Nichteintreten.</p><p>Peter Jossen (S, VS) beantragte namens einer Kommissionsminderheit sicherzustellen, dass der Bund der Post jährlich einen Anteil der nicht gedeckten Kosten des Poststellennetzes abgilt. Dieser Antrag war ursprünglich auch im Entwurf der Kommission des Nationalrats enthalten. Die Mehrheit der Kommission plädierte aber später zusammen mit dem Bundesrat dafür, diese Bestimmung zu streichen. Der Antrag Jossen auf Abgeltung der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes wurde mit 98 zu 82 Stimmen abgelehnt. Christian Grobet (S, GE) wollte mit einem Einzelantrag jede Schliessung einer Poststelle von der Genehmigung des betreffenden Kantons abhängig machen. Die Standortgemeine der zu schliessenden Poststelle könnte jeweils Stellung nehmen. Er unterlag mit 121 zu 61 Stimmen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 120 zu 62 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten gut die Hälfte der Freisinnigen sowie eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion.</p><p>Der <b>Ständerat </b>beschloss mit 28 zu 11 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Anders als der Nationalrat entschied sich die Kleine Kammer beim Infrastrukturauftrag (Art. 2 Abs. 3) für eine offenere Formulierung. Laut nationalrätlicher Version und Kommissionsmehrheit des Ständerates soll "in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen eine Poststelle in angemessener Distanz erreichbar" sein. Der Ständerat folgte jedoch mit 23 zu 14 Stimmen seiner Kommissionsminderheit, die mit ihrer Formulierung der Post mehr Spielraum lassen will. Demnach hat das Unternehmen sicherzustellen, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich sind - also auch in der Form des Hausdienstes oder mobiler Postbüros. Wie im Nationalrat wollte auch im Ständerat eine Kommissionsminderheit eine Abgeltung eines Teils der nicht gedeckten Kosten des Poststellennetzes durch den Bund. Mit 23 zu 16 Stimmen votierte die Kleine Kammer wie der Nationalrat gegen eine solche Abgeltung.</p><p>In der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat </b>an der Forderung nach einem flächendeckenden Poststellennetz vorerst fest. Gegen den Willen einer bürgerlichen Minderheit schrieb er zudem ins Gesetz, dass die Post in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen für die Hauszustellung besorgt sein muss. Mit Blick auf die fortschreitende Marktöffnung diskutierte der Rat über die Bedingungen für eine Konzession für Postdienstleistungen. Die Ratslinke wollte den Bundesrat ermächtigen, die Konzessionserteilung an einen Bewerber von Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag abhängig zu machen. Dies wurde jedoch von einer bürgerlichen Mehrheit abgelehnt. Gestrichen wurde mit 85 zu 77 Stimmen vorerst auch die vom Ständerat eingebrachte Bestimmung, wonach die Konzessionsbewerber Gewähr für die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen bieten müssten.</p><p>Der <b>Ständerat </b>hielt an der "grundsätzlichen" Verpflichtung zur Hauszustellung in ganzjährig bewohnten Siedlungen fest. "Grundsätzlich" heisst im Verständnis der Kleinen Kammer, dass kein Rechtsanspruch auf Zustellung besteht. Auch an der Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen durch Konzessionäre hielt er fest.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich zuletzt stillschweigend der "grundsätzlichen" Verpflichtung zur Hauszustellung an. Auch in den zwei restlichen Differenzen folgte er dem Ständerat. So erklärte sich zuletzt auch die Grosse Kammer damit einverstanden, dass die "Dienstleistungen des Universaldienstes" in angemessener Distanz erreichbar sein müssen - und nicht wie zuvor verlangt, die "Poststellen". Und Bewerber um Postdienste sollen nur dann konzessioniert werden, wenn sie die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten.</p>
Updated
08.04.2025 23:45

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