Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs
Details
- ID
- 20020422
- Title
- Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs
- Description
- InitialSituation
- <p>79 Prozent der Stimmberechtigten des Kantons Zürich hatten anlässlich der Abstimmung vom 15. März 1998 eine Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und über die Verkaufszeit im Detailhandel angenommen, wonach Verkaufsgeschäfte, die sich in Bahnhofliegenschaften und damit verbundenen Einkaufspassagen befinden, auch an öffentlichen Ruhetagen zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr geöffnet sein können.</p><p>Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich teilte deshalb den interessierten Kreisen mit, dass diese Betriebe gemäss Artikel 26 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) auch ohne behördliche Bewilligung Personal beschäftigen können. Diese Verfügung wurde von verschiedenen Gewerkschaften beim zürcherischen Verwaltungsgericht angefochten. Gegen dessen Entscheid wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.</p><p>Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 22. März 2002 genaue Kriterien aufgestellt, wann in Bahnnebenbetrieben am Sonntag Personal beschäftigt werden kann. Damit hat es das Konsumbedürfnis für Reisende nach Artikel 26 ArGV 2 definiert und festgehalten, unter welchen Voraussetzungen am Sonntag Personal in Bahnnebenbetrieben beschäftigt werden darf. Zahlreiche Läden im Zürcher Bahnhof erfüllen diese Kriterien nicht und können so am Sonntag kein Verkaufspersonal beschäftigen, obwohl sie die Bewilligung dafür hätten, an diesem Tag offen zu halten. Um Personal beschäftigen zu dürfen, mussten diese Läden beim seco ein Gesuch für Sonntagsarbeit einreichen. Dieses wurde ihnen letztlich nicht bewilligt. Den Gesuchstellern wurde aber eine Übergangsfrist bis Ende 2004 eingeräumt.</p><p>Infolge dieses Bundesgerichtsentscheids reichte Nationalrat Rolf Hegetschweiler (RL, ZH) am 17. April 2002 eine parlamentarische Initiative ein. </p><p>Diese Initiative fordert eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen, damit in Zentren des öffentlichen Verkehrs alle Läden ohne Bewilligung an allen Wochentagen Personal beschäftigen können. </p><p>Die Initiative sah eine Anpassung von Artikel 39 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes (EBG) vor. Am 29. September 2003 gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative auf Antrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen mit 87 zu 43 Stimmen Folge. Die parlamentarische Initiative wurde der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates zur Ausarbeitung einer Vorlage zugeteilt. Die Kommission beschloss am 26. Januar 2004, statt des Eisenbahngesetzes das Arbeitsgesetz (ArG) anzupassen. Sie beriet an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2004 einen entsprechenden Entwurf unter Beizug des Staatssekretariats für Wirtschaft, des Bundesamtes für Verkehr, des Büros für Konsumentenfragen und des Sekretariats der Wettbewerbskommission. Die Kommissionsmehrheit hat dem Erlassentwurf zugestimmt. Abgelehnt wurden mit 18 zu 7 Stimmen der Nichteintretensantrag von Jean-Claude Rennwald (S, JU) und mit 16 zu 8 Stimmen der Antrag Remo Gysin (S, BS), der das Abschliessen eines Gesamtarbeitsvertrags als Voraussetzung für die Sonntagsarbeit verlangte.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 29.09.2003 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 16.03.2004 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 09.06.2004 2 Rückweisung an die Kommission. 30.09.2004 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. 08.10.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Die Argumente der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die Initiative fördere die Entwicklung der SBB und leiste einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Wirtschaftslage, fanden Anklang. So hat der <b>Nationalrat</b> im Herbst 2003 der Initiative mit 87 zu 43 Stimmen Folge gegeben.</p><p>In der Eintretensdebatte zum Gesetzesentwurf lieferten sich im März 2004 Befürworter und Gegner der Initiative einen Schlagabtausch. Während die Befürworter eine als absurd bezeichnete Situation klären wollten und die Initiative im Namen der Wirtschaft verteidigten, sprachen sich die Gegner gegen eine weitere Deregulierung aus und waren der Ansicht, dass diese Initiative ein erster Schritt in Richtung einer allgemeinen Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten sei und den Sonderstatus des Sonntags in seinen Grundfesten erschüttere.</p><p>Der Antrag der Kommissionsminderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten, wurde mit 115 zu 64 Stimmen abgelehnt. Während fast alle Sozialdemokraten, die Mitglieder der EVP-EDU Fraktion sowie einige Christlichdemokraten beantragten, nicht auf die Vorlage einzutreten, waren die Grünen diesbezüglich geteilter Meinung. Der Rückweisungsantrag André Daguet (S, BE) wiederum, der eine Vernehmlassung bei den Kantonen und Sozialpartnern verlangte, wurde mit 105 zu 75 Stimmen verworfen.</p><p>In der Detailberatung beantragte eine von Remo Gysin (S, BS) angeführte Kommissionsminderheit, dass Läden in grossen Bahnhöfen an Sonntagen lediglich geöffnet haben dürfen, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Dieser Antrag wurde mit 94 zu 77 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte im Juni 2004 mit 23 zu 12 Stimmen dem Antrag Gentil (S, JU) auf Rückweisung an die Kommission zu. Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates gemäss Rückweisungsauftrag bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt und das Geschäft noch einmal behandelt hatte, beantragte die Kommissionsmehrheit in der Herbstsession 2004, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Der Kommissionssprecher orientierte den Ständerat über die Bedingungen für Sonntagsarbeit und die vorgesehene Änderung von Artikel 26bis der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, wonach Zentren des öffentlichen Verkehrs unter Berücksichtigung ihres Umsatzes und ihrer regionalen Bedeutung definiert werden. Der Antrag der Kommissionsminderheit Alain Berset (S, FR), der Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot an den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages knüpfen wollte, wurde mit 29 zu 9 Stimmen verworfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Änderung des Arbeitsgesetzes mit 28 zu 10 Stimmen zugestimmt.</p><p>Des Weiteren nahm der Ständerat eine Motion der WAK-S (04.3437) an, die den Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung über die Öffnungszeiten von Detailhandels- und Dienstleistungsbetrieben die Beschäftigung von Arbeitnehmenden am Sonntag ermöglicht und den Schutz dieser Arbeitnehmenden regelt.</p><p>Vor der Schlussabstimmung im <b>Nationalrat</b> wurde ein Referendum angekündigt, welches von der Linken, den Grünen und der EVP-EDU-Fraktion unterstützt wurde.</p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. November 2005 mit 50,6 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:36