Sondersteuersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen. Verlängerung
Details
- ID
- 20020425
- Title
- Sondersteuersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen. Verlängerung
- Description
- Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes betreffend Sondersteuersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen ein.
- InitialSituation
- <p>Die Kommission erkennt die Bedeutung des Tourismus für die Schweiz und ist der Ansicht, dass eine Fortschreibung des Sondersatzes von 3,6 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen bis Ende 2006 in der momentanen wirtschaftlichen Situation angezeigt ist.</p><p>Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist eine einfache, direkte und wirkungsvolle Massnahme, um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Tourismusbranche befindet sich in einer Phase des Umbruchs und der Strukturbereinigung. Es wäre verfehlt, durch eine Aufhebung des Sondersatzes eine Steuererhöhung zu verfügen und im jetzigen Zeitpunkt eine Verschlechterung der Wettbewerbsposition des einheimischen Tourismusgewerbes auszulösen. Die Wirkung der verfügten Massnahme ist nämlich insofern erwiesen, als dass der tiefere Satz effektiv mehrheitlich an die Gäste weitergegeben wird.</p><p>Im Weiteren hat sich der Druck der Banken auf die Branche durch strengere Regeln bei der Kreditvergabe erhöht. Es ist deshalb nicht angebracht, gleichzeitig auch von der steuerlichen Belastung her noch zuzusetzen. Die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende des Jahres 2006 gewährt dem Tourismusgewerbe in dieser Hinsicht Sicherheit. Auch der Impuls der Erneuerung innerhalb der Branche, der indirekt durch den tieferen Satz unterstützt wird, soll seine Wirkung weiterhin entfalten können. Der Sondersatz eignet sich, nach Ansicht der Kommission, hingegen nicht, um grundsätzlich die strukturellen Defizite des Tourismus zu beheben. Andere Massnahmen, welche im Rahmen des neuen Tourismusgesetzes zu beraten sind, werden hierzu von Nöten sein.</p><p>Die Kommission betont deshalb, dass eine definitive Festschreibung des tieferen Satzes, eine weitergehende Befristung oder gar eine Aufhebung im Rahmen der Neuen Finanzordnung (NFO) neu beurteilt werden muss.</p><p>Der Bundesrat stimmt dem Antrag der WAK-S vom 3. Mai 2002 im Sinne einer Kompromisslösung zu. Er hat am 3. Juli 2002 im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse zur neuen Finanzordnung auch das weitere Vorgehen in diesem Geschäft beschlossen. So wird er in seiner Botschaft über die neue Finanzordnung den eidgenössischen Räten beantragen, den Sondersatz per Ende 2006 aufzuheben. Der Bundesrat wird in der Botschaft sämtliche Argumente, welche für und gegen diesen Sondersatz sprechen, sorgfältig analysieren und darlegen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes betreffend Sondersteuersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen ein.
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWStG)
- Resolutions
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Date Council Text 19.09.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 07.05.2003 1 Zustimmung 20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat </b>hat die Parlamentarische Initiative seiner Kommission einstimmig angenommen. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>hat der Berichterstatter der Kommission, Jean-Philippe Maître (C, GE) die Beibehaltung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen mit der Bedeutung des Tourismussektors gerechtfertigt. Er trage 4 Prozent zum BIP bei und 60 Prozent seines Umsatzes stamme von ausländischen Gästen. Diese Begründung hat die rot-grüne Minderheit nicht überzeugt. Ihrer Auffassung nach erlaubt der Zustand der Bundesfinanzen - unabhängig vom Wirtschaftszweig - keine solchen Geschenke. Schliesslich wurde das Gesetz mit 110 gegen 37 Stimmen angenommen.</p>
- Updated
- 14.11.2025 08:59