CO2-Gesetz. Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich

Details

ID
20020473
Title
CO2-Gesetz. Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich
Description
InitialSituation
<p>In Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler möchte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Teil des Ertrags der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für ein nationales Förderprogramm für Gebäudesanierungen verwenden und unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Vorlage. Da in Gebäuden das grösste kosteneffiziente Einsparpotenzial besteht, wäre ein solches Programm einer der tragenden Pfeiler der Schweizer Klimapolitik. In einer Anhörung zeigten sich die Kantone im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen offen für diesen Finanzierungsmechanismus. </p><p>Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, ihren Entwurf zu einem "Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich" (Änderung des CO2-Gesetzes, Ergänzung des Obligationenrechts) anzunehmen. Die bereitgestellten Fördergelder sollen in erster Linie für energetische Gebäudesanierungen und in minderem Ausmass für die Förderung erneuerbarer Energien bei Gebäuden eingesetzt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine Anpassung des Mietrechts, welche die Überwälzung der CO2-Abgabe an die Mieter regeln soll. </p><p>(Quelle: Medienmitteilung UREK-N vom 27.01.2009, mit Ergänzungen)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2004 1 Folge gegeben
    23.06.2006 1 Fristverlängerung bis zur Sommersession 2008.
    13.06.2008 1 Fristverlängerung bis zur Sommersession 2010.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) (Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    25.05.2009 2 Abweichung
    02.06.2009 1 Zustimmung
    12.06.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.06.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit Nichteintreten auf die Vorlage. Eintreten wurde jedoch mit 110 zu 62 Stimmen beschlossen.</p><p>Der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner Kommission und entschied, das CO2-Gesetz so zu ändern, dass künftig ein Drittel der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen, maximal aber 200 Millionen Franken jährlich, für die energetische Gebäudesanierung reserviert sind. Gemäss Nationalrat soll der Grossteil dieses Betrags für Investitionen zum Energiesparen (Isolation der Gebäudehülle) verwendet werden, 30 Millionen sind für die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich vorgesehen. Die Finanzhilfen werden nur an Kantone ausgerichtet, welche sich mit Beiträgen selbst an den Massnahmen beteiligen. Abweichend vom Vorschlag der Kommission beschloss das Plenum, das Förderprogramm statt auf fünf auf zehn Jahre zu befristen. Nach fünf Jahren muss jedoch seine Wirksamkeit evaluiert werden. Auf die Ergänzung des Obligationenrechts bzw. die Änderung des Mietrechts wurde verzichtet.</p><p>Die Debatte verlief nicht nach dem klassischen Links-Rechts-Muster. Konfrontationen gab es zwischen bürgerlichen Wirtschaftsvertretern unterschiedlicher Branchen. Die Befürworter argumentierten unter anderem, es sei besser, im Inland zu investieren, als Geld für ausländische Klima-Zertifikate und für Ölimporte auszugeben. Die Vorlage leiste einen Beitrag zum Klimaschutz und stütze gleichzeitig die Konjunktur. Die Gegner wollten steuerliche Anreize für Gebäudesanierungen anstelle direkter Subventionen. Hier werde eine reine Lenkungsabgabe mit bisheriger hundertprozentiger Rückverteilung an Bevölkerung und Wirtschaft in eine Steuerabgabe umgewandelt.</p><p>Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 113 zu 57 Stimmen angenommen. Knapp die Hälfte der RL-Fraktion lehnte sie ab. In der SVP-Fraktion gab es 11 befürwortende Stimmen. </p><p>Im <b>Ständerat </b>blieb unbestritten, dass der grössere Teil der zweckgebundenen Mittel (200 Millionen Franken) für Gebäudeisolationen und damit zum Energiesparen verwendet werden soll. Er beschloss jedoch entgegen dem Nationalrat den Teil, welcher für die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich eingesetzt werden soll, auf maximal einen Drittel bzw. 67 Millionen Franken zu erhöhen. Nebst erneuerbaren Energien wollte der Ständerat aus diesem Anteil auch die Nutzung von Abwärme und die Gebäudetechnik subventionieren. </p><p>Im Unterschied zum Nationalrat verzichtete der Ständerat auf die explizite Vorschrift, Bundesbeiträge nur an Kantone auszurichten, die sich selber an den Kosten von Gebäudesanierungen beteiligen. Er verlangte aber für die Ausrichtung der Finanzhilfen eine Programmvereinbarung mit den Kantonen. Die Beiträge zur Nutzung erneuerbarer Energien und von Abwärme sollen über bestehende Förderprogramme von "EnergieSchweiz" ausgerichtet werden, bei denen ein ebenso hoher Beitrag der Kantone vorausgesetzt wird.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich bei sämtlichen Differenzen dem Ständerat an.</p><p>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das geänderte Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) mit 102 zu 74 Stimmen bei 16 Enthaltungen an. Die SVP- und die RL-Fraktion votierten fast geschlossen dagegen. Der Ständerat stimmte mit 32 zu 10 Stimmen zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:21

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