G8-Gipfel in Evian. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
Details
- ID
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20030012
- Title
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G8-Gipfel in Evian. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
- Description
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Botschaft vom 12. Februar 2003 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrags mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfles in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003
- InitialSituation
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<p>Vom 1. bis 3. Juni 2003 fand der Gipfel der G8 in Evian-les-Bains statt. Auf Anfrage des französischen Präsidenten hatte der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger die Unterstützung der Schweiz zugesagt. Die Probleme der Sicherheit rund um den Gipfel erfordern ausserordentliche Massnahmen der Eidgenossenschaft, die über das normale Mass der Polizeiaufgaben hinausgehen, die in die Kompetenz der direkt betroffenen Kantone fallen. Zudem wird der Assistenzdienst der Armee, im Gegensatz zu allen bisherigen subsidiären Einsätzen, eine neue Dimension in Form der grenzüberschreitenden Kooperation beinhalten.</p><p>Der Bundesrat hat Mitte Januar 2003 auf Anfrage der Kantone Genf, Waadt und Wallis einen subsidiären Sicherungseinsatz der Armee in Aussicht gestellt. Das Gefährdungspotenzial der internationalen Konferenz ist aufgrund ihrer medialen Aufmerksamkeit, ihrer Visibilität und ihrer Symbolkraft hoch. </p><p>Die Mittel und die kantonalen polizeilichen Sicherheitskräfte der drei betroffenen Kantone reichen nicht aus, um die Sicherheit einer solchen Veranstaltung in ausreichendem Masse zu gewährleisten, selbst dann nicht, wenn sie durch andere Polizeikorps verstärkt werden. Damit sind die Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst erfüllt.</p><p>Zur Gewährleistung der Sicherheit rund um den G8-Gipfel in Evian wird von rund 4500 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst ausgegangen. Der Assistenzdienst dauert längstens vom 22. Mai bis am 5. Juni 2003.</p><p>Da es um einen Einsatz von mehr als 2000 Angehörigen der Armee geht, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen.</p><p>Frankreich und die Schweiz tragen prinzipiell die Verantwortung für die Sicherheit auf ihrem Hoheitsgebiet. Zur grenzüberschreitenden militärischen Zusammenarbeit wird es insbesondere auf dem Wasser (Genfersee) und in der Luft kommen. Diese Zusammenarbeit wird im vorgesehenen Staatsvertrag mit Frankreich geregelt. Die vorläufigen Gesamtkosten des Armeeeinsatzes von rund 4 Millionen Franken können voraussichtlich vollumfänglich im Rahmen der bewilligten Kredite des VBS aufgefangen werden.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 12. Februar 2003 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrags mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfles in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfels in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 17.03.2003 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 19.03.2003 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurde die Vorlage von der SVP-Fraktion, den Sozialdemokraten und den Grünen kritisiert. Die freisinnige und die christlichdemokratische Fraktion fürchteten dagegen um den Ruf des Landes bei einem Nein. Die Kritik richtete sich nicht nur gegen den Armee-Einsatz, sondern gegen den Gipfel selbst sowie gegen das Gastgeberland Frankreich. Eine Kommissionsminderheit Ulrich Schlüer (V, ZH), eine Kommissionsminderheit Fernand Cuche (G, NE) und ein Einzelantrag Joseph Zysiadis (-VD) beantragten Nichteintreten und eine Kommissionsminderheit Jacqueline Fehr (S, ZH) beantragte Rückweisung an den Bundesrat. Ulrich Schlüer betrachtete es als Zumutung, dass der G-8 Gipfel an der Schweizer Grenze veranstaltet werde. Frankreich habe noch die Möglichkeit, diesen nach Paris zu verlegen. Fernand Cuche (G, NE) begründete das Nichteintreten mit den stetig erhöhten Sicherheitsanforderungen, die diese Art von Gipfel benötigen. Er wie auch Joseph Zysiadis verlangten vom Bundesrat, dass der Gipfel annuliert wird. Jacqueline Fehr beantragte im Namen ihrer Minderheit, dass der Bundesrat ein klares Konzept vorlege, das nicht nur die Sicherheit der Teilnehmer des G-8-Gipfels im Auge hat, sondern auch die Grundrechte der Bevölkerung und der friedlichen Kundgebungsteilnehmer garantiert. Franziska Teuscher (G, BE) verlangte mit einem Einzelantrag ebenfalls Rückweisung im Sinne der Kommissionsminderheit Jacqueline Fehr, jedoch zusätzlich, dass die Globalisierung nicht nur ein Thema am G-8-Gipfel ist, sondern auch ein Thema in den Schulen der Region. Die Kommissionssprecher hielten fest, dass nach Ansicht der Mehrheit der Kommission ein Einsatz der Armee absolut gerechtfertigt sei. Es wäre falsch, wenn sich die Schweiz ausserstande erklären würde, internationale grenzüberschreitende Konferenzen beherbergen zu können. Bundesrat Samuel Schmid stellte in seinem Votum die Subsidiarität des Einsatzes der Armee in den Vordergrund. Die Armee greife nur nach Aufforderung der Kantone ein. Mit 111 zu 31 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. Der Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit Jacqueline Fehr wurde mit 58 zu 108 Stimmen und der Rückweisungsantrag Franziska Teuscher mit 54 zu 112 abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der Vorlage mit 111 zu 46 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> erfolgten zwar in der Eintretensdebatte einige kritische Töne über die Art der Veranstaltung und die Wahl des Veranstaltungsortes. Das Eintreten auf die Vorlage war aber unbestritten und die Vorlage wurde einstimmig angenommen.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:19
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