G8-Gipfel in Evian. Staatsvertrag mit Frankreich

Details

ID
20030022
Title
G8-Gipfel in Evian. Staatsvertrag mit Frankreich
Description
Botschaft vom 7. März 2003 zum Staatsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten anlässlich des Gipfels von Evian
InitialSituation
<p>Bundespräsident Kaspar Villiger gab im Sommer 2002 dem Ersuchen des französischen Präsidenten Jacques Chirac statt, dass die Schweiz der Französischen Republik während des, vom 1. bis 3. Juni 2003 in Evian stattfindenden, G8-Gipfels (Gipfel von Evian) Unterstützung gewährt. Diese Unterstützung steht im Einklang mit dem Abkommen vom 11. Mai 1998 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen. Sie zieht zudem eine verstärkte militärische Zusammenarbeit mit sich, die durch das zur Zustimmung unterbreitete bilaterale Abkommen geregelt wird. Frankreich und die Schweiz sind auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet für die Sicherheit verantwortlich. Während der Dauer des Gipfels von Evian koordinieren die beiden Länder die Sicherheitsvorkehrungen und die Wahrung der öffentlichen Ordnung in klar definierten Gebieten von gegenseitigem Interesse.</p><p>Die sich aus der Durchführung des Gipfels von Evian ergebenden Sicherheitsprobleme erfordern von der Schweiz ausserordentliche Massnahmen, die über die polizeilichen Aufgaben hinausgehen. Auf Anfrage der Kantone Genf, Waadt und Wallis fasste der Bundesrat Mitte Januar einen subsidiären Sicherungseinsatz der Armee ins Auge. Am 12. Februar 2003 genehmigte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfels in Evian vom 1. bis 3 Juni 2003 (s. BBl 2003 1517). Abgesehen von der Komplexität einer interkantonalen und eidgenössischen, zivilen und militärischen Zusammenarbeit haben diese Schutz- und Sicherungsaufgaben eine neue Dimension: Es geht um eine grenzüberschreitende, binationale Zusammenarbeit, deren Umfang durch den zur Zustimmung unterbreiteten bilateralen Staatsvertrag geregelt werden muss.</p><p>Frankreich hat sich verpflichtet, einen Teil der Kosten zu übernehmen, die der Schweiz aus der Durchführung des Gipfels von Evian entstehen. Die beiden Länder werden die Höhe der französischen Beteiligung möglichst schnell ermitteln, und zwar gemäss einem Verteilschlüssel, der berücksichtigt, dass Frankreich als Gastgeber die Hauptverantwortung für den Gipfel trägt. Der Beitrag Frankreichs wird beträchtlich sein und muss den Grossteil der Ausgaben abdecken. Er wird festgelegt, sobald die Schweiz nach dem Gipfel von Evian eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben vorgelegt hat, und ist auf 12 Millionen Euro (rund 18 Mio. Franken) begrenzt. Diese Höchstgrenze entspricht rund zwei Dritteln der für den Bund entstehenden Kosten.</p><p>Schliesslich hat sich Frankreich bereit erklärt, der Schweiz seine Unterstützung zur Gewährleistung der Sicherheit anzubieten, wenn in der Schweiz ähnliche Veranstaltungen zur Durchführung gelangen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. März 2003 zum Staatsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten anlässlich des Gipfels von Evian
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten anlässlich des Gipfels von Evian
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2003 2 Beschluss gemäss Entwurf
    20.03.2003 1 Zustimmung
    01.04.2003 1
Proceedings
<p></p><p>Siehe auch Geschäft <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20030012">03.012</a>.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat </b>stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.</p><p>Wie bei der Vorlage zum Einsatz der Armee anlässlich des Gipfels in Evian beantragte im <b>Nationalrat </b>eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) Nichteintreten. Von den Gegnern des Staatsvertrages wurden die zeitlichen Fristen für die Aushandlung des Vertrages kritisiert und im besonderen die Haftungsfrage für Schäden an Personen und Gütern. Befürchtet wurde, dass in Folge der zu erwartenden grossen Demonstrationen hohe Schadenskosten entstehen, für die die Schweiz auf ihrem Territorium alleine aufkommen müsse. Mit 98 zu 22 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und stimmte in der Gesamtabstimmung mit 101 zu 22 Stimmen der Vorlage zu.</p>
Updated
08.04.2025 23:45

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