Postdienste für alle. Volksinitiative

Details

ID
20030026
Title
Postdienste für alle. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 9. April 2003 über die Volksinitiative "Postdienste für alle"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "Postdienste für alle" wurde am 26. April 2002 mit 106 234 gültigen Unterschriften von Gewerkschafts- und Konsumentenschutzseite eingereicht. Sie verlangt, dass der Bund eine Grundversorgung mit Postdiensten garantiert, welche den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft entspricht. Diesem Zweck dient ein flächendeckendes Poststellennetz. Bei der Gestaltung des Poststellennetzes sollen die Gemeinden einbezogen werden. Die direkt Betroffenen sollen so ein Mitwirkungsrecht bei der Ausgestaltung eines Teils der regionalen Infrastruktur erhalten. Ausserdem soll der Bund jene Kosten für die Grundversorgung mit Postdiensten tragen, welche weder durch die Einnahmen aus den reservierten Diensten der Post noch durch Konzessionsgebühren gedeckt sind.</p><p>Das Parlament hat bereits vor der Behandlung der Postinitiative eine Revision des Postgesetzes gutgeheissen (Geschäft 02.408: Pa. iv. der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats. Flächendeckendes Poststellennetz. Änderung des Postgesetzes). Mit dieser Gesetzesrevision wurde die Post zum Führen eines flächendeckenden Poststellennetzes verpflichtet und der Auftrag der Post um den Infrastrukturauftrag erweitert. Der Bundesrat hat das revidierte Postgesetz sowie die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Mit der Erweiterung des gesetzlichen Auftrages um den Infrastrukturauftrag und mit der Verankerung von Anhörungsrechten der Gemeinden bei Entscheiden zum Poststellennetz wurden laut Bundesrat zwei Hauptanliegen der Volksinitiative weitgehend bereits auf Gesetzes- und Verordnungsstufe berücksichtigt. Der Bund ist zudem schon nach geltendem Verfassungsrecht verantwortlich für die Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdiensten. Eine Ergänzung der Bundesverfassung - wie von der Initiative vorgesehen - ist nach Ansicht des Bundesrates unnötig.</p><p>2002 hat das Parlament Abgeltungen für das Poststellennetz bzw. für den Universaldienstauftrag der Post abgelehnt (Geschäft 02.408). Die Grundversorgung (Universaldienst) soll gemäss Konzept des Bundesrates mit Erträgen aus dem reservierten und dem nicht reservierten Bereich sowie mit Erträgen aus neuen Geschäftsfeldern und mit Kosteneinsparungen bei der Post sichergestellt werden. Weiter wird der Bundesrat ein Konzessionssystem einführen, das die Erhebung von Konzessionsgebühren ermöglicht. Sollten diese Instrumente nicht ausreichen, wird der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage für Abgeltungen der nicht gedeckten Kosten des Universaldienstes unterbreiten. Das Parlament hat dieses Finanzierungskonzept für den neuen gesetzlichen Universaldienstauftrag der Post gutgeheissen. </p><p>Der Bundesrat lehnt die Revision der Bundesverfassung ab. Auf Grund der Revision des Postgesetzes sowie der entsprechenden Postverordnung sind wesentliche Anliegen der Initiantinnen und Initianten bereits berücksichtigt. Der Bundesrat beantragt deshalb den eidgenössischen Räten die Volksinitiative "Postdienste für alle" Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. April 2003 über die Volksinitiative "Postdienste für alle"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Postdienste für alle"
    Resolutions
    Date Council Text
    18.12.2003 1 Beschluss gemäss Entwurf
    08.03.2004 2 Zustimmung
    19.03.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats empfahl mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, die Volksinitiative abzulehnen. Die Mehrheit der Kommission war wie der Bundesrat der Ansicht, dass mit dem im März 2003 revidierten Postgesetz und der Postverordnung ein wichtiger Teil der Initiative (Poststellennetz, Grundversorgung) bereits erfüllt sei. Die Post brauche genügend operative Freiheit, um sich den veränderten Kundenbedürfnissen und den neuen Technologien anpassen zu können. Die in der Initiative vorgesehenen finanziellen Abgeltungen des Bundes für die Post würden gemäss Kommissionsmehrheit im Widerspruch zur Postreform 1998 und zur europaweiten Liberalisierung des Postmarktes stehen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>wies Jacqueline Fehr (S, ZH) seitens der Kommissionsminderheit unter anderem darauf hin, die Initiative schreibe fest, dass der Bund diejenigen Kosten für die Grundversorgung zu übernehmen habe, welche nicht durch Einnahmen gedeckt wären. Eine solche Kostenbeteiligung des Bundes hatte das Parlament bei der letzten Revision des Postgesetzes abgelehnt. Die Initiative wolle nun das Volk über diese Frage entscheiden lassen. Absehbar sei, dass die Post ohne teilweise Abgeltung der Grundversorgung durch die öffentliche Hand weitere radikale Abbauprogramme durchführen werde. Mit der Initiative werde zudem die Grundversorgung mit Postdiensten auf Verfassungsstufe festgeschrieben.</p><p>Nach intensiver Diskussion votierten im Nationalrat Sozialdemokraten und Grüne geschlossen dafür, dem Volk die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Unter den Befürwortern befanden sich auch einige Bürgerliche aus Berg- und Randregionen. Die Fraktionen von CVP, FDP und SVP stimmten jedoch grossmehrheitlich dagegen. In der Gesamtabstimmung empfahl der Rat mit 97 zu 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen.</p><p>Die Mehrheit des <b>Ständerats</b> war auch der Ansicht, die Anliegen der Initiative seien mit dem revidierten Postgesetz und der entsprechenden Verordnung bereits weit gehend erfüllt - mit Ausnahme der finanziellen Abgeltung der Grundversorgung. Wie im Nationalrat unterstützten jedoch auch in der Kleinen Kammer einige Bürgerliche zusammen mit den Sozialdemokraten die Initiative. Seitens der ständerätlichen Kommissionsminderheit hielt Ernst Leuenberger (S, SO) fest, je mehr der Postmarkt geöffnet werde, desto mehr sei auch die Grundversorgung gefährdet. Der Bund müsse sich deshalb - auch mit dem Portemonnaie - zum Garanten des Service public machen. Weiter wurde von linker Seite moniert, die Post konsultiere bei der Schliessung von Ämtern die Gemeinden zu wenig. Deutlicher als der Nationalrat sprach sich der Ständerat jedoch mit 25 zu 13 Stimmen für die Ablehnung der Initiative aus. </p><p></p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 mit 50,2 Prozent Nein-Stimmen sowie von 13 "frac12; Kantonen abgelehnt. </p>
Updated
08.04.2025 23:40

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