Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen

Details

ID
20030029
Title
Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
Description
Botschaft vom 16. April 2003 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
InitialSituation
<p>Seit den Ereignissen vom 11. September 2001 und der amerikanischen Intervention in Afghanistan sind die diplomatischen Vertretungen und Einrichtungen der USA und der beteiligten Länder einer erhöhten Bedrohung ausgesetzt. Deshalb sind vom Bund vorsorgliche Schutzmassnahmen angeordnet worden. Mehr noch als von der Situation in Afghanistan wird die Weltpolitik vom Krieg im Irak beeinflusst. Es ist davon auszugehen, dass diese Sicherheitsmassnahmen noch über längere Zeit aufrechterhalten werden müssen.</p><p>Am 6. November 2002 beschloss der Bundesrat, im Rahmen des Projektes USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz), dass die Armee nach Möglichkeit verstärkt und auf Dauer für subsidiäre Grenz-, Konferenz- und Objektschutzaufgaben eingesetzt werden soll. Das Grenzwachtkorps (GWK) wird mit Mitteln des VBS noch stärker und auf Dauer unterstützt. Per April 2003 wird die Unterstützung des GWK durch das Festungswachtkorps (FWK) von bisher 150 auf 290 Stellen erhöht (BRB vom 14. März 2003). Dieser Auftrag an das VBS führt dazu, dass die Kräfte des FWK zur Bewachung von ausländischen Vertretungen durch Miliztruppen ersetzt werden müssen.</p><p>Mit Schreiben vom 8. Januar 2003 hat der Regierungsrat des Kantons Bern um Unterstützung der Stadtpolizei Bern für die Botschaftsbewachung durch das Festungswachtkorps respektive durch Angehörige der Armee im Assistenzdienst bis längstens 30. Juni 2004 ersucht. Er begründet dies damit, dass die Stadtpolizei Bern am 1. Juli 2003 aus personellen Gründen nicht in der Lage sein werde, die bis dahin von der Armee geleisteten Überwachungsaufträge zu übernehmen, ohne dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bern stark beeinträchtigt werde.</p><p>Assistenzdienst-Einsätze, die länger als drei Wochen dauern, müssen gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes (MG), durch die Bundesversammlung in der nächsten Session genehmigt werden. Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss soll der Verlängerung des Truppeneinsatzes zum Schutz ausländischer Vertretungen bis 30. Juni 2004 durch die Bundesversammlung zugestimmt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. April 2003 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2003 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.06.2003 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p><b>Beide Räte</b> stimmten der Vorlage diskussionslos zu.</p>
Updated
08.04.2025 23:46

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