Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern. Weiterführung
Details
- ID
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20030040
- Title
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Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern. Weiterführung
- Description
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Botschaft vom 28. Mai 2003 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern
- InitialSituation
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<p>Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 4400 Millionen Franken für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern, für Massnahmen, die von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) durchgeführt werden. Ebenso gibt die Botschaft Rechenschaft über die Verwendung des am 16. Juni 1999 bewilligten neunten Rahmenkredits zu Gunsten von Entwicklungsländern. Die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe sind die zentralen Instrumente des Bundes zu Gunsten der Entwicklungsländer im Süden. Insgesamt machen die in diesem Zusammenhang ergriffenen und in der Botschaft beschriebenen Massnahmen fast zwei Drittel der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz aus. Die Mittel für diese Massnahmen werden als Rahmenkredite für mehrere Jahre bewilligt und sind im Rahmen des jährlichen Budgets jeweils im Einzelnen zu beantragen.</p><p>Der beantragte Kredit von 4400 Millionen Franken ordnet sich ein in die vom Bundesrat mehrfach bekräftigte Zielsetzung, die Mittel für die öffentliche Entwicklungshilfe bis ins Jahr 2010 auf 0,4 Prozent des Bruttovolkseinkommens anzuheben. Der bundesrätliche Antrag trägt der Schuldenbremse und der Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen Rechnung. Das beantragte Kreditvolumen basiert zum einen auf einer Beurteilung der aktuellen Herausforderungen für unser Land und der Gefährdungen unserer Interessen. Zum anderen werden damit die Voraussetzungen dafür aufrecht erhalten, dass die Schweiz auch künftig eine berechen- und planbare, auf Kontinuität, Stabilität und Qualität angelegte Entwicklungszusammenarbeit realisieren kann. Eine derart ausgerichtete und mit den notwendigen Mitteln ausgestattete Entwicklungszusammenarbeit kommt schliesslich den Erwartungen entgegen, wie sie gegenüber der Schweiz als wohlhabendem Land seitens der Entwicklungsländer sowie der anderen Geberländer immer wieder formuliert werden. Die schweizerischen Anstrengungen sind Teil der internationalen Bemühungen zur Armutsminderung. Als Referenzrahmen für die weltweiten Anstrengungen zur Lösung globaler Probleme gelten heute die Millennium-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals), die anlässlich des Millennium-Gipfels der UNO-Generalversammlung im September 2000 einstimmig verabschiedet wurden. Als erstes Ziel postulieren sie die Tilgung von extremer Armut und Hunger. Weitere Zielsetzungen sind Primarschulbildung für alle, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Reduktion der Kindersterblichkeit und die Förderung der Gesundheit der Mütter, die Bekämpfung von HIV/Aids und anderen epidemischen Krankheiten, die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen sowie eine weltweite Partnerschaft für Entwicklung unter Einbezug namentlich der Privatwirtschaft. Wegweisende Impulse für die zukünftige internationale Zusammenarbeit gingen auch von der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey/Mexiko (2002) und vom Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg/Südafrika (2002) aus.</p><p>In der Botschaft legt der Bundesrat dar, welchen Beitrag die Schweiz mit technischer Zusammenarbeit und Finanzhilfe zur Realisierung der Millennium-Entwicklungsziele leisten will. Dies geschieht zum einen über bilaterale Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern, zum andern im multilateralen Rahmen. Ziel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz ist es, auf nationaler und lokaler Ebene die Grundlagen für nachhaltige Entwicklungsprozesse zu legen, welche die Beteiligten aus eigener Kraft weiterführen können .Sie ist langfristig und subsidiär angelegt. Die DEZA ist heute in Asien, Afrika, Lateinamerika und im Mittelmeerraum in siebzehn Schwerpunktländern - teilweise auch über deren Landesgrenzen hinaus - tätig und führt sechs Sonderprogramme durch. Je nach Land und Voraussetzungen ist die DEZA in den Bereichen Gute Regierungsführung, soziale Entwicklung, Konfliktprävention, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie Arbeit und Einkommen engagiert. Dazu kommen Querschnitt-Themen wie die Gleichstellung von Frauen und Männern oder Umweltfragen. Die diesbezüglichen Aktionen werden im Rahmen von mehrjährigen Programmen mit lokalen Partnern geplant und umgesetzt. </p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 28. Mai 2003 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 16.09.2003 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 15.12.2003 |
2 |
Abweichung |
| 18.12.2003 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Eine Kommissionsminderheit Ulrich Fischer (RL, AG) beantragte jedoch den Rahmenkredit auf 4 Milliarden Franken, was dem bisherigen Rahmenkredit entspricht, und eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) gar auf 3 Milliarden Franken zu beschränken. Ulrich Fischer (RL, AG) lobte zwar die gute Arbeit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), aber wegen der knappen Bundesfinanzen liege die vom Bundesrat geforderte Erhöhung nicht drin. Ulrich Schlüer (V, ZH) wollte keine Kürzungen an der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Abstriche seien jedoch bei der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, also bei Beiträgen an internationale Organisationen aus dem Uno- und Weltbank-System geboten. Kathy Riklin (C, ZH) beantragte für die CVP-Fraktion dem Antrag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zu folgen, damit die Entwicklungshilfe bis zum Jahre 2010 auf 0,4 Prozent des Volkseinkommens erhöht werden könnte. Ruedi Baumann (G, BE) rief in Erinnerung, dass die westlichen Industrieländer zehnmal mehr fürs Militär als für Entwicklungshilfe ausgeben. Auch Remo Gysin (S, BS) verteidigte im Namen der Sozialdemokraten den Antrag des Bundesrates. Kürzungen der Entwicklungszusammenarbeit setzten die Glaubwürdigkeit der Schweiz aufs Spiel. Kommissionssprecher Remo Galli (C, BE) betonte, dass der Bundesrat im Sparprogramm die Gelder der Deza für die nächsten drei Jahre um 281 Millionen Franken gekürzt und bei der Auslandhilfe insgesamt 360 Millionen Franken eingespart habe. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey versicherte, dass der beantragte Rahmenkredit im Einklang mit dem 0,4 Prozent-Ziel und dem bundesrätlichen Entlastungsprogramm sei. Um das 0,4 Prozent-Ziel zu erreichen, müsste der Bund jedoch die Jahresbudgets für die Entwicklungshilfe um jährlich mehr als 7 Prozent aufstocken. Die jährlichen Auszahlungen, die der Rahmenkredit vorsieht, entsprechen aber nur einer Steigerung um 3 Prozent. Beide Minderheitsanträge wurden vom Nationalrat abgelehnt, mit 109 zu 23 Stimmen wurde der Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>stellte die Mehrheit der Kommission den Rahmenkredit ins Verhältnis zur aktuellen Lage der Bundesfinanzen. Gegenüber dem Rahmenkredit von 1999-2003 würde das vom Bundesrat für 2004-2007 beantragte Volumen einer Zunahme um 10 Prozent entsprechen. Der Sprecher der Kommission, Maximilian Reimann (V, AG), betonte, dass dies die Kommissionsmehrheit als zuviel betrachte und deshalb beantrage, den Kredit auf 4,2 Milliarden Franken zu begrenzen, womit dem DEZA immer noch mehr Mittel zur Verfügung stünden, als in der letzten Kreditperiode. Eine Kommissionsminderheit Christiane Brunner (S, GE) beantragte, dem Antrag des Nationalrates und des Bundesrates zu folgen mit der Begründung, dass nur der volle Kreditumfang der DEZA den Handlungsspielraum für ihre Programme gewährt, von denen man weiss, dass sie wirksam und notwendig seien. Mit 27 zu 10 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission.</p><p>Bei der Differenzbereinigung im <b>Nationalrat</b> beantragte die Mehrheit der Kommission, dem Beschluss des Ständerates mit 4,2 Milliarden Franken zu folgen, eine Minderheit Jean-Claude Rennwald (S, JU) beantragte, am früheren Beschluss von 4,4 Milliarden Franken festzuhalten. Mit 94 zu 73 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates.</p><p></p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung:Januar 2004</p>
- Updated
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09.04.2025 00:29
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