Bundesbeiträge in der Krankenversicherung für die Jahre 2004-2007

Details

ID
20030042
Title
Bundesbeiträge in der Krankenversicherung für die Jahre 2004-2007
Description
Botschaft vom 28. Mai 2003 über den Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung
InitialSituation
<p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, KVG) sieht vor, dass Bund und Kantone Mittel bereitstellen zur Verbilligung der Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die jährlichen Beiträge des Bundes an die Kantone werden durch einfachen Bundesbeschluss für jeweils vier Jahre festgesetzt; letztmals erfolgte dies im Jahre 1999 für die Jahre 2000 bis 2003.</p><p>Als Bestandteil der zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (siehe Geschäft 00.079) berät das Parlament eine Systemänderung bei den Prämienverbilligungen, welche eine einmalige Erhöhung des Bundesbeitrags mit sich bringen würde. Weil die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind, ist nicht damit zu rechnen, dass das teilrevidierte Gesetz Anfang 2004 in Kraft treten kann. Damit keine Lücke zwischen aktueller Regelung und Inkrafttreten der Gesetzesrevision entsteht, ist es erforderlich, dass ein Bundesbeschluss die Beiträge des Bundes für die Jahre 2004 bis 2007 regelt. Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung kann der Bundesbeschluss angepasst bzw. aufgehoben werden. </p><p>Der Bundesrat schlägt vor, dass für das Jahr 2004 2349 Millionen, für 2005 2384 Millionen, für 2006 2420 Millionen und für 2007 2456 Millionen Franken Bundesbeiträge an die Kantone zur Prämienverbilligung bewilligt werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Mai 2003 über den Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung
    Resolutions
    Date Council Text
    16.09.2003 2 Beschluss gemäss Entwurf
    17.09.2003 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> unterstützte Kommissionssprecher Philipp Stähelin (C, TG) den Vorschlag des Bundesrates, der wie bis anhin eine jährliche Steigerung der Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung von 1,5 Prozent vorsieht. Die Kommission sei sich bewusst, dass diese Steigerung nicht der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und der Prämien entspreche. Eine Kommissionsmehrheit sehe den Bundesbeschluss jedoch als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des revidierten KVG. Falls die Revision scheitert, erwarte man vom Bundesrat einen neuen Beschluss zu den Bundesbeiträgen in der Krankenversicherung. Christiane Brunner (S, GE) beantragte im Namen einer Kommissionsminderheit eine jährliche Erhöhung der Beiträge um 6 Prozent. Dies entspreche einer optimistischen Prognose für die kommende Kostensteigerung und werde auch von den Kantonen gefordert. Statt 9,609 Milliarden Franken würden damit für die nächsten vier Jahre 10,731 Milliarden Franken an Bundesbeiträgen bewilligt. Eugen David (C, SG) bezeichnete den Vorschlag des Bundesrates als nicht fair, insbesondere auch deshalb weil damit einfach die Kantone und die Prämienzahler die Differenz der Kostensteigerung zu übernehmen hätten. Der Rat stimmte schliesslich der Kommissionsmehrheit mit 30 zu 6 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die zuständige Kommission, Bundesrat und Ständerat zu folgen. Es lagen zwei Minderheitsanträge vor. Minderheit I, vertreten durch Yves Guisan (R, VD) schlug vor, in den nächsten vier Jahren insgesamt 400 Millionen Franken mehr als vom Bundesrat vorgesehen zu bewilligen. In Anbetracht der massiv höheren Kosten, die durch die KVG-Revision auf die Kantone zukämen, sei dieser Antrag eine Kompromisslösung. Jost Gross (S, TG) beantragte im Namen der Minderheit II, insgesamt 2 Milliarden Franken zusätzlich zum Vorschlag des Bundesrates zu beschliessen. Nur so könne das in der KVG-Revision angepeilte Sozialziel finanziert werden. In der Abstimmung obsiegte die Minderheit I gegenüber der Minderheit II mit 97 zu 58 Stimmen. Danach folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und dem Entwurf des Bundesrates mit 91 zu 69 Stimmen. </p>
Updated
09.04.2025 00:14

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