Stiftung Pro Helvetia. Finanzierung 2004-2007

Details

ID
20030043
Title
Stiftung Pro Helvetia. Finanzierung 2004-2007
Description
Botschaft vom 28. Mai 2003 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004-2007
InitialSituation
<p>Grundlage der Ausführungen und Anträge ist die Eingabe von der Stiftung, die den Finanzbedarf für die kommende Vierjahresperiode bezeichnet und erläutert. Sie bildet Bestandteil der Botschaft. </p><p>Zudem werden Vorgaben und Erwartungen an die Stiftung wieder aufgenommen, die in der Botschaft 1999, in der parlamentarischen Beratung und auf dem Weg parlamentarischer Interventionen erfolgt sind. Das betrifft im Wesentlichen die Reorganisation der Stiftung, die Aufgabenteilung zwischen den Institutionen, die auf Bundesebene im Bereich der Kulturförderung tätig sind, sowie die Frage der Aussenstellen (Kultur-"Antennen") in den Visegrad-Staaten (Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn) und deren weitere Betreibung durch Pro Helvetia in den Jahren 2004-2007. Dazu kann festgehalten werden, dass die Stiftung ihre interne Reorganisation erfolgreich durchgeführt und für die Betreibung der Visegrad-Aussenstellen, die von Pro Helvetia 2000-2003 mit einem eigens zu diesem Zweck gesprochenen Beitrag von 2 Millionen finanziert worden ist, eine befriedigende Lösung gefunden hat. </p><p>Die Botschaft berücksichtigt ferner die detaillierte Bilanz der Stiftung in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2000 und 2001 und zieht, da sie die gleiche Materie betreffen, die Vorarbeiten für ein Kulturförderungsgesetz heran, das den Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung umsetzt.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Eingabe von Pro Helvetia, die mit einsichtigen Überlegungen sowie mit plausiblen Begründungen und Schlussfolgerungen argumentiert, und kann sich mit ihren inhaltlichen Eckwerten einverstanden erklären. Er hält aber eine Anpassung an die aktuellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen für erforderlich und beantragt, Pro Helvetia in der kommenden Vierjahresperiode insgesamt 137 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Das sind 7 Millionen Franken oder rund 5,5 Prozent mehr als in den Jahren 2000-2003, jedoch 42,5 Millionen Franken oder rund 23,5 Prozent weniger, als Pro Helvetia gefordert hat. Der beantragte Zahlungsrahmen ist auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 abgestimmt.</p><p>Um ihren gesetzlichen Mindestauftrag zu erfüllen, hat Pro Helvetia in der ablaufenden Finanzierungsperiode 120 Millionen Franken erhalten. 2004-2007 soll sie dafür grundsätzlich über einen Betrag in der gleichen Grössenordnung verfügen (121 Millionen), jedoch ohne vollen Ausgleich der in den Jahren 2000-2003 aufgelaufenen Teuerung. Für die akzentuierte Förderung hat die Stiftung wiederum Bereiche definiert, die sie nachdrücklich und nachhaltig fördern will. Dies sind die Entwicklungen der ausgewählten Sparten, die Anforderungen neuartiger Gestaltungsmöglichkeiten und die Notwendigkeit, die Kohäsion im Innern des Landes und die Kontakte mit der Welt weiter zu festigen und auszubauen. Angesichts der Lage der Bundesfinanzen sind jedoch auch hier Abstriche nötig und es soll insbesondere auf die Unterstützung der zwei Schwerpunkte Film bzw. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien verzichtet werden. Der Bundesrat beantragt, die Realisierung der übrigen Schwerpunkte mit einem Globalbetrag von 16 Millionen Franken zu finanzieren, der sich folgendermassen verteilt:</p><p>Tanz: 3,5 Millionen Franken</p><p>Verständigung im Inland: 4,5 Millionen Franken</p><p>Interkultureller Dialog: 8 Millionen Franken</p><p>Wie in der Botschaft mehrfach hervorgehoben wird, ist zur Verwendung der vom Parlament bewilligten Beiträge ein grundsätzlicher Vorbehalt anzubringen: Falls das neue auf der Grundlage von Artikel 69 Absatz 2 BV ausgearbeitete Kulturförderungsgesetz und davon abhängige Erlasse auf Bundesebene zu einer Aufgaben- und Kompetenzverschiebung führen, welche die Tätigkeit von Pro Helvetia und deren Finanzierung noch im Lauf der Periode 2004-2007 entscheidend beeinflussen, wird der Bundesrat die beschlossenen Beträge erneut zur Diskussion stellen und eine Umverteilung der Mittel vorschlagen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Mai 2003 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004-2007
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004-2007
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2003 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.12.2003 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Eintreten war im <b>Nationalrat</b> unbestritten. Der Auftrag der Stiftung Pro Helvetia wurde von mehreren Rednern anerkannt, die Arbeit der Stiftung sei für den Zusammenhalt des Landes sehr wichtig. Verschiedene Redner gaben aber auch zu bedenken, dass bei der Stiftung nicht alles zum Besten stehe. Kritisiert wurden Doppelspurigkeiten und Kompetenzgerangel in der Führung. Eine Minderheit Theophil Pfister (V, SG) beantragte den Rahmenkredit auf 121 Millionen Franken festzusetzen. Begründet wurde dies damit, dass vor allem die Betriebskosten der Stiftung gesenkt werden müssen, diese betragen 35 Prozent des Rahmenkredits. Die Kommissionssprecher hielten jedoch fest, dass die beantragten 137 Millionen nur einer Erhöhung entsprechend der aufgelaufenen Teuerung entsprechen. Mit 110 zu 32 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und mit 113 zu 29 Stimmen wurde der Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung angenommen. </p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage einstimmig zu. </p><p></p><p></p>
Updated
09.04.2025 00:32

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