Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt
Details
- ID
- 20030047
- Title
- Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt
- Description
- Botschaft vom 2. Juli 2003 zum Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03)
- InitialSituation
- <p>Mit dem am 2. Dezember 2001 an der Urne gutgeheissenen Bundesbeschluss über eine Schuldenbremse sprachen sich Volk und Stände mit eindrücklichem Mehr gegen die weitere Finanzierung ordentlicher staatlicher Aufgaben via Verschuldung aus. Ein erstes Mal galt diese neue Regel für die Erarbeitung des Voranschlags des Jahres 2003. Sah es bei dessen Verabschiedung durch den Bundesrat am 30. September 2002 noch so aus, als sei es gelungen, den Haushalt zumindest auf kürzere Sicht ins Gleichgewicht zu bringen, so zog am finanzpolitischen Horizont wenige Wochen später zunehmend düsteres Gewölk auf, das dazu Anlass gab, das Budget nochmals zu überarbeiten. Zu Beginn des Jahres 2003 offenbarte sich dann in aller Deutlichkeit, dass die im Oktober zurückgenommenen Einnahmenprojektionen bereits wieder überholt waren. Im Rechnungsabschluss 2002 war ein weiterer Einnahmenrückgang von knapp 4 Milliarden zu verzeichnen, der bis 2006 gemäss neuesten Schätzungen auf deutlich über 6 Milliarden ansteigen dürfte. Im Bundeshaushalt hat sich damit eine massive, grösstenteils strukturelle Finanzierungslücke geöffnet, die nach umfassenden Gegenmassnahmen ruft. Eingeleitet wurde der Sanierungsprozess bereits im Rahmen einer finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrates im November 2002. Die bei dieser Gelegenheit beschlossene Strategie musste zwar mehrmals den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden, die damals formulierten Ziele sind indes bis heute gültig geblieben:</p><p>"#9472; Im Zentrum steht das Anliegen einer glaubwürdigen, an einem dauerhaften Haushaltausgleich orientierten Finanzpolitik gemäss den Anforderungen der Schuldenbremse.</p><p>"#9472; Gleichzeitig sollen die staatliche Aufgabenerfüllung und insbesondere das Setzen von ausgabenpolitischen Schwerpunkten weiterhin möglich bleiben.</p><p>"#9472; Schliesslich soll auch auf die derzeit schwierige Wirtschaftslage Rücksicht genommen werden, was namentlich den Verzicht auf allzu abrupt wirkende Einschnitte nahe legt.</p><p>Herzstück der Sanierungsstrategie ist das Entlastungsprogramm 2003. Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt es im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,3 Milliarden. Davon entfallen rund 85 Prozent auf ausgabenseitige Massnahmen, die sich schwergewichtig auf die sechs grossen Aufgabengebiete Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Beziehungen zum Ausland verteilen. Auf sie entfallen zusammen mit den Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen und dem Schuldendienst rund 90 Prozent der Ausgaben. Sie müssen demzufolge auch die Hauptlast der Sanierungsmassnahmen tragen. Daneben werden quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Anzahl punktueller Entlastungsmassnahmen unterbreitet. Sie sind das Ergebnis eingehender Verzichtsplanungen. Insgesamt waren die Departemente und Ämter gezwungen, ihre bisherigen Prioritäten fundamental in Frage zu stellen und ihre Planungen und Programme teils grundlegend zu überarbeiten. </p><p>Mit dem Entlastungsprogramm 2003 wird das Ausgabenwachstum markant zurückgenommen. Während das jährliche durchschnittliche Wachstum im Finanzplan vom 30. September 2002 (mit aktualisierten Zahlen) 3,8 Prozent betrug, beläuft es sich mit den Entlastungsmassnahmen noch auf 2,1 Prozent. Ohne die Mehrwertsteuererhöhung für die Invalidenversicherung, für den Bundeshaushalt ein reiner Durchlaufposten, beträgt das Wachstum gar nur 1,1 Prozent und entspricht damit in etwa der erwarteten Teuerung. Das ist gleichbedeutend mit einer realen Stabilisierung des Haushaltes.</p><p>Dennoch lässt sich mit dem Entlastungsprogramm das Ziel des dauerhaften Ausgleichs voraussichtlich nicht erreichen. Für 2006 ist aus heutiger Sicht nach wie vor mit einem negativen Saldo von gegen 2 Milliarden zu rechnen. Angesichts der Schwierigkeiten, die mit Prognosen über längere Zeiträume hinaus immer verbunden sind, und um den Sanierungsprozess nicht zu übersteuern, wird diese Lücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt bewusst offen gelassen. Bei Vorlage des Legislaturfinanzplanes 2005-2007 im kommenden Frühjahr wird der Bundesrat darlegen, welche weiteren Massnahmen aus seiner Sicht ergriffen werden müssen, um den Haushalt wieder ganz ins Lot zu bringen.</p><p>In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, so den Motionen Felix Walker (C, SG) (02.3579) und Hans-Rudolf Merz (R, AR) (02.3573), wird ein wesentlich rigoroserer Sparkurs gefordert, der praktisch auf eine Verdoppelung des Entlastungsprogramms hinauslaufen würde. Der Bundesrat erachtet Kürzungen dieser Höhe aber weder als sachlich vertretbar noch als politisch durchsetzbar. Er geht im Gegenteil davon aus, dass damit der soziale Friede ernsthaft gefährdet werden könnte und Investitionen in Humankapital und Infrastruktur in einem nicht mehr zu verantwortenden Ausmass beschnitten werden müssten. Für den Fall des dauerhaften Wegbruchs einzelner Einnahmenanteile stehen deshalb klar einnahmenseitige Massnahmen im Vordergrund, zumal dies unter den genannten Voraussetzungen nicht mit einer wirtschaftlich problematischen Erhöhung der Steuerquote verbunden wäre. Nach einnahmenseitigen Kompensationsmöglichkeiten müsste ferner auch gesucht werden, wenn wesentliche Elemente dieses Entlastungsprogramms abgelehnt würden. Die in der Botschaft unterbreitete Sanierungsstrategie berücksichtigt schliesslich auch die schwierige konjunkturelle Situation. Schon seit 2001 fährt der Bund einen deutlich expansiven finanzpolitischen Kurs. Die Finanzierungsdefizite des Fonds für Eisenbahngrossprojekte (Finöv-Fonds) und der Arbeitslosenversicherung eingerechnet, dürfte das Gesamtdefizit im laufenden Jahr rund 5,5 Milliarden betragen und 2004 etwa auf dieser Höhe verharren. Erst ab 2005 werden von der Bundesfinanzpolitik wieder restriktive Impulse ausgehen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich der wirtschaftliche Aufschwung zu diesem Zeitpunkt konsolidiert haben wird und die Finanzpolitik somit weiterhin auf antizyklischem Kurs bleibt. Dieses konjunkturgerechte Vorgehen wird insbesondere dadurch erreicht, dass das strukturelle Defizit, das im laufenden Jahr eine Höhe von knapp 3 Milliarden erreichen wird, in mehreren definierten Etappen abgebaut werden soll. Eine strikte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur Schuldenbremse würde bereits im Voranschlag die vollständige Beseitigung der strukturellen Lücke erfordern. Dies stünde aber deutlich im Widerspruch zur Grundkonzeption der Schuldenbremse, die ausdrücklich eine Berücksichtigung der Wirtschaftslage verlangt. Es wurde deshalb immer davon ausgegangen, dass diese nur bei einem strukturell ausgeglichenen Haushalt eingeführt werden darf. Mit dem Rechnungsabschluss 2002 offenbarte sich nun aber, dass entgegen den ursprünglichen Annahmen weiterhin ein hohes, ohne Gegenmassnahmen gar wachsendes strukturelles Defizit besteht.</p><p>Die Umsetzung dieser etappierten Abbaustrategie erfolgt durch eine zeitliche Staffelung des Entlastungsprogramms: 2004 wird eine Vorwirkung von rund 800 Millionen veranschlagt; Ziel ist eine reale Stabilisierung der Ausgaben. Danach soll die Wirkung auf der Ausgabenseite kontinuierlich über 1,8 Milliarden (2005) auf 2,8 Milliarden (ab 2006) ansteigen. Die Bremseffekte auf Wachstum und Beschäftigung können auf diese Weise in engen Grenzen gehalten werden. Eine Studie der BAK Basel Economics kommt zum Ergebnis, dass das Entlastungsprogramm das BIP-Wachstum bis 2006 um jährlich 0,1 Prozent dämpft und einen negativen Beschäftigungseffekt in der Höhe von 8000 Erwerbstätigen auslöst. Diesen kurzfristig leicht negativen Auswirkungen stehen die höher zu gewichtenden Vorteile einer Sicherung des Handlungsspielraums des Staates (tiefere Zinsbelastung), einer geringeren Beanspruchung der Kapitalmärkte durch Staatsverschuldung und der Vermeidung von Lastenabwälzungen auf künftige Generationen gegenüber.</p><p>Zur Umsetzung dieser Sanierungsstrategie werden im Wesentlichen drei Erlasse unterbreitet: Im Zentrum steht das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003. Es fasst sämtliche notwendigen Gesetzesänderungen zu einem referendumspflichtigen Mantelerlass zusammen. Darin enthalten ist auch ein Sparauftrag an den Bundesrat bei all jenen Massnahmen, die ohne gesetzliche Änderungen ergriffen werden können. Insbesondere um 2004 die angestrebte Vorwirkung zu erreichen, wird für vier Entlastungsmassnahmen der dringliche Weg gemäss Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung beantragt. Die dazu notwendigen Gesetzesänderungen werden deshalb zusätzlich im Bundesgesetz über dringliche Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003 unterbreitet. Schliesslich wird eine ebenfalls dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes vorgeschlagen. Sie dient der konjunkturgerechten Anwendung der Schuldenbremse und soll es erlauben, den in der Verfassung vorgesehenen Höchstbetrag der Ausgaben im Ausmass des strukturellen Defizits 2003 vorübergehend zu erhöhen, wobei gleichzeitig ein verbindlicher, 2007 endender Abbaupfad festgelegt wird. Im letzten Jahr der kommenden Legislaturperiode soll das strukturelle Defizit also definitiv abgebaut sein. Ist mit dem Entlastungsprogramm 2003 allein dieses Ziel voraussichtlich auch nicht erreichbar, so leistet es dazu doch einen massgebenden Beitrag, der einer eigentlichen ausgabenpolitischen Trendwende gleichkommt. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 2. Juli 2003 zum Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2003 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 30.09.2003 1 Eintreten. 02.10.2003 1 Abweichung 02.12.2003 2 Abweichung 04.12.2003 1 Abweichung 08.12.2003 2 Abweichung 09.12.2003 1 Abweichung 11.12.2003 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 11.12.2003 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 19.12.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über dringliche Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2003 2 Beschluss gemäss Entwurf 02.10.2003 1 Abweichung 02.12.2003 2 Abweichung 04.12.2003 1 Abweichung 08.12.2003 2 Zustimmung 09.12.2003 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 18.12.2003 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 19.12.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2003 2 Beschluss gemäss Entwurf 02.10.2003 1 Zustimmung 08.12.2003 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 09.12.2003 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 19.12.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003-2006
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2003 2 Beschluss gemäss Entwurf 02.10.2003 1 Zustimmung
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- Number
- 5
- Text
- Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003-2006
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2003 2 Beschluss gemäss Entwurf 02.10.2003 1 Zustimmung
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- Number
- 6
- Text
- Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Parlamentsressourcengesetz, PRG)
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2003 2 Beschluss nach Entwurf der Verwaltungsdelegation. 02.10.2003 1 Abweichung 02.12.2003 2 Abweichung 04.12.2003 1 Abweichung 08.12.2003 2 Abweichung 09.12.2003 1 Abweichung 11.12.2003 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 11.12.2003 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 11.12.2003 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 11.12.2003 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 19.12.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat</b> teilte in der allgemeinen Aussprache grundsätzlich die Auffassung des Bundesrates, dass das Entlastungsprogramm 2003 angesichts der desolaten Finanzlage des Bundes unverzichtbar sei. Die Ratsmehrheit beurteilte die Vorlage aufs Ganze gesehen als ausgewogen und vernünftig. In diesem Zusammenhang lehnte die Kleine Kammer auch den Rückweisungsantrag einer von Pierre-Alain Gentil (S, JU) angeführten Kommissionsminderheit mit 36 zu 5 Stimmen ab. Der Vorstoss hatte zum Ziel, die Ausgabenkürzungen auf 2 Milliarden Franken zu beschränken, da das Sparpaket desaströse Auswirkungen auf die Konjunktur habe und eine grosse Lastenverschiebung auf die Kantone bewirke.</p><p>Bei der Detailberatung billigte der Ständerat praktisch durchwegs die Anträge seiner Kommission. Auch wenn dabei einige Akzentverschiebungen erfolgten, wurde das Entlastungsziel von 3,3 Milliarden Franken insgesamt eingehalten. Stärker als der Bundesrat kürzte der Ständerat die Ausgaben im Umweltbereich (zusätzliche Einsparungen von 18 Mio. plus 11 Mio. beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL) und beim Personal (zusätzlich 48 Mio.). Mehr geschont wurde hingegen der Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT, Wachstum 4,75 statt 4,5 Prozent), das Programm Energie Schweiz (Mindereinsparungen von 20 Mio.) und die Forstwirtschaft (Mindereinsparungen von 21 Mio.). Darüber hinaus wurde beschlossen, beim Strassenbau die Beiträge an die Kantone um 60 Millionen Franken zu kürzen. Nur knapp, mit 22 zu 21 Stimmen, scheiterte in diesem Kontext ein von Dick Marty (RL, TI) vorgebrachter Minderheitsantrag, der die Investitionen im Strassenbau und Strassenunterhalt von jeder Kürzung ausnehmen und zum Ausgleich die Mineralölsteuer um drei Rappen pro Liter erhöhen wollte. Weiter machte die Kleine Kammer Zugeständnisse bei der Landwirtschaft. Mit 21 zu 19 Stimmen unterstützte sie den Einzelantrag von Peter Bieri (C, ZG), die Direktzahlungen nicht nur im Sinne der Kommissionsmehrheit zu halbieren, sondern ganz von der Sparübung auszunehmen. In der Gesamtabstimmung wurde der Mantelerlass zum Entlastungsprogramm (Vorlage 1) lediglich von der Linken abgelehnt und mit 26 zu 6 Stimmen angenommen.</p><p>In Bezug auf das Parlamentsressourcengesetz (Vorlage 6) setzte sich mit 12 zu 7 Stimmen das Anliegen einer von Fritz Schiesser (RL, GL) angeführten Kommissionsminderheit durch, selbst als gutes Beispiel voranzugehen und die jährlichen Entschädigungen pro Parlamentarier um 3000 Franken zu kürzen.</p><p>Das Geschäft wurde noch in derselben Session vom <b>Nationalrat</b> behandelt. Nach Debatten, die sich über vier Tage hinzogen, wurde am Ende wie zuvor im Ständerat das Entlastungsprogramm gutgeheissen. Das Ziel, den Bundeshaushalt bis 2006 um rund 3,3 Milliarden Franken zu entlasten, verfehlte die Grosse Kammer jedoch um etwa 600 Mio. Franken.</p><p>In der Eintretensdebatte betonte die bürgerliche Seite, das Entlastungsprogramm stelle angesichts der völlig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum dar. Die überproportional wachsenden Ausgaben müssten auf einen vernünftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Das links-grüne Lager hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährde. Die Kosten würden bloss auf Gemeinden und Kantone überwälzt. Während die Grünen gar nicht auf die Vorlage eintreten wollten, machten sich die Sozialdemokraten für die Rückweisung des Geschäfts stark. Sie beantragten eine Redimensionierung des Sparziels von 3,3 auf 2 Milliarden. und schlugen vor, den Haushalt auch über Mehreinnahmen wie mit der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren. Beide Vorstösse blieben jedoch chancenlos: der Nichteintretensantrag wurde mit 132 zu 41, der Rückweisungsantrag mit 120 zu 59 Stimmen abgelehnt.</p><p>Bei der äusserst harzig verlaufenen Detailberatung schloss sich der Nationalrat bei der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, beim Strassenbau und bei den zusätzlichen Einsparungen im Umweltbereich/beim BUWAL der Kleinen Kammer an. Ansonsten wich der Nationalrat jedoch verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab.</p><p>Im Asylbereich lehnte die Grosse Kammer einen Systemwechsel bei der Fürsorge ab, indem sie mit 95 zu 82 Stimmen einem Streichungsantrag von Ruth Genner (G, ZH) folgte. Der Bundesrat sah vor, Asylbewerbern, auf deren Gesuche nicht eingetreten wird, nicht mehr automatisch Fürsorgeleistungen zu entrichten, sondern nur noch die mit der Bundesverfassung garantierte Nothilfe, und zwar nur noch dann, wenn sie darum ersuchen. Neben dem links-grünen Lager votierte auch die SVP-Fraktion gegen die Änderung. Letztere wollte vor allem eine Überwälzung der Kosten an die Kantone verhindern. Im Asylbereich hatte sich dabei ganz generell von links-grüner Seite Widerstand formiert, da parallel zu den Sparbeschlüssen eine Reihe von Verschärfungen des Asyl- und Ausländerrechts beantragt wurden.</p><p>Beim Impulsprogramm für die Kinderkrippen wurde gänzlich auf die Kürzung von 12 Millionen verzichtet. Ein von Liliane Maury Pasquier (S, GE) angeführter Minderheitsantrag vermochte sich mit 89 zu 76 Stimmen dank der Unterstützung der CVP-Fraktion durchzusetzen.</p><p>Noch mehr geschont als im Ständerat wurde der Bereich Bildung, Forschung und Technologie. Demnach soll entsprechend einem mit 93 zu 79 Stimmen gutgeheissenen Einzelantrag von Johannes Randegger (RL, BS) das BFT-Ausgabenwachstum 5,5 Prozent anstelle von 4,5 (Bundesrat) resp. 4,75 Prozent (Ständerat) betragen. Entgegen Bundesrat und Ständerat lehnte es der Nationalrat weiter auf Antrag einer Kommissionsminderheit um Fabio Abate (RL, TI) mit 89 zu 85 Stimmen ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80 statt 100 Prozent in den Finöv-Fonds zu leiten. Weniger sparen als die Kleine Kammer wollte der Nationalrat zudem beim Programm Energie Schweiz, indem die Subventionen um 25 statt um 45 Millionen gekürzt wurden. Gleichzeitig votierte er mit 87 zu 84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-grünen Kommissionsminderheit geforderte Einführung einer Energie-Lenkungsabgabe. Das vom Bundesrat und Ständerat beschlossene einmalige Aussetzen des AHV-Mischindexes lehnte die Grosse Kammer schliesslich stillschweigend ab, da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte.</p><p>Der auf diese Weise revidierte Mantelerlass zum Entlastungsprogramm (Vorlage 1) wurde in der Gesamtabstimmung mit 103 zu 60 Stimmen angenommen.</p><p>Weiter als der Ständerat ging die Grosse Kammer beim Personalressourcengesetz (Vorlage 6). Mit einem Stimmenverhältnis von 120 zu 35 sparte sie nicht nur bei sich selbst (Abzug von 3000 Franken bei der Sitzungsentschädigung), sondern kürzte neu auch das Einkommen der Magistratspersonen um 5 Prozent.</p><p>Somit ergaben sich zwischen den beiden Räten folgende wichtige Differenzen:</p><p></p><p><b>Bereich Ständerat Nationalrat</b></p><p>Asylwesen für Fürsorgestopp gegen Fürsorgestopp</p><p>BFT Wachstum 4,75 Prozent Wachstum 5,5%</p><p>Eisenbahngrossprojekte 20 Prozent der LSVA-Einnahmen keine Kürzung</p><p> in Bundeskasse</p><p>Energie Schweiz Programm um 45 Mio. kürzen Programm um 25 Mio. kürzen</p><p>Kinderbetreuung Kürzung bei Impulsprogramm keine Kürzung</p><p>AHV-Mischindex aussetzen nicht aussetzen</p><p></p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>Ständerat</b> praktisch durchwegs an seinem restriktiveren Kurs fest. Abgesehen vom Verzicht auf die einmalige Aussetzung des AHV-Mischindexes, schwenkte er nur beim Programm Energie Schweiz auf die Linie des Nationalrates ein, wo sich ein Einzelantrag von Hansruedi Stadler (C, UR) gegen den Antrag der Kommission durchzusetzen vermochte. Nicht nachgeben wollte die Kleine Kammer jedoch trotz Widerstand der Linken im Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT). Oppositionslos hielt der Ständerat zudem fest, vom Bundesabteil der Schwerverkehrsabgabe vorübergehen nur 80 Prozent in die Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Nichts wissen wollte er weiter von einer Einkommenskürzung der Magistratspersonen. Bekräftigt wurden schliesslich auch die Sparmassnahmen im Asylbereich. Demzufolge sollen Asylsuchende nach einem Nichteintreten auf ihr Gesuch keine Sozialhilfe mehr erhalten. Um zum Nationalrat, in dem der Systemwechsel an einer taktischen Koalition der Linken und der SVP-Fraktion vorläufig gescheitert war, eine Brücke zu bauen, präzisierte die Kleine Kammer, in welcher Form der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte sie fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird.</p><p>Diesem Systemwechsel im Asylbereich stimmte der <b>Nationalrat</b> in der Folge zu. Nach dem klaren Ja und den Präzisierungen des Ständerates wehrte sich nur noch das links-grüne Lager gegen die Änderung. Vergeblich argumentierte es, dass die Neuerung bloss mehr Sans-Papiers, mehr Schwarzarbeit und mehr Fremdenfeindlichkeit schaffe. Zu weit ging der Grossen Kammer ein Minderheitsantrag der SVP-Fraktion, der auch die erst nach einem Verfahren abgewiesenen Asylbewerber aus dem Fürsorgesystem ausschliessen wollte. Dem restriktiveren Sparkurs der Kleinen Kammer folgte der Nationalrat weiter bei der grössten verbleibenden Differenz, dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte. Er zeigte sich bereit, vom Bundesanteil der LSVA befristet nur 80 Prozent in den Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Die dabei eingesparten 325 Millionen sollen bis 2009 wieder in den Fonds zurückgezahlt werden. Eine links-grüne Minderheit mochte jedoch nicht an diese Nachzahlung glauben und bangte generell um die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Sie scheiterte mit 97 zu 83 Stimmen. Eine längere Diskussion entspann sich um die Mittel im Bereich BFT. Die Kommissionsmehrheit wollte sich dem Ständerat anschliessen und bis 2006 insgesamt 378 Millionen einsparen. Eine Minderheit unter Jacques-Simon Eggly (RL, GE) hielt an einer Reduktion um lediglich 214 Millionen fest, unterlag aber mit 89 zu 86 knapp. Durchsetzen konnte sich schliesslich Kathy Riklin (C, ZH) mit einem Kompromissvorschlag: Gegenüber dem Finanzplan sollen die Mittel für BFT um 296 Millionen gekürzt werden. Dies bedeutet ein jährliches Wachstum um ca. 5,2 Prozent gegenüber den ca. 4,8 Prozent gemäss Ständerat. Hart blieb die Grosse Kammer jedoch bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Mit 86 zu 72 Stimmen folgte sie einer starken Kommissionsminderheit aus Vertretern der CVP-Fraktion und des links-grünen Lagers und weigerte sich somit erneut, das Kinderkrippen-Impulsprogramm um 12 Millionen zu beschneiden. Stillschweigend bestand der Nationalrat darauf, nicht nur die Parlamentarierbezüge um 3000 Franken zu kürzen, sondern auch von den Magistraten ein Lohnopfer von fünf Prozent zu verlangen. Schliesslich legte der Nationalrat noch ein zusätzliches Bekenntnis seines Sparwillens ab und überwies gegen den Widerstand aus dem links-grünen Lager eine Motion seiner Spezialkommission. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament ein zweites Sparprogramm vorzulegen, dem eine echte Aufgabenverzichtsplanung und eine Reduktion staatlicher Leistungen zugrunde liegen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hielt in den entscheidenden Punkten unverrückt an seiner ursprünglichen Position fest. Bei der Förderung von Bildung, Forschung und Technologie wies er den von Pierre-Alain Gentil (S, JU) vorgetragenen Minderheitsantrag, auf das Kompromissangebot des Nationalrates einzugehen, zurück. Stillschweigend bestand die Kleine Kammer weiterhin darauf, die Mittel für das Kinderkrippen-Impulsprogramm um 12 Millionen zu kürzen. Verzichten wollte sie schliesslich auch auf das Lohnopfer der Magistratspersonen, obwohl dadurch Einsparungen von 900 000 Franken pro Jahr verhindert werden.</p><p>Da der <b>Nationalrat</b> im Bereich Bildung, Forschung und Technologie weiterhin nur 296 Millionen sparen wollte und sowohl bei der familienergänzenden Kinderbetreuung als auch bei der vorgeschlagenen Lohneinbusse für Magistratspersonen auf seiner Position beharrte, musste das Geschäft in die <b>Einigungskonferenz</b>. Diese sprach sich bei den Bildungsausgaben für die restriktivere Linie der Kleinen Kammer aus. Gemessen am Finanzplan sollen 378 Millionen eingespart werden, womit das jährliche Ausgabenwachstum auf 4,8 Prozent gedrosselt wird. Durchsetzen konnte sich der Ständerat auch bei der Besoldung der Magistratspersonen, so dass diese von einem Lohnopfer von fünf Prozent verschont bleiben. Die Haltung des Nationalrates wurde hingegen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung übernommen. Für die Anstossfinanzierung von Kinderkrippen stehen somit ohne Abstriche die geplanten 50 Millionen Franken zur Verfügung. Der Antrag der Einigungskonferenz wurde von beiden Räten angenommen.</p><p></p><p>Entlastungsprogramm 03</p><p>Übersicht Massnahmen in den Departementen für das Jahr 2006 (in Mio. Fr.) </p><p>(Quelle Infoplus EFD Nr. 29, September 05)</p><p></p><p><b>EDA</b>: Entwicklungszusammenarbeit 134,0, Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) 2,7, Präsenz Schweiz 3,5, Freiwillige Beiträge (Europarat, Frankophonie; UNO-Umweltprogramm UNEP) 0,8, Friedensförderung 4,5, Chemiewaffenabrüstung 1,0, Vorzeitige Pensionierungen 1,0 <b>Total EDA 147,5</b></p><p></p><p><b>EDI</b>: Aufhebung Bundesbeitrag an die AHV zur Mitfinanzierung der Kosten für den vorgezogenen Rentenbezug im Rahmen der 10. AHV-Revision (FLEXA-Beitrag) 255,0, Begrenzung Ausgabenwachstum kollektive Leistungen IV 81,0, Botschaft Bildung, Forschung und Technologie 172,0, Gesundheit 12,5, Kultur 11,5, Allgemeine Verwaltung (Statistik, Meteo-Schweiz, Bundesarchiv und Gleichstellung) 2,6 <b>Total EDI 534,6</b></p><p></p><p><b>EJPD</b>: Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung (EffVor) 28,0, Straf- und Massnahmenvollzug 6,4, Asyl- und Flüchtlingsbereich 69,5, Integrationsmassnahmen 5,0 <b>Total EJPD 108,9</b></p><p></p><p><b>VBS</b>: Verteidigungsbereich 240,0, Bevölkerungsschutz 8,0, Sicherheitspolitik 4,0, Armasuisse (ehemalige Gruppe Rüstung ohne Rüstungskredite und ohne Labor Spiez) 1,0, Fliegerische Ausbildung 3,0, Jugend " Sport 7,2, Nationales Sportanlagenkonzept 8,0, Amtliche Vermessung 4,0 </p><p><b>Total VBS 275,2</b></p><p></p><p><b>EFD</b>: Personal (Stellen, Besoldungen, Arbeitgeberleistungen) 370,0, Zivile Bauten 80,0, Drucksachen und Publikationen 5,0, Querschnittsleistungen Eidg. Personalamt 3,0, Zollverwaltung 3,0, Vergünstigungen Hypothekarzins 6,1, Praktika Hochschulabsolventen 2,0, Diverse Einsparungen allg. Verwaltung 1,9<b> Total EFD 471,0</b></p><p></p><p><b>EVD</b>: Landwirtschaft 133,0, Wohnbauförderung 138,6, Entwicklungs- und Osthilfe 46,0, Botschaft Bildung, Forschung und Technologie 39,0, PPP Schulen ans Netz 17,5, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit 16,0, Standortförderung 5,0, Wirtschaftliche Landesversorgung 1,0 <b>Total EVD 396,1</b></p><p></p><p><b>UVEK</b>: Nationalstrassen-Bau 120,0, Nationalstrassen-Unterhalt 20,0, Hauptstrassen 18,0, Niveauübergänge 10,0, Lärmschutz 4,0, Ortsbilderschutz 2,0, Lawinengalerien 5,0, Luftreinhaltemassnahmen 12,0, Nicht werkgebundene Beiträge 20,0, Technische Verbesserungen 25,0, Regionaler Personenverkehr -45,0 (Zuwachs!), Finanzierung Öffentlicher Verkehr 150,0, SBB, Leistungsvereinbarung 130,0, Verlagerung Strasse/Schiene 20,0, Massnahmen im Öffentlichen Verkehr gemäss Behindertengesetz 10,0, Abwasser- / Abfallanlagen 39,0, Massnahmen im Bereich Umwelt 13,0, Forstwirtschaft 42,0, EnergieSchweiz 10,0, Kurzwellendienst/SRI 15,0, Massnahmen im Bundesamt für Zivilluftfahrt 2,0, Bundeamt für Umwelt, Wald und Landschaft 12,0 <b>Total UVEK 634,0</b></p><p></p><p><b>Total Entlastungen bei den Departementen 2'567,3</b></p><p></p><p>Querschnitts- und Strukturmassnahmen: </p><p>Öffentlichkeitsarbeit 15,0, Dienstleistungen Dritter 40,0 Total 55,0</p><p></p><p><b>Total Entlastungen Ausgabenseite 2'622,3</b></p><p></p><p>Einnahmenseitige Massnahmen: </p><p>Militärversicherung 12,5, Tabaksteuern 195,0, Sondersteuer Alcopop 25,0, </p><p>Verbesserung Vollzug Steuererhebung 100,0, Gebühren 30,0 Total Einnahmen 362,5</p><p></p><p><b>Gesamttotal Entlastungen 2'984,8</b></p>
- Updated
- 14.11.2025 07:54