Auslieferungsverfahren. Vertrag mit der Französischen Republik
Details
- ID
- 20030062
- Title
- Auslieferungsverfahren. Vertrag mit der Französischen Republik
- Description
- Botschaft vom 19. September 2003 zum Vertrag zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957
- InitialSituation
- <p>Die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen, zu der auch die Auslieferung zählt, ist für die Bekämpfung der Kriminalität auf nationaler und internationaler Ebene von immer grösserer Bedeutung. Was die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich im Bereich der Auslieferung anbelangt, sind die allgemeinen Grundsätze im Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 geregelt.</p><p>Mit dem zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik abgeschlossenen Vertrag über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 werden die Auslieferungsverfahren zwischen der Schweiz und Frankreich vereinfacht und beschleunigt. Sofern die betroffene Person der Übergabe zustimmt und der ersuchte Staat seine Genehmigung erteilt, kann das Auslieferungsverfahren verkürzt werden. Mit dem Vertrag soll die Anwendung des Übereinkommens vereinfacht werden. Ausserdem soll das Übereinkommen ergänzt werden, um jene Fälle angemessener abzudecken, in denen die Personen, nach denen zum Zwecke der Auslieferung gefahndet wird, der Übergabe zustimmen. Mit diesem Vertrag wird eine neue Form der Zusammenarbeit begründet, die in der Praxis eine entscheidende Rolle spielt. Der Vertrag erfordert keine Änderungen des geltenden innerstaatlichen Rechts, weil diese Form der Zusammenarbeit im schweizerischen Auslieferungsrecht bereits vorgesehen ist. Er ist weitgehend dem Übereinkommen vom 10. März 1995 über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nachgebildet. Er steht im Einklang mit der Politik des Bundesrates, die einen Ausbau der bestehenden Instrumente der Strafrechtszusammenarbeit innerhalb Europas verfolgt.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 19. September 2003 zum Vertrag zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957
- Resolutions
-
Date Council Text 15.06.2004 1 Beschluss gemäss Entwurf 22.09.2004 2 Zustimmung 08.10.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten dem Vertrag ohne Gegenstimmen zu. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:32