Bericht zur Abschreibung der Motionen Neirynck 00.3277 und Paupe 01.3334 (Gleichbehandlung belgischer und schweizerischer Rentner)

Details

ID
20030064
Title
Bericht zur Abschreibung der Motionen Neirynck 00.3277 und Paupe 01.3334 (Gleichbehandlung belgischer und schweizerischer Rentner)
Description
InitialSituation
<p>Am 14. Juni 2000 reichten Nationalrat Jacques Neirynck (C, VD) und 20 Mitunterzeichnende eine Motion ein, mit der der Bund aufgefordert wurde, die Zahlung der von belgischer Seite ausstehenden Rentenbeträge an Schweizer Bürger, die in den ehemaligen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi gearbeitet hatten, mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. Ständerat Pierre Paupe (C, JU) und 12 Mitunterzeichnende reichten am 20. Juni 2001 eine gleichlautende Motion ein. Die Motionen wurden am 4. Oktober 2001 vom Ständerat und am 6. März 2002 vom Nationalrat angenommen.</p><p>Der Bundesrat unterbreitet einen Bericht zur Abschreibung der Motionen Neirynck und Paupe (Gleichbehandlung belgischer und schweizerischer Rentner).</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    16.12.2003 1 Keine Abschreibung
    16.12.2003 0 Motionen 00.3277 und 01.3334
    18.03.2004 2 Abschreibung
    18.03.2004 0 Motionen 00.3277 und 01.3334
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit gemäss Bundesrat die Abschreibung der Motionen Neirynck und Paupe, eine Minderheit Liliane Maury Pasquier (S, GE) beantragte die Motionen nicht abzuschreiben. Begründet wurde dies mit der ungleichen Behandlung bei der Rente für Schweizer Bürger, die in den belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Burundi gearbeitet haben. Die Rente der Schweizer Bürger werde seit 1960 nicht mehr indexiert. Weder die Einführung der Bilateralen Abkommen, noch die finanzielle Situation des Bundes würden eine Abschreibung der Motionen rechtfertigen. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey begründete die Abschreibung damit, dass die Schweizer Rentner bereits vom Bund eine Entschädigung erhalten haben und Belgien seit dem 1. Juni 2002 auch den Schweizer Rentnern eine indexierte Rente ausbezahlt. Mit 120 zu 47 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsminderheit.</p><p>Im <b>Ständerat </b>beantragte Bruno Frick (C, SZ) im Namen der Kommission, die Motion Paupe abzuschreiben. Für eine Abgeltung der Rentenausfälle bestehe für die Schweiz keine Rechtspflicht. Zudem habe der Bund bereits eine Abgeltung ausbezahlt. Es seien der Kommission auch keine Härtefälle bekannt und die volle Zahlung würde rund 100 Millionen kosten. Madeleine Amgwerd (C, JU) beantragte die Motionen nicht abzuschreiben. Die finanzielle Situation des Bundes rechtfertige eine Abschreibung der Motionen nicht, es gehe bei diesen Motionen um Gerechtigkeit. Mit 31 zu 7 Stimmen folgte der Rat der Kommission und beschloss die Abschreibung der Motionen.</p><p>Damit verbleiben beide Motionen weithin hängig und müssen vom Bundesrat wieder zur Abschreibung vorgelegt werden.</p>
Updated
10.04.2024 08:30

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