WEF in Davos. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
Details
- ID
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20030067
- Title
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WEF in Davos. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
- Description
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Botschaft vom 29. Oktober 2003 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des World Economic Forum (WEF) in Davos vom 21. bis 25. Januar 2004
- InitialSituation
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<p>Vom 21. bis 25. Januar 2004 fand in Davos das "World Economic Forum 2004" (WEF 04) statt. Die Bündner Regierung ersuchte im Schreiben vom 11. Juli 2003 den Bundesrat um materielle und personelle Unterstützung für die sichere Durchführung des WEF 04 in Davos am Boden und in der Luft. </p><p>Die im Kanton Graubünden vorhandenen Polizeikräfte reichen - selbst bei einer Verstärkung durch andere Polizeikorps - nicht aus, die Sicherheit des WEF 04 zu garantieren. Deshalb sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden erfüllt. </p><p>Weil mehr als 2000 Angehörige der Armee zum Einsatz kommen, muss die Bundesversammlung den bevorstehenden Einsatz entscheiden. Zur Unterstützung der zivilen Behörden und zur Wahrung der Handlungsfreiheit auf Stufe Bund und Armee werden Berufs- und Milizformationen bis zu einem Maximalbestand von 6500 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst eingesetzt. </p><p>Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Sicherheitsmassnahmen anlässlich des WEF 04 ist wie folgt festgelegt: </p><p>Der Bund beteiligt sich wie bis anhin mit 80 Prozent an den Kosten des Zusatzdispositivs zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Der Anteil des Bundes begrenzt sich dabei auf 3/8 der kreditwirksamen Kosten des Kantons Graubünden. Er beläuft sich für die Jahre 2004-2006 auf maximal 3 Millionen Franken pro Jahr. Mit Beschluss vom 21. Mai 2003 legte der Bundesrat ausserdem ein Kostendach von 8 Millionen Franken fest. Für den Fall, dass das Kostendach der Sicherheitskosten von 8 Millionen Franken überschritten wird, verpflichtet sich der Bundesrat, dem Parlament zusätzliche Mittel von insgesamt maximal 2 Millionen Franken für die Jahrestreffen 2004-2006 zu beantragen. </p><p>Im Falle ausserordentlicher Ereignisse (z.B. Terroranschläge, Attentate usw.) beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent an den zusätzlich anfallenden Kosten für das Zusatzdispositiv zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Auch hier wird jedoch der Anteil des Bundes auf 3/8 der kreditwirksamen Kosten des Kantons Graubünden beschränkt. </p><p>Im Rahmen des geplanten Assistenzdiensteinsatzes der Armee fallen für das Gros der eingesetzten Truppen im Vergleich zu einem ordentlichen Ausbildungs- bzw. Flugdienst nur gering höhere Ausgaben an. Die Kosten der vom VBS zu erbringenden subsidiären Leistungen können aufgrund von Erfahrungswerten anlässlich des WEF 03 auf rund 18 Millionen Franken beziffert werden. Der effektive Mehraufwand - das heisst der Mehraufwand im Vergleich zu einem "normalen" Ausbildungs-Wiederholungskurs, welche die zugunsten des WEF 04 eingesetzten Formationen im Jahr 2004 leisten müssten - kann mit knapp einer Million Franken beziffert werden. </p><p>Das VBS geht davon aus, dass seine Aufwendungen im Rahmen der bewilligten Kredite voraussichtlich aufgefangen werden können. Die gegenüber dem Kanton Graubünden und den Organisatoren im Sicherheitsbereich erbrachten Leistungen und Kosten werden erfasst.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 29. Oktober 2003 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des World Economic Forum (WEF) in Davos vom 21. bis 25. Januar 2004
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des World Economic Forum (WEF) in Davos vom 21. bis 25. Januar 2004
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 08.12.2003 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 15.12.2003 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte Michel Béguelin (S, VD) Nichteintreten. Es handle sich beim WEF um eine private Veranstaltung, dementsprechend müsse auch die Sicherheit von privater Seite garantiert werden. Die Kommission beantragte Eintreten, der Kommissionssprecher Hans Hess (RL, OW) begründete dies damit, dass das WEF als Anlass, vor allem als Diskussionsforum für Wirtschaft und Politik, im Interesse der Schweiz sei. Ohne Bundesmittel könne nicht in allen Bereichen die Sicherheit gewährleistet werden. Bundesrat Samuel Schmid betonte, dass die Kantone, gestützt auf ihre Polizeihoheit, gezwungen sind, für die Sicherheit zu sorgen. Der Bund habe subsidiär Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit einem Nichteintreten würde die Subsidiarität verneint, was die Konsequenz hätte, dass das WEF nicht durchgeführt werden könnte. Mit 31 zu 8 Stimmen beschloss der Rat Eintreten und mit dem gleichen Resultat wurde der Bundesbeschuss in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Grüne Fraktion Nichteintreten. Sie begründete dies damit, dass sie bewaffnete innere Einsätze der Armee ablehne, dass die Ausgaben für diesen Armee-Einsatz quer zu allen Sparmassnahmen liegen, die bisher beschlossen wurden und dass das WEF eine undemokratische Institution sei. Unterstützt wurde die Grüne Fraktion von den Sozialdemokraten. Auch von dieser Seite wurde der enorme Sicherheitsaufwand kritisiert und darauf hingewiesen, dass dieser für eine private Veranstaltung nicht gerechtfertigt sei. Die Bürgerlichen begründeten die Zustimmung zur Vorlage mit der Bedeutung des WEF für die Schweiz. Es seien die Chaoten und Unruhestifter, die einen solchen grossen Sicherheitsaufwand erfordern. In einem demokratischen Staat gehöre es zur Demokratie, dass Private etwas veranstalten dürften. Der Staat habe für den Schutz zu sorgen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es bei dieser Vorlage nicht um Sinn und Zweck des WEF geht, sondern um die Garantie der Versammlungsfreiheit. Bundesrat Samuel Schmid rechtfertigte den Einsatz damit, dass die Verfassung zu dieser Schutzaufgabe verpflichte. Der finanzielle Mehraufwand für die Armee liege bloss bei einer Million Franken. Der Rat beschloss mit 102 zu 60 Stimmen auf die Vorlage einzutreten und verabschiedete den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 92 zu 68 Stimmen. </p>
- Updated
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09.04.2025 00:30
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