Publikationsgesetz

Details

ID
20030072
Title
Publikationsgesetz
Description
Botschaft vom 22. Oktober 2003 zum Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG)
InitialSituation
<p>Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (Amtliche und Systematische Sammlung) und des Bundesblatts. Mit der beantragten Totalrevision soll es an die Bundesverfassung vom 18. April 1999 angepasst werden. Einige Bestimmungen, die bisher auf Verordnungsstufe angesiedelt waren, werden auf Gesetzesstufe gehoben. Weil sich die Formen der Erlasse der Bundesversammlung geändert haben, muss deren Publikationsorgan neu festgelegt werden.</p><p>Die bisherigen Regelungen haben sich grundsätzlich bewährt. Dennoch muss das Gesetz den neuen Entwicklungen bei der Publikation amtlicher Texte Rechnung tragen. Insbesondere will der Bundesrat eine Rechtsgrundlage für die elektronische Publikation im Internet schaffen und so das Verhältnis zwischen gedruckter und elektronischer Form klar definieren.</p><p>Die Kriterien für die Aufnahme von Texten in die Sammlungen des Bundesrechts und ins Bundesblatt sollen an die Rechtsentwicklung angepasst und, soweit erforderlich, präzisiert werden. Einer klareren Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen entsprechend wird vorgeschlagen, die Veröffentlichung der Kantonsverfassungen in der Systematischen Sammlung und der interkantonalen Verträge in den Sammlungen des Bundesrechts nicht mehr weiterzuführen. Die Revision der Bestimmungen über die rechtzeitige Veröffentlichung und die Rechtswirkung von Erlassen trägt zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei und schafft die Voraussetzungen, um das Anliegen einer rechtsstaatlich einwandfreien amtlichen Publikation besser umsetzen zu können. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Oktober 2003 zum Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.06.2004 1 Abweichung
    16.06.2004 2 Zustimmung
    18.06.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Eine Minderheit der Kommission des <b>Ständerates </b>beantragte, auch in Zukunft die Kantonsverfassungen in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) zu publizieren. Mit der Publikation werde der hohe Stellenwert der Kantonsverfassungen in unserem Bundesstaat signalisiert. Die Kommissionsmehrheit und Thomas Pfisterer (RL, AG) plädierten dafür, sich an die Vorlage des Bundesrates zu halten. Die Kosten für die Publikation seien verhältnismässig hoch, und 16 Kantone seien mit der Nichtpublikation einverstanden. Der Rat folgte mit 25 zu 12 Stimmen der Kommissionsminderheit.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>standendrei Fragen zur Diskussion.Der Publikation der Kantonsverfassungen in der SR stimmte der Rat ohne Diskussion zu. Bei Artikel 6 beschloss er mit 73 zu 61 Stimmen, dass die Geschäftsprüfungsdelegation über die Erlasse, welche im Interesse der Landesverteidigung geheim bleiben, informiert werden muss. Weiter beschloss er, weil ein Sprachengesetz noch fehlt, eine kleine Änderung bezüglich der Veröffentlichung von Texten in rätoromanischer Sprache. </p><p>Der <b>Ständerat </b>stimmte diesen Beschlüssen diskussionslos und einstimmig zu. </p>
Updated
14.11.2025 08:49

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