Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG)
Details
- ID
- 20030076
- Title
- Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG)
- Description
- Botschaft vom 5. Dezember 2003 zur Änderung des Fachhochschulgesetzes
- InitialSituation
- <p>Auf der Grundlage des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 (FHSG) genehmigte der Bundesrat 1998 sieben Fachhochschulen, die sich aus den früheren Höheren Technischen Lehranstalten (HTL), den Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und den Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG) gebildet hatten. Die Fachhochschulen haben in der Aufbauphase (1996-2003) verschiedene Überprüfungen ihrer Führungs- und Organisationsstrukturen sowie Studiengänge durch den Bund durchlaufen und sich als dritter Pfeiler des Hochschulbereichs neben den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) etabliert.</p><p>Dem Bund sind mit der Totalrevision der Bundesverfassung zusätzliche Regelungskompetenzen auf Gesetzesstufe im Bildungsbereich übertragen worden. In der Berufsbildung wurde der Geltungsbereich um die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst (GSK-Bereiche) erweitert Mehrere parlamentarische Vorstösse haben diese Erweiterung auch auf der Fachhochschulstufe gefordert. Im Weiteren verlangen die Umsetzung der Erklärung von Bologna und die Einführung des zweistufigen Systems Bachelor/Master eine rasche Änderung des Fachhochschulgesetzes.</p><p>Im Zentrum der Teilrevision stehen:</p><p>- die Erweiterung des Geltungsbereichs um die GSK-Bereiche, einschliesslich der Anpassung der Zulassungsbestimmungen,</p><p>- die Einführung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master),</p><p>- die Schaffung der Grundlagen für ein Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem,</p><p>- eine bessere Aufgabenteilung und -entflechtung zwischen dem Bund und den Trägern der Fachhochschulen.</p><p>Ziel der Revision ist es auch, die Regelungsdichte abzubauen, die Autonomie der Fachhochschulen gezielt zu stärken und über diesen Weg die Integration der Fachhochschulen in die Hochschullandschaft Schweiz vorzubereiten.</p><p>Mittelknappheit des Bundes und Schuldenbremse haben zur Folge, dass die neuen GSK-Bereiche auch nach der Überführung in die Regelungskompetenz des Bundes subventionsrechtlich nicht gleich behandelt werden. Eine subventionsrechtliche Gleichstellung mit den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design ist - mit einem finanzpolitischen Vorbehalt - für das Jahr 2008 in Aussicht gestellt. Die Kantone haben sich nach Gesprächen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und nach Anpassungen des Vorentwurfs, namentlich bei der Integration der GSK-Bereiche, den Zulassungsbestimmungen und der Subventionierung, bereit erklärt, die Teilrevision trotz der geringen finanziellen Unterstützung des Bundes in den GSK-Bereichen bis Ende 2007 mitzutragen. Sie lehnen indessen die Klausel in der Übergangsbestimmung ab, welche dem Bund die Möglichkeit eröffnet, aus finanzpolitischen Gründen den Zeitpunkt der subventionsrechtlichen Gleichbehandlung für die GSK-Bereiche über 2007 hinaus aufzuschieben. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. Dezember 2003 zur Änderung des Fachhochschulgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG)
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 28.09.2004 1 Abweichung 02.12.2004 2 Abweichung 08.12.2004 1 Abweichung 13.12.2004 2 Abweichung 14.12.2004 1 Abweichung 15.12.2004 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 15.12.2004 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte seiner Kommission und trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Christiane Langenberger (RL,VD) wies als Kommissionssprecherin auf die wichtigsten Punkte dieser Revision hin: die Integration der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst in das Fachhochschulsystem, die Einführung des Bologna-Systems sowie eines Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystems, das den Fachhochschulen (FHS) nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen soll.</p><p>In der Detailberatung stimmte die Kleine Kammer verschiedenen Änderungen am Entwurf des Bundesrates zu. So soll der Land- und Forstwirtschaft der Status als autonomer Bereich belassen werden, um, wie Christiane Langenberger ausführte, ihrer Bedeutung besser Rechnung zu tragen. Sie sollen in der Aufzählung der FHS-Bereiche explizit aufgeführt werden.</p><p>Die Einführung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master) im Sinne der Bologna-Reform wurde angenommen. Der Rat folgte seiner Kommission und ergänzte das Gesetz in dem Sinne, dass die Kantone befugt sein sollen, zum Erwerb des Masters zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zu erlassen. Erklärtes Ziel ist es, dass der Bachelor als Regelabschluss in den FHS aufgewertet wird und die Bachelor-Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss bieten muss.</p><p>Der Rat lockerte die Zulassungsbedingungen insbesondere für die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität. Angesichts der Schwierigkeit für künftige Studierende, einen Arbeitsplatz für das Vorpraktikum zu finden, beantragte die Kommission, dass diese Praxiserfahrung auch während des Studiums erworben werden kann.</p><p>Der Kernpunkt dieser Revision, die Integration der Studiengänge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK-Bereiche), blieb im Rat unbestritten. Die Beratungen drehten sich vor allem um die Finanzierung. Der Bundesrat sah zwar eine Subventionierung in der Höhe von jährlich 20 Millionen bis 2007 und ab 2008 eine Gleichstellung mit anderen FHS vor, wollte aber - ebenso wie die Finanzkommission - die Möglichkeit offen halten, diese Gleichstellung aufzuschieben, falls die Finanzlage des Bundes dies erfordern sollte. Mit 22 zu 19 Stimmen lehnte der Rat diesen Antrag ab mit dem Argument, dass dadurch Unsicherheiten geschaffen würden und der Bund gegenüber den Kantonen an Glaubwürdigkeit verlieren würde. Der Ständerat stellte sich, unterstützt von Bundesrat Joseph Deiss, gegen den Antrag, die Subventionierung anstelle des bisherigen festen Drittels auf "höchstens" ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 Stimmen einhellig angenommen.</p><p>Der<b> Nationalrat</b> stellte den Revisionsbedarf nicht in Frage, schaffte aber verschiedene Differenzen zum Ständerat. So will die Grosse Kammer, wie von der Kommissionsmehrheit und vom Bundesrat vorgeschlagen, die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität verpflichten, vor dem Eintritt in eine FHS ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren. Die Mehrheit der Ratsmitglieder war der Meinung, dass die Absolventen der verschiedenen Maturitäten gleich zu behandeln sind; wer die Berufsmatura abgeschlossen hat, wird auch nicht prüfungsfrei zur Universität zugelassen. Auch gilt es zu vermeiden, dass die FHS zu Light-Universitäten werden.</p><p>Nicht gefolgt ist der Nationalrat der Kleinen Kammer bei der Akkreditierungsfrage. Er räumte somit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement die Möglichkeit ein, die Prüfung der Akkreditierungsgesuche von FHS und ihrer Studiengänge Dritten zu übertragen, um die Qualität und die Besonderheiten des dualen Ausbildungssystems in der Schweiz zu sichern. Der Nationalrat beschränkte die finanzielle Beteiligung des Bundes auf die Hälfte der akkreditierungsbedingten Kosten.</p><p>Abgesehen von einigen weiteren geringfügigen Differenzen nahm der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 137 Stimmen einhellig an.</p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>Ständerat</b> an verschiedenen Beschlüssen fest. Bei Artikel 5, der die Zulassung zu den FHS regelt, wollte der Ständerat den Zugang für die Inhaber/innen einer gymnasialen Maturität flexibler gestalten, indem ihnen ermöglicht wird, das Berufspraktikum während des FHS-Studiums zu absolvieren, während die Mehrheit des Nationalrates und der Bundesrat die Besonderheit des dualen Ausbildungssystems als Voraussetzung für den Zugang zu den FHS festgeschrieben haben wollte. Gisèle Ory (S, NE), Sprecherin der Kommissionsminderheit, war der Auffassung, dass die vom Ständerat angestrebte Öffnung dem Ziel der FHS, die praktischen Lehrgänge aufzuwerten, zuwiderlaufe. Sie befürchtete einen Andrang von gymnasialen Maturandinnen und Maturanden; dies würde an den FHS das theoretische Niveau anheben, wodurch die im theoretischen Bereich weniger Begabten, die allerdings gute berufspraktische Fähigkeiten mitbringen, weggedrängt würden. Ausserdem würde dadurch eine Ungleichbehandlung eingeführt, da die Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmaturität vor der Zulassung zur Universität ein Übergangsjahr absolvieren müssen. Die Kleine Kammer folgte der Kommissionsmehrheit und hielt mit 14 zu 13 Stimmen an dieser Differenz fest. Auch an den Differenzen zu den Zulassungsbedingungen wurde festgehalten. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass auf Gesetzesstufe keine weiteren Regelungen eingeführt werden sollen, weil die Bedingungen für Absolventinnen und Absolventen höherer Fachschulen auf Verordnungsstufe geregelt würden. Ausserdem sei es nicht Sache des Bundes, die pädagogische Zielsetzungen der FHS zu formulieren. Die Kleine Kammer hielt auch an einer Differenz betreffend die Akkreditierung fest. Christiane Langenberger (RL, VD) vertrat im Namen der Kommission die Meinung, dass den Kantonen freizustellen sei, wem sie die Beurteilung der Akkreditierungsgesuche übertragen wollen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt an seinem Beschluss betreffend den FHS-Zugang für gymnasiale Maturanden und betreffend die Akkreditierung von Inhabern ausländischer Diplome fest, schloss sich aber bei allen anderen Differenzen dem Ständerat an.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte dem Nationalrat bereffend die Akkreditierung ausländischer Diplomabschlüsse, hielt aber in Bezug auf den FHS-Zugang für gymnasiale Maturanden an seiner Position fest.</p><p>Da die beiden Räte an den Differenzen betreffend Artikel 5 Absatz. 1 Buchstabe. b festgehalten hatten, musste eine <b>Einigungskonferenz</b> einberufen werden. Sie beantragte mit 16 zu 8 Stimmen, der Version des Nationalrats zu folgen. Diesem Antrag stimmten darauf beide Räte zu. </p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Revision des FHSG in beiden Räten praktisch einstimmig angenommen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:30