Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
Details
- ID
- 20030079
- Title
- Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
- Description
- Botschaft vom 19. Dezember 2003 zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung
- InitialSituation
- <p>Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung wurde vom Europarat ausgearbeitet und 1985 zur Unterzeichnung aufgelegt. Ihr Gegenstand sind der Schutz und die Stärkung der Gemeindeautonomie in Europa. Sie enthält politische, verwaltungstechnische und finanzielle Grundsätze, deren Einhaltung den kommunalen Gebietskörperschaften erlaubt, ihre eigenen Angelegenheiten möglichst autonom zu besorgen.</p><p>Wie der Schweizer Adolf Gasser im Vorwort zu seinem Werk Gemeindefreiheit als Rettung Europas/Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung schrieb, ist eine "umfassende kommunale Ermessensfreiheit unentbehrliche Voraussetzung für jede politische, soziale, moralische Gesundung Europas". Dieses erstmals 1943 erschienene Buch hat einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Institution der Gemeinde in Europa geleistet. Die Charta, die Gegenstand der Botschaft ist, kann als Umsetzung der in diesem Werk enthaltenen Grundsätze in völkerrechtliche Normen betrachtet werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 19. Dezember 2003 zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung
- Resolutions
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Date Council Text 07.06.2004 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.10.2004 2 Abweichung 15.12.2004 1 Zustimmung 28.12.2004 1
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) Nichteintreten. Schlüer begründete den Antrag der Kommissionsminderheit damit, dass die Konvention die Möglichkeit eröffne nicht nur mit Verfahrensfragen, sondern auch mit politischen Inhalten, die die Gemeinden betreffen, an das Bundesgericht zu gelangen, was die Gemeindeautonomie wesentlich einschränke. Für die Kommissionsmehrheit brachte die Zustimmung zur Charta ein wenig mehr Einfluss im Ständigen Ausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hielt fest, dass die Schweiz mit der Unterzeichnung der Charta zeigen will, das sie den Dezentralisierungsprozess in Europa unterstützt und dem Europarat als Förderer des Rechtsstaates und der demokratischen Rechte vertraut. Mit 120 zu 38 Stimmen beschloss der Rat Eintreten. In der Detailberatung beschloss der Rat entgegen dem Antrag des Bundesrates und gemäss Antrag der Kommission, den Beschluss dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.</p><p>Auch im <b>Ständerat </b>war die Zustimmung zur Charta nicht unumstritten. Carlo Schmid-Sutter (C, AI) beantragte Nichteintreten mit der Begründung, dass diese Charta für die Schweiz überflüssig sei, da die Gemeindeautonomie in der Schweiz gut verankert sei. Mit der Vertragsunterzeichnung verliere das Volk in Zukunft die Freiheit anders zu legiferieren, als der Vertrag dies vorsieht. Schmid begründete seinen Antrag auch damit, dass mit der Annahme international-rechtlicher Verträge Vertragsbestimmungen im Sinne des in der Schweiz gültigen Systems des Monismus sofort und unmittelbar Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung werden. Deshalb sei ein Marschhalt einzulegen und zu überlegen, ob nicht wie in Deutschland das System des Dualismus eingeführt werden soll, womit international-rechtliche Verträge erst mit Umsetzungsgesetzen in das nationale Recht überführt werden. Die Befürworter des Eintretens argumentierten damit, dass die Schweiz zur Förderung der Gemeindeautonomie in anderen Staaten beitragen muss und mit der Unterzeichung der Charta die grosse Bedeutung unterstrichen werde, die die Schweiz dem Föderalismus und der Gemeindeautonomie zumisst. Mit 26 zu 11 Stimmen beschloss der Rat Eintreten. Entgegen dem Antrag des Nationalrates beschloss der Ständerat aber diskussionslos dem Antrag der Kommission und dem Bundesrat zu folgen und den Vertrag nicht dem Referendum zu unterstellen. Die Kommission begründete ihren Antrag damit, dass die Umsetzung der Charta keinen Erlass von Bundesgesetzen erfordere, das Vertragswerk kündbar sei und sich die Schweiz damit keiner internationalen Organisation anschliesse.</p><p>Bei der Differenzbereinigung entschied der <b>Nationalrat</b> diskussionslos sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen. </p>
- Updated
- 14.11.2025 06:41