Änderung der Volksrechte. Inkraftsetzung. Bundesbeschluss
Details
- ID
- 20030416
- Title
- Änderung der Volksrechte. Inkraftsetzung. Bundesbeschluss
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 9. Februar 2003 haben Volk und Stände den Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 über die Änderung der Volksrechte (BBl 20026485) angenommen. Änderungen der Bundesverfassung treten in der Regel mit ihrer Annahme durch Volk und Stände in Kraft. Der Respekt vor dem Volksentscheid gebietet, dass ihm entgegenstehendes Verfassungsrecht nicht länger angewendet wird. Eine Ausnahme darf und muss nur dort gemacht werden, wo das neue Verfassungsrecht nicht direkt anwendbar ist, d.h. noch der Umsetzung durch die Gesetzgebung bedarf. Der Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002, dessen Inkraftsetzung in Ziffer II der Bundesversammlung übertragen wird, enthält sowohl nicht direkt anwendbare als auch direkt anwendbare Bestimmungen. Die gesetzgeberische Umsetzung der nicht direkt anwendbaren Bestimmungen wird einige Zeit beanspruchen. Es wäre nicht gerechtfertigt, mit der Inkraftsetzung der direkt anwendbaren Bestimmungen derart lange zuzuwarten. Der Volksentscheid vom 9. Februar 2003 verlangt, jene Bestimmungen der Revision möglichst bald und vollständig in Kraft zu setzen, welche direkt anwendbares Verfassungsrecht statuieren.</p><p>Auf die Einführung der Allgemeinen Volksinitiative, die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 ebenfalls angenommen wurde, muss hingegen bis zum Jahr 2006 gewartet werden, da dazu noch eine komplexe Ausführungsgesetzgebung ausgearbeitet werden muss.</p><p></p><p>Der Bundesrat stimmte in seiner Stellungnahme dem Entwurf vorbehaltlos zu.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über das Inkrafttreten der direkt anwendbaren Bestimmungen der Änderung der Volksrechte vom 4. Oktober 2002
- Resolutions
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Date Council Text 18.06.2003 2 Beschluss gemäss Antrag der Kommission 19.06.2003 1 Zustimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten dem Entwurf einstimmig und ohne Diskussion zu.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:36