Geschäftsreglement des Ständerates

Details

ID
20030417
Title
Geschäftsreglement des Ständerates
Description
Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 31. März 2003
InitialSituation
<p>Die Totalrevision des Geschäftsreglementes des Ständerates (GRS) ist eine notwendige Folge des neuen Parlamentsgesetzes (ParlG) vom 13. Dezember 2002 (Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes), das seinerseits die Totalrevision der Bundesverfassung (BV) auf Gesetzesstufe umsetzt. Während die neue BV und das ParlG einige wichtige Neuerungen bzw. Präzisierungen in der Regelung der Organisation und des Verfahrens der Bundesversammlung sowie ihrer Beziehungen zum Bundesrat gebracht haben, ist die vorliegende Totalrevision des Ratsreglements weitgehend formaler Natur. Als Folge des ParlG fallen zahlreiche Reglementsbestimmungen weg; das verbleibende Reglement wird systematisch und sprachlich überarbeitet.</p><p>Das Ratsreglement beschäftigt sich in erster Linie mit den "Ratsinterna". Grössere Neuerungen sind hier nicht erforderlich: Der spezifische Charakter des Ständerates soll erhalten bleiben. Folgende kleinere Neuerungen können hervorgehoben werden:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Jede Fraktion der Bundesversammlung, der mindestens fünf Mitglieder des Ständerates angehören, erhält Anspruch auf eine Vertretung im Ratsbüro (Art. 5).</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die Ergebnisse der Vorberatung eines Erlassentwurfes müssen neu innert gewisser Mindestfristen vor der Beratung im Rat an die Ratsmitglieder verschickt werden (Art. 20).</p></td></tr></table><p>Der Bundesrat stimmte dem Entwurf vorbehaltlos zu. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 31. März 2003
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Geschäftsreglement des Ständerates (GRS)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.06.2003 2 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>In der Detailberatung lehnte der <b>Ständerat</b> zunächst bei Artikel 6 einen Antrag des Büros des Ständerates ab, wonach das Büro Zusatzsitzungen hätte genehmigen sollen. Angenommen wurde hingegen bei Artikel 11 ein weiterer Antrag des Büros, die Zulassung von Subkommissionen rigider zu regeln: Im Sinne einer stärkeren Budgetkontrolle dürfen Kommissionen nur noch mit Zustimmung des Büros Subkommissionen einsetzen. </p><p>Wie schon bei Diskussionen im Rahmen des Parlamentsgesetzes verwarf der Ständerat unter Verweis auf die hohen Kosten mit 23 zu 13 Stimmen den Minderheitsantrag, eine elektronische Abstimmungsanlage im Ständerat einzuführen. </p>
Updated
14.11.2025 07:00

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