Geschäftsreglement des Nationalrates
Details
- ID
- 20030418
- Title
- Geschäftsreglement des Nationalrates
- Description
- Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 10. April 2003
- InitialSituation
- <p>Die Totalrevision des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) ist eine notwendige Folge des neuen Parlamentsgesetzes (ParlG) vom 13. Dezember 2002 (Totalrevision des Geschäfts-verkehrsgesetzes), das seinerseits die Totalrevision der Bundesverfassung (BV) auf Gesetzesstufe umsetzt. Während die neue BV und das ParlG einige wichtige Neuerungen bzw. Präzisierungen in der Regelung der Organisation und des Verfahrens der Bundesversammlung sowie ihrer Beziehungen zum Bundesrat gebracht haben, ist die vorliegende Totalrevision des Ratsreglements weitgehend formaler Natur. Als Folge des ParlG fallen zahlreiche Reglementsbestimmungen weg; das verbleibende Reglement wird systematisch und sprachlich überarbeitet.</p><p>Das Ratsreglement beschäftigt sich in erster Linie mit den "Ratsinterna". Grössere Neuerungen sind hier nicht erforderlich und angesichts des vom übergeordneten Recht gesetzten Rahmens auch gar nicht möglich. Folgende kleinere Neuerungen können hervorgehoben werden:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die neue Legislaturperiode wird nicht mehr vom ältesten, sondern vom amtsältesten Ratsmitglied eröffnet. Neben ihm spricht an der ersten Sitzung auch das jüngste der neu gewählten Mitglieder (Art. 1, 2).</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Wenn eine Kommission eine Subkommission bildet, so muss sie ihr eine Frist zur Erfüllung eines konkreten Auftrages setzen (Art. 14).</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die Ergebnisse der Vorberatung eines Erlassentwurfes müssen spätestens 14 Tage vor der Beratung im Rat an die Ratsmitglieder verschickt werden (Art. 24).</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die gemäss ParlG prioritär zu behandelnden Motionen von Kommissionen müssen explizit auf die Tagesordnung gesetzt werden (Art. 35).</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die Namenslisten über das Stimmverhalten der Ratsmitglieder werden nicht nur bei gewissen Kategorien von Abstimmungen, sondern bei allen Abstimmungen öffentlich zugänglich gemacht (Art. 57).</p></td></tr></table><p>Der Bundesrat stimmte dem Entwurf vorbehaltlos zu. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 10. April 2003
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN)
- Resolutions
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Date Council Text 19.06.2003 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission. 22.09.2003 1 2. Lesung 03.10.2003 1 Das Geschäftsreglement wird in der Schlussabstimmung angenommen.
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- Proceedings
- <p></p><p>Erstes Thema der dreistündigen Debatte zur Totalrevision des Geschäftsreglementes des <b>Nationalrates</b> war die in Artikel 1 und 2 vorgeschlagene Änderung der Bestimmungen über die konstituierende Sitzung. Mit 85 zu 49 Stimmen folgte der Rat dem Vorschlag der Kommission. Somit darf neuerdings das amtsälteste (für die Legislatur 2003-2007 wäre das voraussichtlich Christoph Blocher (V, ZH)) anstelle des ältesten Ratsmitgliedes die Legislatur als Alterspräsident eröffnen. Abgelehnt wurde der Vorschlag, das altersmässig jüngste Ratsmitglied mit dieser Aufgabe zu betrauen. </p><p>Der Rat lehnte zunächst den Antrag des Büros des Nationalrates ab, bei Artikel 9 zusätzliche Kommissionssitzungen durch das Büro genehmigen zu lassen. Angenommen hingegen wurde bei Artikel 14 der zweite Vorschlag des Büros, neue Subkommissionen nach Zustimmung des Büros einzuführen.</p><p>Klare Zustimmung fand der Eventualantrag von Eduard Engelberger (R, NW), im Artikel 28 Absatz 1a festzuhalten, dass der Nationalrat an zwei Halbtagen pro Session parlamentarische Initiativen und Vorstösse behandelt. </p><p>Gegen den Vorschlag der Kommission verkürzte der Rat auf Antrag von Karl Tschuppert (R, LU) die Fragestunde von 120 auf 90 Minuten. Auf Antrag von Lili Nabholz (R, ZH) werden in Zukunft trotz Mehrkosten von 420 000 Franken pro Jahr die Ratsverhandlungen simultan in alle drei Amtssprachen übersetzt. Zustimmung fand der Minderheitsantrag Hermann Weyeneth (V, BE), Urhebern unbestrittener Vorstösse keine Redezeit einzuräumen. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat mit 120 zu 0 Stimmen in der ersten Lesung sein Geschäftsreglement an. </p><p></p><p>In der zweiten Lesung kam es zu keinen wesentlichen Änderungen. Der Rat bestätigte seine Beschlüsse bezüglich des Alterspräsidenten, und er stimmte bei Artikel 14 erneut der Bestimmung zu, wonach neue Subkommissionen vom Büro bewilligt werden müssen. Bei Artikel 57 scheiterte Peter Vollmer (S, BE) erneut mit seinem Antrag, bei der Veröffentlichung der Abstimmungsdaten nicht mehr zu unterscheiden zwischen Abstimmungen, die im amtlichen Bulletin veröffentlicht werden müssen und solchen, die "in Form einer Namensliste öffentlich einsehbar" sind. Bei Artikel 60 beschloss der Rat auf Antrag von Ruth-Gaby Vermot ohne Gegenstimmen, dass bei Ausfall der elektronischen Abstimmungsanlage eine Abstimmung mit Namensaufruf mittels Ordnungsantrag verlangt werden kann. Wenn 30 Ratsmitglieder dem Ordnungsantrag zustimmen, muss eine Abstimmung mit Namensaufruf durchgeführt werden.</p>
- Updated
- 14.11.2025 08:44