Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission

Details

ID
20030420
Title
Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission
Description
InitialSituation
<p>Das von der Bundesversammlung am 13. Dezember 2002 verabschiedete Parlamentsgesetz (ParlG) regelt in den Artikeln 56-58 die Kernaufgaben der Redaktionskommission sowie die Grundsätze ihrer Zusammensetzung und des Verfahrens zur Überprüfung der Erlassentwürfe und zur Anordnung von Berichtigungen. In Artikel 59 ParlG werden die Ausführungsbestimmungen auf die Verordnungsebene delegiert: In einer zu schaffenden Verordnung der Bundesversammlung sind im Einzelnen die Zusammensetzung und die Aufgaben der Redaktionskommission sowie das Verfahren zur Überprüfung der Erlassentwürfe vor der Schlussabstimmung und zur Anordnung von Berichtigungen nach der Schlussabstimmung und nach der Veröffentlichung zu regeln. </p><p></p><p>Der Bundesrat stimmte dem Entwurf zu.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission
    Resolutions
    Date Council Text
    18.06.2003 2 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    22.09.2003 1 Zustimmung
    03.10.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.10.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage einstimmig mit einer kleinen Modifikation zu. Der <b>Nationalrat</b> nahm den Entwurf einstimmig und diskussionslos an.</p>
Updated
09.04.2025 00:19

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