Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium

Details

ID
20030445
Title
Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die nötigen Anpassungen im Gesetz vorzunehmen, damit bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Ausbildung von Lehrlingen durch eine Anbieterin positiv gewichtet wird. Beispielsweise könnte Artikel 21 Absatz 4 (neu) des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen folgendermassen lauten: "Die Ausbildung von Lehrlingen durch Anbieterinnen ist bei der Beurteilung der Angebote und der Arbeitsvergabe als Positivkriterium zu berücksichtigen."</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2005 1 Folge gegeben
    23.03.2007 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrsession 2009.
    20.03.2009 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2011.
    18.03.2011 1 Fristverlängerung um zwei Jahre.
    14.12.2012 1 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2014.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2014 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission.
    03.06.2014 2 Abweichung
    16.09.2014 1 Zustimmung
    26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat 03.06.2014</b></p><p><b>Auch Ständerat will Auftragsvergabe an Lehrlingsausbildung knüpfen </b></p><p><b>(sda) Bei öffentlichen Aufträgen soll in Zukunft berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet. Dies hat nach dem Nationalrat am Dienstag auch der Ständerat beschlossen. Er möchte allerdings Ausnahmen zulassen.</b></p><p></p><p>Die Auflage soll sich nur auf jene öffentlichen Beschaffungen beschränken, die nicht internationalen Verpflichtungen unterstellt sind. Dabei geht es um WTO-Vorgaben oder Abkommen mit der EU oder der EFTA.</p><p>Eine solche Einschränkung hatte auch der Bundesrat empfohlen, um die Änderung im Beschaffungswesen in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu bringen. Ohne Ausklammerung der ausländischen Anbieter könnte das Lehrlings-Kriterium nämlich zur Diskriminierung dieser Anbieter führen: Viele Staaten kennen kein duales Ausbildungssystem, wie es in der Schweiz existiert.</p><p>Die Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen geht auf eine parlamentarische Initiative des Luzerner CVP-Nationalrats Ruedi Lustenberger aus dem Jahr 2003 zurück.</p><p></p><p>Warnung vor Präzedenzfall</p><p>Seither habe sich das Umfeld zwar stark verändert, sagte SP-Ständerat Roberto Zanetti (SO) Im Namen der vorberatenden Kommission. Heute mangle es an Lehrlingen - und nicht mehr an Lehrstellen. Trotzdem wäre eine Ablehnung des Geschäfts nur sehr schwierig zu erklären, sagte Zanetti, denn dann hätte man "nach zehn Jahren gar nichts".</p><p>Hans Hess (FDP/OW) sah dies anders. Vor dem Hintergrund des herrschenden Lehrlingsmangels sei kein Handlungsbedarf mehr gegeben. Hess warnte zudem vor dem Präzedenzfall, der einer Aufnahme weiterer "sachfremder Kriterien" ins Gesetz übers Beschaffungswesen die Türe öffne.</p><p>Der Obwaldner Ständerat nannte in diesem Zusammenhang etwa die Beschäftigung "älterer Mitarbeiter". Hess drang mit seinem Nichteintretensantrag allerdings nicht durch.</p><p></p><p>Lehrlinge bereits heute Kriterium</p><p>Die Gegner der Gesetzesänderung im Ständerat wiesen ausserdem darauf hin, dass bereits heute bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter berücksichtigt werden muss, inwieweit diese Ausbildungsplätze anbieten.</p><p>Mit 31 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich der Ständerat letztlich deutlich dafür aus, die Ausbildung von Lernenden in den Katalog der Zuschlagskriterien aufzunehmen. Weil die kleine Kammer die erwähnten Ausnahmen eingefügt hat, ist nun wieder der Nationalrat an der Reihe.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.09.2014</b></p><p><b>Lehrlingsausbildung wird Kriterium bei öffentlichen Beschaffungen </b></p><p><b>(sda) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss in Zukunft berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet - sofern nicht internationale Verpflichtungen dagegen sprechen. National- und Ständerat haben entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen.</b></p><p>Die Räte hatten dem neuen Kriterium bereits zugestimmt. Offen war noch, ob es bei allen Beschaffungen gelten würde oder nicht. Am Dienstag ist der Nationalrat nun dem Ständerat gefolgt und hat eine Ausnahmeregelung gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Neu wird die Ausbildung von Lernenden in den Katalog der Zuschlagskriterien aufgenommen. Die Auflage beschränkt sich aber auf jene öffentlichen Beschaffungen, die nicht Staatsverträgen unterstellt sind.</p><p></p><p>Drohende Diskriminierung</p><p>Eine solche Einschränkung hatte auch der Bundesrat empfohlen, um die Änderungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in Einklang mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO und der EU zu bringen. Ohne Ausnahmen könnte das Lehrlings-Kriterium nämlich zur Diskriminierung ausländischer Anbieter führen, da viele Staaten kein duales Ausbildungssystem kennen.</p><p>Die SVP wollte dennoch auf die Ausnahme verzichten. Das Lob der dualen Berufsbildung sei sonst ein Lippenbekenntnis, kritisierte Sylvia Flückiger (SVP/AG). Wenn das Ausbildungskriterium durch die Schweiz nicht angewendet werden dürfe, würden letztlich die ausbildenden Unternehmen diskriminiert. Die Schweiz dürfe ihre Trümpfe nicht aus der Hand geben.</p><p></p><p>Eigentor vermeiden</p><p>Unterstützung erhielt die SVP aus den Reihen der SP. Das Parlament solle keine Scheinlösung schaffen, forderte Corrado Pardini (SP/BE). Mit der Ausnahmeregelung würde das Kriterium praktisch bei allen Ausschreibungen mit ausländischen Mitbewerbern ausgeblendet.</p><p>Der Rat lehnte den Antrag gegen die Ausnahmeregelung aber mit 95 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Mehrheit war der Auffassung, dass Risiko sei zu gross, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene Probleme einhandeln würde. "Wenn wir internationale Regeln verletzen, schwächen wir uns selbst", gab Jean-René Germanier (FDP/VS) zu bedenken. Er sprach von einem klassischen Eigentor.</p><p></p><p>Zu wenige statt zu viele Lehrlinge</p><p>Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative des Luzerner CVP-Nationalrats Ruedi Lustenberger aus dem Jahr 2003 zurück. In den Beratungen stellten viele fest, seither habe sich die Lage stark verändert, heute mangle es an Lehrlingen und nicht mehr an Lehrstellen. Die Räte haben das neue Kriterium nun aber trotzdem im Gesetz verankert.</p><p>Laut Gesetz muss das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten. Es wird ermittelt, indem verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Neben der Ausbildung von Lernenden sind dies insbesondere Termin, Qualität, Preis, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kundendienst, Zweckmässigkeit der Leistung, Ästhetik, Umweltverträglichkeit, und technischer Wert.</p>
Updated
08.04.2025 23:52

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