Medien und Demokratie

Details

ID
20030448
Title
Medien und Demokratie
Description
InitialSituation
<p>In den 90er Jahren häuften sich Meldungen über Fusionen und Einstellungen von Presseerzeugnissen. In einem Bericht des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahre 2001 wird diese Entwicklung unter den Begriffen "Titelsterben" und "publizistische Konzentration" mit Zahlen eindrücklich belegt. In den vergangenen sechs Jahren hat sich die Zahl der Tageszeitungen von 120 auf unter 100 reduziert, die Zahl der Vollredaktionen gar von 60 auf 40.</p><p>Aus staats- und demokratiepolitischer Perspektive ist dieses Ungenügen des Marktes zur Herstellung eines publizistischen Wettbewerbs und einer medienpolitischen Vielfalt problematisch und äusserst bedenklich. Für eine eigenständige, unabhängige Meinungs- und Willensbildung sind vielfältige, hochwertige und in einem gewissen Wettbewerb zueinander sich befindende Medien notwendig, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Im föderalistischen System der Schweiz üben die Gliedstaaten viele Kompetenzen aus. Umso besorgniserregender ist es, wenn gerade auf dieser politischen Ebene die demokratische Kontrolle der kantonalen Macht aufgrund eines eingeschränkten öffentlichen Diskurses in den Medien beeinträchtigt wird. Es soll deshalb die verfassungsrechtliche Basis geschaffen werden, damit Massnahmen zur Förderung der Vielfalt insbesondere der regionalen Presse ergriffen werden können. Ziel der Vorlage ist der Schutz demokratiegerechter Öffentlichkeiten auf allen staatlichen Ebenen. Die Schweiz kennt bis heute nur eine indirekte Presseförderung durch die Verbilligung der Posttaxen beim Versand von Zeitungen und Zeitschriften. Diese indirekten Subventionen basieren auf Artikel 15 des Postgesetzes, dessen Verfassungsgrundlage doch ziemlich weit hergeleitet werden muss. Nun soll eine explizite Verfassungsgrundlage geschaffen werden, welche zielgerichtetere Massnahmen erlaubt. Zusammen mit dem Verfassungsartikel betreffend Radio und Fernsehen entsteht somit die Grundlage für eine zusammenhängende Medienpolitik aus staatspolitischer Perspektive. Entsprechende Bestimmungen könnten dereinst in einem Medienvielfaltsgesetz zusammengefasst werden. Es wird hier davon ausgegangen, dass das heute unbefriedigende System der indirekten Unterstützung durch Verbilligung der Posttaxen durch eine direkte Subventionierung von Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen, abgelöst werden soll. </p><p>Der Ersatz der indirekten Presseförderung via Posttaxenverbilligung durch eine direkte Subventionierung bestimmter Zeitungen und Zeitschriften soll nicht heissen, dass regionalpolitisch begründete Förderungsmassnahmen wie die Vorgabe distanzunabhängiger Tarife sowie die Unterstützung von Publikationen gemeinnütziger Organisationen wegfallen. Die neue Verfassungsbestimmung bietet im Gegenteil auch ein Dach für diese Abgeltungen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Medienpolitik
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.2003 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    04.10.2004 2 Nichteintreten.
    17.03.2005 1 Nichteintreten.
Proceedings
<p></p><p>Die Vorlage wurde im <b>Nationalrat</b> von der freisinnig-demokratischen Fraktion, der Fraktion der SVP und der Fraktion der Liberalen bestritten. Peter Weigelt (RL, SG) stellte einen Nichteintretensantrag. Die Gegner der Vorlage führten gegen den neuen Artikel und Systemwechsel ordnungs- und medienpolitische Gründe ins Feld. Die Pressefreiheit gehe am Subventionstropf des Staates verloren. Weigelt argumentierte des Weiteren damit, dass, wer vom Staat Geld nehme, sich bald auch einmal nach dem Staat richten werde. Zudem werde mit der direkten Förderung auf Kosten des Staates Strukturerhaltung betrieben. Rudolf Joder (V, BE) wies darauf hin, dass die Verleger als Direktbetroffene diesen Artikel gar nicht wollten. Sozialdemokaten, Grüne und die christlichdemokratische Fraktion unterstützten die Vorlage der Staatspolitischen Kommission. Es brauche nun eine Verfassungsgrundlage, die auch dort wieder neue Produkte erlaube, wo bereits monopolistische Strukturen herrschten, sagte Andreas Gross (S, ZH). Die Zahl der Schweizer Tageszeitungen habe in den letzten 20 Jahren um 20 Prozente abgenommen. Die indirekte Presseförderung habe dieses Massensterben im Blätterwald nicht verhindern können, ergänzte Hans-Jürg Fehr (S, SH). Das Geld fliesse wie aus einer Giesskanne an alle Titel, zur Hälfte an die Grossverlage, die eigentlich gar keine Förderung brauchten. Bundesrat Moritz Leuenberger teilte die Bedenken der Gegner. Der Bundesrat könne nicht mit Geld gegen die Strukturbereinigung ankämpfen. Mit 83 zu 68 Stimmen beschloss der Rat eintreten und mit 78 zu 53 Stimmen wurde der Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung angenommen. </p><p>Der <b>Ständerat</b> beschloss ohne Gegenstimmen Nichteintreten auf die Vorlage des Nationalrates. Einstimmig angenommen wurde eine Motion seiner Staatspolitischen Kommission, womit auch nach 2007 die indirekte Presseförderung weitergeführt werden soll. In der Diskussion wurden Fragezeichen zur rein quantitativen Sichtweise des Nationalrates gesetzt. Eine Vielzahl von Zeitungen sei noch keineswegs Garant für eine Vielfalt von Meinungen. Vielmehr leide die immer noch äusserst reiche Zeitungslandschaft Schweiz weniger am Verschwinden oder an der Zusammenlegung einzelner Blätter als an einem inhaltlichen Einheitsbrei bzw. an einer gewissen Einfalt der Meinungen. Bundesrat Moritz Leuenberger lehnte die Motion im Namen des Bundesrates mit dem Argument, dass nicht jeder lokale Titel unter dem Aspekt der Demokratie förderungswürdig sei, ab. Auch wenn die Presseförderung auf inhaltliche Kriterien abgestützt wird, sei dies im Lichte der Medienfreiheit problematisch.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte schliesslich mit 77 zu 51 Stimmen dem Beschluss des Ständerates und beschloss Nichteintreten. Hans-Jürg Fehr (S, ZH) hatte Festhalten und damit Eintreten beantragt mit der Begründung, das marktwirtschaftliche Pressesystem erzeuge eine Konzentration. Die Kommission beantragte Zustimmung zum Ständerat mit der Argumentation, der Bund dürfe nicht den Markt ausschalten. Mit 74 zu 62 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und überwies die Motion des Ständerates, welche eine Fortführung der Presseförderung nach 2007 verlangt. Eine bürgerliche Kommissionsminderheit Rudolf Joder (V, BE) und der Bundesrat beantragten Ablehnung der Motion. </p>
Updated
14.11.2025 08:19

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