Legislaturplanung 2003-2007

Details

ID
20040012
Title
Legislaturplanung 2003-2007
Description
Bericht vom 25. Februar 2004 über die Legislaturplanung 2003-2007
InitialSituation
<p>Der Bundesrat stellt in seinem Bericht seine Strategie für die neue Legislatur in einer Gesamtschau dar. Drei Leitlinien für die Zukunft werden mit 9 Zielen und rund 50 Richtliniengeschäften konkretisiert. </p><p>Der Bundesrat will auf dieser Basis seine politische Führung verstärken und - auch angesichts des noch bestehenden Sanierungsbedarfs des Bundeshaushalts - die vielen Einzelvorlagen intensiver als in früheren Perioden auf Übereinstimmung mit seiner Strategie beurteilen. Ebenso wird sich seine Haltung zu parlamentarischen Vorstössen und zu Volksinitiativen an diesen strategischen Vorgaben orientieren. </p><p>Der Bundesrat will in drei politischen Leitlinien Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft geben:</p><p>Leitlinie 1: Wohlstand vermehren und Nachhaltigkeit sichern</p><p>Die Schweiz muss ihre Stärken pflegen und ihre Schwächen beheben, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Stärken sind die hoch qualifizierten und leistungsbereiten Arbeitskräfte, der soziale Friede, der flexible Arbeitsmarkt, die leistungsfähigen Infrastrukturen, die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen, die räumlich ausgewogene Entwicklung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zu behebende Schwächen: der Bundeshaushalt ist dauerhaft auszugleichen, das Preisniveau durch mehr Wettbewerb in den geschützten Märkten zu senken, die Zuwanderung auf die vorhandenen Arbeitsplätze und die geforderten Qualifikationen auszurichten und das Vertrauen in die Wirtschaft und die staatlichen Institutionen zu stärken.</p><p>Leitlinie 2: Demografische Herausforderungen bewältigen</p><p>Die Alterung der Bevölkerung und ihre Auswirkungen erfordern frühzeitige und schrittweise Antworten. Die Schweiz muss die Solidarität zwischen Jungen und Alten erneuern, der drohenden gesellschaftlichen Ausgrenzung älterer und kinderbetreuender Menschen entgegentreten und die Finanzierung der Sozialversicherungen langfristig sichern.</p><p>Leitlinie 3: Stellung der Schweiz in der Welt festigen</p><p>Durch verstärkte Präsenz auf der internationalen Bühne und eine intensivierte internationale Zusammenarbeit bringt die Schweiz zum Ausdruck, dass sie ihre Verantwortung als Teil der Staatengemeinschaft übernimmt. Sie will zu Frieden, Achtung der Menschenrechte, Wohlstand, Verminderung der Armut und Erhaltung der Umwelt beitragen. Das macht unser Land zum vertrauenswürdigen Partner und festigt seine Position in der Welt. Gleichzeitig eröffnet es sich so den nötigen Spielraum, um die Interessen der Schweiz wirksam und glaubwürdig vertreten zu können. Glaubwürdig kann sie allerdings nur sein, wenn es ihr gelingt, die wirtschaftlichen Interessen mit dem Bestreben nach einer gerechteren, friedlicheren Welt in Einklang zu bringen.</p><p>Leitlinien inhaltlich vernetzt</p><p>Die drei Leitlinien sind inhaltlich stark vernetzt: So wird es der Schweiz nur gelingen, die demografischen Herausforderungen sozialverträglich zu meistern, wenn das Wirtschaftswachstum gesteigert werden kann. Dies setzt voraus, dass im Bereich der Sozialversicherungen zusätzliche Reformen eingeleitet werden - allerdings mit dem nötigen Augenmass, denn die soziale und politische Stabilität ist einer der zentralen Standortvorteile unseres Landes und grundlegend für die Schaffung von Wohlstand.</p><p>Eine dauerhafte Wahrung und Mehrung des Wohlstandes erfordert aber nachhaltiges Wirtschaftswachstum, das so angelegt ist, dass die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen erhalten werden können. Ein direkter Zusammenhang besteht auch zwischen der Sicherung des Wohlstandes und der Stellung der Schweiz in der Welt. Wohlstand und Lebensgrundlagen lassen sich nur dann langfristig sichern, wenn die Schweiz ihre Interessen auf internationaler Ebene wirksam einbringen kann und als verlässliche, kooperative Partner wahrgenommen wird.</p><p>Legislaturfinanzplan</p><p>Der Legislaturfinanzplan 2005-2007 weist trotz Entlastungsprogramm 2003 Defizite von 2,9 (2005) bis 1,8 Milliarden Franken (2007) aus. Ohne weitere Sanierungsmassnahmen lassen sich die Vorgaben der Schuldenbremse nicht einhalten. Unter Einschluss drohender Mehrbelastungen, die im jetzigen Legislaturfinanzplan nicht berücksichtigt sind, resultiert für 2007 ein Sanierungsbedarf von rund 2,5 Mrd. Franken.</p><p>Angesichts des noch bestehenden Sanierungsbedarfs des Bundeshaushaltes gibt der Bundesrat in der neuen Legislaturperiode den Reformen, die den Bundeshaushalt mittel- und längerfristig entlasten, den Vorrang. Reformen hingegen, die den Bundeshaushalt belasten, kommen nur dann in Frage, wenn die Schuldenbremse eingehalten wird. Das strukturelle Defizit soll bis 2007 mit Hilfe des Entlastungsprogramms 2004 beseitigt werden.</p><p>Neue gesetzliche Vorgaben</p><p>Am 1. Dezember 2003 trat das neue Parlamentsgesetz in Kraft. Basierend auf Artikel 174 und 180 der Bundesverfassung sind darin auch neue gesetzliche Bestimmungen zu den Planungs- und Rechenschaftsinstrumenten des Bundesrats enthalten.</p><p>In Umsetzung von Artikel 146 des Parlamentsgesetzes legt der Bundesrat den Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 und einen Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele dieser Planung vor. Auf dieser Basis kann das Parlament die übergeordneten Ziele der Bundespolitik für die nächsten vier Jahre vorgeben.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht vom 25. Februar 2004 über die Legislaturplanung 2003-2007
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007
    Resolutions
    Date Council Text
    07.06.2004 1 Die Vorlage wird in der Gesamtabstimmung abgelehnt.
    10.06.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.06.2004 1 Nichteintreten (damit ist das Geschäft erledigt).
Proceedings
<p></p><p>Der Bundesrat sah sich in der Eintretensdebatte im <b>Nationalrat</b> harter Kritik ausgesetzt. Eine Minderheit I, die von der Fraktion der SVP unterstützt wurde, beantragte Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, gleichzeitig auch den Legislaturfinanzplan schuldenbremsenkonform als integrierenden Bestandteil der Legislaturziele vorzulegen. Die Sprecher der SVP-Fraktion beklagten, die Legislaturplanung sei ein Wunschkatalog, der nicht finanzierbar sei. Eine Minderheit II, unterstützt von den Grünen, beantragte Nichteintreten. Die vorliegende Planung entspreche in keiner Weise der Prioritätensetzung für eine nachhaltige, zukunftsfähige Politik und zeuge von der Reformunfähigkeit der Regierung. Auch die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen äusserten sich mehrheitlich kritisch. Die christlichdemokratische Fraktion kritisierte die fehlenden Zukunftsperspektiven und sprach von einem mutlosen Plan, die Sozialdemokraten störten sich an der "ökonomistischen" Vision des Bundesrates, die freisinnig-demokratische Fraktion dagegen wünschte mehr Wachstumsimpulse. Der Nichteintretensantrag der Minderheit II wurde aber trotz diesen kritischen Voten mit 131 zu 15 Stimmen verworfen, der Antrag der Minderheit I mit 114 zu 45 Stimmen.</p><p>In einer sechzehnstündigen Debatte behandelte der Nationarat in der Folge in mühsamer Kleinarbeit die Legislaturplanung. Allein 18 Mehrheits- und 86 Minderheitsanträge standen zur Diskussion, und rund 90 Abstimmungen wurden durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Minderheitsanträge warnten Bundespräsident Joseph Deiss und die Kommissionssprecher davor, die eigenen Wünsche und Parteianliegen zur Zielsetzung der Nation zu erheben. Der Rat wies einen Grossteil der Minderheitsanträge ab und blieb meistens auf der Linie seiner Kommission. Als mehrheitsfähige Ziele erwiesen sich eine gezielte KMU-Politik und eine gesamtschweizerische Bildungsreform. Auch wurde festgehalten, dass die Umsetzung der Vorhaben unter dem Vorbehalt des Haushaltsausgleiches stehe.</p><p>Am Ende der Detailberatung wurde das Ergebnis der Beratungen von linker wie von rechter Seite abgelehnt. Die SVP-, die sozialdemokratische und die grüne Fraktion warfen sich gegenseitig vor, die Legislaturplanung für ihre politischen Ziele zu missbrauchen. Die politische Mitte appellierte an das Verantwortungsbewusstsein der beiden Lager, und auch Bundespräsident Joseph Deiss erklärte, das Parlament habe mehr Mitsprache gewünscht und müsse diese Verantwortung nun auch wahrnehmen. Ein Nein wäre ein Zeichen politischer Ohnmacht. Trotz dieser Aufrufe lehnte der Rat den Beschlussentwurf mit 87 zu 64 Stimmen ab. Nach diesem Entscheid kritisierte auch Ratspräsident Max Binder (V, ZH) die Arbeit des Parlamentes.</p><p>Im <b>Ständerat</b> fand die Vorlage eine bessere Aufnahme. Mehrere Votanten wiesen aber darauf hin, dass das neue Verfahren nicht befriedige und überdacht werden müsse. In der Detailberatung brachte der Rat einige Retuschen an. Neu nahm er ein familienpolitisches Programm, die Ausländerintegration, das Sprachengesetz, Natur- und Landschaftspärke und das Tourismusgesetz unter die Prioritäten bzw. ins Gesetzgebungsprogramm auf. Der Rat bekräftigte auch das Ziel der Haushaltsanierung. Mit 29 zu 8 Stimmen stellte er zudem sämtliche Regierungsziele unter den Vorbehalt der Finanzierung.</p><p>Die vorberatende Kommission des <b>Nationalrats</b> konnte sich nicht mehr für die Wiederaufnahme der Detailberatung entscheiden. Sie stellte, mit 17 zu 9 Stimmen, einen Nichteintretensantrag. In einer einstündigen Debatte im Rat hielten die Votantinnen und Votanten an ihren Standpunkten fest und Bundespräsident Joseph Deiss, der erklärte, ein Parlament, das aus dem Nichteintreten eine Tugend mache, antworte nicht auf die wichtigen Fragen des Landes, konnte keinen Sinneswandel mehr herbeiführen. Der Rat lehnte Eintreten mit 112 zu 64 Stimmen ab. </p><p>Damit fehlt eine Stellungnahme des Parlamentes zu der bundesrätlichen Legislaturplanung.</p>
Updated
09.04.2025 00:27

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