Für fairere Kinderzulagen. Volksinitiative

Details

ID
20040016
Title
Für fairere Kinderzulagen. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 18. Februar 2004 zur Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" wurde am 11. April 2003 eingereicht. Sie verlangt einen neuen Verfassungsartikel, der den Bund verpflichtet, Bestimmungen über die Kinderzulagen zu erlassen. Sollte die Bundesversammlung innert fünf Jahren nach Annahme der Volksinitiative das Ausführungsgesetz nicht verabschieden, so erlässt der Bundesrat die nötigen Bestimmungen.</p><p>Die bundesrechtliche Kinderzulagenordnung soll wie folgt ausgestaltet werden:</p><p>- Jedes Kind gibt, unabhängig von der beruflichen Stellung seiner Eltern, Anrecht auf eine volle Kinderzulage, wobei der Anspruch bis zum vollendeten 16. Altersjahr und für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr besteht.</p><p>- Die Kinderzulage beträgt mindestens 450 Franken im Monat und wird der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.</p><p>- Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Kantone und durch Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wobei die öffentliche Hand mindestens die Hälfte trägt. Es wird ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich eingerichtet. </p><p>Die Bundesregelung würde die Vielzahl der geltenden Ordnungen der Kantone und des Bundes ersetzen. Heute sind die Arten und Ansätze der Familienzulagen sehr unterschiedlich und es bestehen Lücken bei Teilzeitbeschäftigung, für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Die Anspruchsvoraussetzungen sind zudem wenig koordiniert.</p><p>Die Kosten der von der Volksinitiative vorgeschlagenen Kinderzulagen würden sich auf 10,7 Milliarden Franken belaufen, was weit mehr als eine Verdoppelung der gegenwärtig aufgewendeten Mittel von 4 Milliarden Franken bedeuten würde. Weil heute die Familienzulagen zu über 95 Prozent von den privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert werden und diese gemäss Initiativkomitee nicht stärker als heute belastet werden sollen, gingen die Mehrkosten im Wesentlichen zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Für den Bund ergäbe das eine Mehrbelastung von netto 2,9 Milliarden Franken (bei einer hälftigen Aufteilung zwischen Bund und Kantonen) bzw. von 4 Milliarden Franken (bei einer Übernahme von zwei Dritteln der Kosten durch den Bund). Die dafür notwendigen Mittel müssten angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes durch entsprechende Mehreinnahmen aufgebracht werden. Dafür kämen in erster Linie Steuererhöhungen in Frage, was zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erhöhung der Fiskalquote führen würde.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass den Familienzulagen eine wichtige Bedeutung im Rahmen der Familienpolitik und insbesondere bei der Bekämpfung der Familienarmut zukommt. Wie er schon in seiner Stellungnahme vom 28. Juni 2000 zur parlamentarischen Initiative Fankhauser (91.411, Leistungen für die Familie; BBl 2000 4784) ausgeführt hat, unterstützt er deshalb in diesem Sinne und dem Grundsatz nach eine Bundesregelung. Eine solche kann gewisse Minimalstandards setzen und die stossendsten Lücken schliessen sowie einheitlichere und koordinierte Anspruchsvoraussetzungen schaffen. Die in der Volksinitiative angestrebte Erhöhung des Leistungsniveaus und die damit verbundenen Mehrkosten sind jedoch nicht vertretbar. Die geltende Verfassungsnorm bietet eine ausreichende Grundlage zur Vereinheitlichung der Familienzulagen. Mit dem im Rahmen der erwähnten parlamentarischen Initiative im Parlament hängigen Projekt liegt bereits ein Entwurf für ein Bundesgesetz vor.</p><p>Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, Volk und Ständen zu empfehlen, die Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. Februar 2004 zur Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!"
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2005 1 Die Behandlungsfrist wird gemäss Art. 105 ParlG um ein Jahr verlängert.
    14.06.2005 2 Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative wird um ein Jahr verlängert.
    09.05.2006 1 Mit Erklärung vom 9. Mai 2006 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2006 4447).
Proceedings
<p></p><p>Rund dreissig Ratsmitglieder ergriffen in der für Volksinitiativen obligatorischen Eintretensdebatte im <b>Nationalrat </b>das Wort. In der Diskussion ging es nicht nur um die Volksinitiative, sondern auch um die parlamentarische Initiative Fankhauser über die Leistungen für die Familie (siehe Geschäft 91.411), die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative vorgelegt wurde. Die Rednerinnen und Redner nahmen die Argumente auf, die bereits in den bisherigen Diskussionen über die Familienpolitik vorgebracht worden waren. Während für die Ratslinke und die CVP-Fraktion unter anderem einheitliche Kinderzulagen für alle Kinder ein zentraler Punkt der Familienpolitik sind, ist das rechtsbürgerliche Lager mit dem gegenwärtigen System zufrieden und findet, dass eine familienfreundliche Steuerpolitik die beste Familienpolitik ist. Ausserdem ist es für sie ausgeschlossen, zusätzliche, finanziell nicht tragbare Ausgaben und mehr staatlichen Interventionismus zu akzeptieren. Die linken Ratsmitglieder prangerten das uneinheitliche System in der Schweiz an, das zu einer massiven Ungleichbehandlung der Familien führt. Die Ratsrechte unterstrich im Gegenzug die Vielfältigkeit des gegenwärtigen Systems, das den regionalen Unterschieden und der beruflichen Situation Rechnung trägt. Für Bundesrat Pascal Couchepin sind in erster Linie die Kantone für die Sozialpolitik zuständig, und deshalb sollen sie auch in Zukunft über Kompetenzen in diesem Bereich verfügen. Aus diesem Grund und wegen der übermässigen Kosten, die die Initiative verursachen würde, empfahl er im Namen des Bundesrates die Ablehnung der Initiative.</p><p>In der Diskussion um die Verlängerung der Behandlungsfrist haben sich die Parteien ebenso klar positioniert. Eine Kommissionsminderheit beantragte, die Frist nicht zu verlängern. So könnte die Initiative Ende 2005 dem Volk unterbreitet werden, ohne ihm gleichzeitig einen Gegenentwurf vorzulegen. Obwohl die freisinnig-demokratische- und die SVP-Fraktion in der Sache geeint waren, lehnte der Nationalrat mit 87 zu 84 Stimmen dieses, wie Hugo Fasel (G, FR) es nannte, "taktische Spiel" ab, das der Ablehnung der Initiative und des Gegenentwurfs dienen sollte. Für den Präsidenten von Travail.Suisse hat die Initiative bewirkt, dass sich das Parlament nun endlich mit den Kinderzulagen befasst und ein Gegenvorschlag formuliert wird, der 200/250 Franken Kinderzulage verlangt. Deshalb ist es laut ihm nur logisch, die Bürgerinnen und Bürger über beide Varianten befinden zu lassen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>fand der Antrag This Jenny (V, GR), welcher verlangte, dass die Behandlungsfrist nicht verlängert wird, keine Mehrheit. Die Kleine Kammer folgte mit 26 zu 9 Stimmen dem Antrag ihrer Kommission auf gemeinsame Prüfung der Volksinitiative und des Gegenvorschlags, um die beiden gegebenenfalls zusammen Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten.</p><p></p><p>Das Initiativkomitee hat die Bundeskanzlei am 3. Mai 2006 über den Rückzug der eidgenössischen Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" informiert. Gestützt auf diese Rückzugserklärung hat der Bundesrat auf die Durchführung einer Volksabstimmung über die Volksinitiative verzichtet.</p><p></p><p>Das Bundesgesetz über die Familienzulagen, welches aufgrund der Debatte über die parlamentarische Initiative Fankhauser (91.411) entstanden und als Gegenentwurf zur Volksinitiative konzipiert war, wurde in der Volksabstimmung vom 26. November 2006 von 68 Prozent der Stimmenden mit 1 480 350 Ja- zu 697 736 Nein-Stimmen angenommen.</p>
Updated
14.11.2025 07:07

Back to List