Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung. Bundesgesetz

Details

ID
20040017
Title
Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung. Bundesgesetz
Description
Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG); Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung
InitialSituation
<p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11) bestimmt, dass bei der Einkommensteuer der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression beim Tarif und bei den Abzügen voll auszugleichen sind, wenn die Teuerung 7 Prozent erreicht hat. Beim geltenden Recht würde die Schwelle von 7 Prozent voraussichtlich Ende 2005 überschritten sein, was einen Ausgleich aufs Steuerjahr 2007 zur Folge hätte.</p><p>Im Rahmen des Steuerpaketes sind bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung, welche - vorbehältlich der Annahme durch das Volk - auf den 1. Januar 2005 in Kraft tritt, der Einkommensteuertarif und die massgeblichen Abzüge neu festgelegt worden. Ein separater Ausgleich der kalten Progression hat dabei nicht stattgefunden. Der Bundesrat beantragt, Tarif und Abzüge im Rahmen der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung mit Wirkung ab Steuerperiode 2007 an die zwischen dem 1. Januar 1996 und Ende 2004 eingetretene Teuerung von schätzungsweise 6,5 Prozent anzupassen. Die Mindereinnahmen aus dieser Massnahme werden 2008 auf rund 180 und ab 2009 auf rund 850 Millionen Franken geschätzt, inkl. Kantonsanteil.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG); Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2004 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.03.2004 2 Abweichung
    17.03.2004 1 Zustimmung
    19.03.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im Vorfeld der Debatte im <b>Nationalrat</b> wurden zwei Ordnungsanträge eingereicht. Werner Marti (S, GL) wollte im Namen der sozialdemokratischen Fraktion das Geschäft von der Traktandenliste der Frühjahressession streichen. Er argumentierte, die Vorlage sei erstens verfassungswidrig, weil die verfassungsmässig garantierte Mitbestimmung der Kantone zur Farce gemacht werde, zweitens gesetzeswidrig, weil sie gegen das Bundesgesetz über die politischen Rechte verstosse, wonach der Bundesrat den Abstimmungsgegenstand vier Monate im Voraus festlegen muss und drittens politisch unakzeptabel. Das Begehren wurde jedoch mit 106 zu 74 Stimmen gegen den Willen des rot-grünen Lagers abgelehnt. Nur einen Tag später machte sich ein von Cécile Bühlmann (G, LU) vorgetragener Minderheitsantrag des Büros für eine Umstellung der Traktandenliste stark, damit die Beratung des Geschäfts im Nationalrat nicht vor der Anhörung der Kantone stattfindet. Auch dieser Antrag wurde mit 107 zu 71 Stimmen verworfen.</p><p>Zur Beginn der Debatte im Nationalrat empfahlen die Berichterstatter der Kommission, auf die dringlich erklärte Vorlage einzutreten. Anders als der Bundesrat, der die im Steuerpaket verankerten neuen Tarife und Abzüge nur um die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent ausgleichen wollte, präsentierte die Kommissionsmehrheit aber eine Lösung, die sich am geltenden Recht orientiert und die Teuerung erst dann ausgleicht, wenn sie effektiv 7 Prozent erreicht hat (voraussichtlich Ende 2005). Der mit dem Steuerpaket verbundene neue Tarif gelte es der vollen, die neuen Abzüge jedoch lediglich der seit dem Inkrafttreten des Steuerpaketes (2005) aufgelaufenen Teuerung anzupassen. Von links-grüner Seite regte sich erheblicher Widerstand gegen das Dringlichkeitsverfahren, wobei zwei Rückweisungs- und zwei Nichteintretensanträge eingereicht wurden. Hildegard Fässler (S, SG) betrachtete es als bedenklich, überhastet ein Gesetz zu ändern, das bereits auf dem Weg zur Volksabstimmung ist. Sie sah die Glaubwürdigkeit der Politik in Gefahr und bemängelte, dass die Kantone nicht hinreichend angehört wurden. Während die Ratslinke das Vorgehen des Bundesrates als verfassungswidrig qualifizierte, konnte die Ratsrechte das Aufbegehren nicht verstehen. Gerold Bührer (RL, SH) betonte, noch nie erlebt zu haben, dass eine Selbstverständlichkeit wie der Ausgleich der kalten Progression derart zerredet und von den Medien zerzaust wurde. Mit 107 zu 75 Stimmen beschloss der Nationalrat schliesslich, auf die Vorlage einzutreten. Die Rückweisungs- und Nichteintretensanträge wurden allesamt verworfen. In der Detailberatung vermochte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit gegen drei von Vertretern des rot-grünen Lagers eingereichte Minderheitsanträge durchzusetzen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 101 zu 72 Stimmen gutgeheissen.</p><p>Auch im <b>Ständerat</b> wehrte sich die Ratslinke gegen die Vorlage. Wie die Kantone bezeichnete sie das Geschäft als einen demokratiepolitisch unzulässigen Eingriff in ein laufendes Abstimmungsverfahren. Die bürgerliche Mehrheit war jedoch eindeutig der Ansicht, dass mit der Vorlage die notwendige Transparenz und Klarheit für den Stimmbürger geschaffen werde. Sowohl der Nichteintretensantrag als auch der Rückweisungsantrag der Linken wurde mit 26 zu 9 bzw. mit 29 zu 9 Stimmen klar abgelehnt. In der Detailberatung folgte die Kleine Kammer sinngemäss dem Nationalrat, allerdings regelte sie den Ausgleich der kalten Progression etwas detaillierter.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich in der Folge oppositionslos der Fassung des Ständerats an.</p><p></p><p>Die Vorlage trat nie in Kraft, da gegen das Steuerpaket erfolgreich das Referendum ergriffen wurde, vgl. Volksabstimmung vom 16. Mai 2004.</p>
Updated
09.04.2025 00:15

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