Schweiz Tourismus 2005-2009. Finanzhilfe
Details
- ID
- 20040019
- Title
- Schweiz Tourismus 2005-2009. Finanzhilfe
- Description
- Botschaft vom 12. März 2004 über die Finanzhilfe 2005-2009 an die Schweiz Tourismus
- InitialSituation
- <p>Gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Verkehrszentrale vom 21. Dezember 1955 (Stand 1. Juli 1995) gewährt der Bund der Schweiz Tourismus im Rahmen der bewilligten Kredite jährliche Finanzhilfen. Die Bundesversammlung hat alle fünf Jahre den Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss festzulegen. </p><p>Die für die Periode 2000-2004 vorgesehenen finanziellen Mittel werden bis 31. Dezember 2004 aufgebraucht sein. Deshalb wird ein Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an die Schweiz Tourismus 2005-2009 vorgelegt. Es wird ein Zahlungsrahmen von 200 Millionen Franken vorgeschlagen. </p><p>Dem Gesuch von Schweiz Tourismus um eine weitergehende Erhöhung der Finanzhilfe kann nicht entsprochen werden. Die schwierige Haushaltslage des Bundes zwingt auch die von ihm unterstützten Körperschaften zu finanziellen Opfern. Die vorgeschlagene Finanzierung sollte Schweiz Tourismus ermöglichen, ihren gesetzlichen Auftrag in den nächsten fünf Jahren zu erfüllen. Sie wird allerdings gezwungen werden, die knappen Mittel in erster Linie für die Erschliessung wachstumsstarker Märkte und die Vermarktung international wettbewerbsfähiger Angebote einzusetzen.</p><p>Mit einer solchen Strategie kann Schweiz Tourismus einen wichtigen Beitrag zum dringend notwendigen Wiederaufschwung der Schweiz als Tourismusland beitragen.</p><p>Die Schaffung zusätzlicher Nachfrage sollte die Auslastung des touristischen Angebotes verbessern und damit die Ertragskraft der tourismusabhängigen Unternehmen und Branchen verstärken.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 12. März 2004 über die Finanzhilfe 2005-2009 an die Schweiz Tourismus
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzhilfe 2005-2009 an die Schweiz Tourismus
- Resolutions
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Date Council Text 09.06.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 29.09.2004 1 Abweichung 06.10.2004 2 Abweichung 06.10.2004 1 Abweichung 07.10.2004 2 Zustimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat </b>wurde die Unterstützung von Schweiz Tourismus nicht in Frage gestellt, lediglich die Höhe der Finanzhilfe gab Anlass zu Diskussionen. Die Mitglieder des Rates unterstrichen in ihren Wortmeldungen zugleich die schlechte finanzielle Lage des Bundes und die Wichtigkeit des Tourismus für die Schweizer Wirtschaft. Mit 18 zu 7 Stimmen folgte der Ständerat schliesslich knapp der Mehrheit seiner Kommission und beschloss, den finanziellen Beitrag des Bundes auf höchstens 230 Millionen Franken zu erhöhen. Eine Kommissionsminderheit wollte den vom Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen von höchstens 200 Millionen Franken beibehalten.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>zeigten die engagierten Diskussionen die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien und Regionen zur Rolle des Tourismus in der Wirtschaft, vor allem aber auch zum Pflichtenheft von Schweiz Tourismus. Die Mehrheit der Kommmission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte dafür plädiert, einen Zahlungsrahmen von höchstens 120 Millionen Franken für drei Jahre zu bewilligen. Daran sollten mehrere Bedingungen geknüpft werden, so in erster Linie das Verfassen eines Berichts, in welche Bilanz gezogen wird über die Verbesserung der Koordination der Landeswerbung (Postulat 04.3434), sowie der Anschluss eines Leistungsvertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Schweiz Tourismus (Art. 1a). Der Nationalrat übernahm zwar diese Bedingungen, sprach sich jedoch gegen den von der Kommissionsmehrheit beantragten Zahlungsrahmen aus. Er lehnte auch die Minderheitsanträge ab, welche die Finanzhilfe auf höchstens 100 bzw. 138 Millionen Franken für drei Jahre beschränken wollten oder verlangten, dass sich die Grosse Kammer der Position des Ständerates anschliesst. Schliesslich beschloss der Nationalrat, dem Antrag der Minderheit II (Charles Favre, RL, VD) zu folgen und somit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> sprach sich für eine grosszügigere Lösung aus als der Nationalrat und bewilligte auf Antrag seiner Kommission einen Zahlungsrahmen von höchstens 138 Millionen Franken für drei Jahre. Er lehnte hingegen die Forderung nach dem Abschluss eines Leistungsauftrags ab.</p><p>Die Kommission des <b>Nationalrates</b> war sich in der Frage des Zahlungsrahmens alles andere als einig und unterbreitete ihrem Rat drei Minderheitsanträge. Einer dieser Anträge, der in einer anderen Formulierung als jener des Ständerats einen Zahlungsrahmen von höchstens 138 Millionen Franken für drei Jahre festlegen wollte, wurde schliesslich von der Grossen Kammer angenommen. An Artikel 1a (Leistungsauftrag) hielt der Nationalrat fest, und auch der <b>Ständerat</b> stimmte diesem Artikel in der Folge zu.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:21