Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung
Details
- ID
- 20040020
- Title
- Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung
- Description
- Botschaft vom 31. März 2004 über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
- InitialSituation
- <p>Auf der Grundlage von Artikel 8 des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1) bewilligen die eidgenössischen Räte die für die Ostzusammenarbeit notwendigen Mittel in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre. Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit (IV. Rahmenkredit) von 800 Millionen Franken für die technische und finanzielle Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (davon sind 100 Millionen Franken für Kreditgarantien bestimmt). Die Mittel des bisherigen III. Rahmenkredits von insgesamt 1400 Millionen Franken, die vom Parlament durch den Bundesbeschluss vom 8. März 1999 bewilligt und mit dem Bundesbeschluss vom 13. Juni 2002 aufgestockt wurden, werden voraussichtlich gegen Ende 2004 vollumfänglich verpflichtet sein. Die Mindestdauer des vorliegenden IV. Rahmenkredits für die Ostzusammenarbeit beträgt vier Jahre und ist für die Zeitspanne 2005-2008 vorgesehen. Die Verwendung der Mittel ist im Rahmen des jährlichen Budgets des Bundes zu beantragen. Realisiert wird die Kooperation durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA, EDA) und durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco, EVD).</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 31. März 2004 über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über den Rahmenkredit zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
- Resolutions
-
Date Council Text 17.06.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 04.10.2004 1 Zustimmung
-
- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat </b>sagte der Präsident der Aussenpolitischen Kommission, dass die Weiterführung der Zusammenarbeit mit ehemaligen Ostblockstaaten wirkungsvoll und zielgerecht sei, sie liege auch im Eigeninteresse der Schweiz. Damit die Osthilfe ohne Unterbruch weitergeführt werden kann, hat der Ständerat einstimmig 400 Millionen Franken für die nächsten zwei Jahre bewilligt. Im Vergleich mit den Anträgen des Bundesrates ist der Ständerat auf dem gleichen Niveau geblieben, jedoch wählte er einen anderen Weg. Der Bundesrat hatte 800 Millionen für vier Jahre vorgeschlagen, der Ständerat hat bloss die Laufzeit des alten Rahmenkredites um zwei Jahre verlängert und ihn um 400 Millionen Franken aufgestockt. Über das Jahr 2006 hinaus wollte sich der Ständerat nicht festlegen. Er hat dementsprechend auch die Beratung der vorgeschlagenen neuen Rechtsgrundlagen vertagt. Zuerst will er Klarheit erhalten über die Kohäsionszahlungen, die der Bundesrat der EU für arme Regionen zugesagt hat - als Gegenleistung für die bilateralen Verträge. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey betonte, dass die klassische Osthilfe künftig noch mehr auf die ärmsten Staaten jenseits der EU-Ostgrenze konzentriert werde. In die neuen EU-Ostländer flössen bloss noch 4 Millionen Franken pro Jahr, für die Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien sind jährlich 23 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Minderheit Christoph Mörgeli (V, ZH) Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Osteuropahilfe an die Zahlungen für den Kohäsionsfonds anzurechnen. Mörgeli argumentierte damit, dass die ärmeren Länder die Schweiz glauben machen wollten, dass ihr Wohlstand moralisch verwerflich sei. Solche Transitionszahlungen seien weder sozial noch entwicklungspolitisch sinnvoll. Für die Redner der übrigen Fraktionen liegt die Osthilfe migrations- und sicherheitspolitisch im Interesse der Schweiz. Die Mehrheit der Redner war zudem der Meinung, eine Steigerung des Wohlstands in den betroffenen Regionen sei für die Schweiz auch wirtschaftlich interessant. Mit 117 zu 36 Stimmen wurde der Minderheitsantrag abgelehnt. Mit 121 zu 29 Stimmen beschloss der Nationalrat in der Gesamtabstimmung sich den Beschlüssen des Ständerates anzuschliessen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:25