Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Details
- ID
- 20040021
- Title
- Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
- Description
- Botschaft vom 31. März 2004 zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
- InitialSituation
- <p>Seit Beginn der 90er Jahre engagiert sich der Bund in Osteuropa und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), um die politische, wirtschaftliche und soziale Transition dieser ehemals kommunistischen Länder zu unterstützen. Das Parlament hat auf Anträge des Bundesrates vom 22. November 1989, vom 23. September 1991 und vom 19. August 1998 Rahmenkredite im Gesamtumfang von über 3 Milliarden Franken bewilligt, mit denen der Umbau in diesen Staaten in Richtung Demokratie und Marktwirtschaft unterstützt wurde. Am 24. März 1995 schuf das Parlament hierzu eine erste gesetzliche Grundlage in Form eines zeitlich befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses. Diese Rechtsgrundlage hat sich in den letzten Jahren bewährt. Damit der Bund die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS weiterführen kann, muss die bestehende Rechtsgrundlage nun zeitlich verlängert und in ein Bundesgesetz überführt werden. Die Gesetzesvorlage übernimmt in materieller Hinsicht im Wesentlichen die Elemente des bisherigen Bundesbeschlusses und beschränkt sich auf einige Anpassungen an die letzten Entwicklungen und an die heutigen Umstände. In redaktioneller Hinsicht nimmt sie einige Vereinfachungen und Klärungen vor. Das Bundesgesetz soll wiederum auf zehn Jahre befristet sein. </p><p>Das Bundesgesetz stützt sich auf Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung ab, welcher den Bund ausdrücklich beauftragt, zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zum friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen. Der Gesetzesentwurf regelt die Massnahmen zur Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS und bildet die Grundlage für die Botschaften zu den einzelnen Rahmenkrediten. Die Massnahmen werden in diesen Botschaften sowie in der regelmässigen Berichtserstattung des EDA und des EVD eingehender beschrieben. Der Bundesrat bekräftigte in seinem aussenpolitischen Bericht im Jahr 2000 den politischen und wirtschaftlichen Stellenwert der Region sowie die übergeordneten Zielsetzungen der Ostzusammenarbeit. Im Bundesgesetz werden Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas definiert sowie deren Grundsätze aufgezählt; die Formen der Zusammenarbeit werden umschrieben und die Finanzierung wird geregelt. Im Abschnitt über den Vollzug werden die Festlegung von Prioritäten und die Vertragsabschlusskompetenz an den Bundesrat delegiert (einschliesslich der Subdelegationskompetenz) und die Möglichkeit der Unterstützung privater Bestrebungen erwähnt. Zudem sind das Zusammenwirken mit Kantonen, Gemeinden und mit öffentlichen Institutionen sowie eine beratende Kommission im Gesetzesentwurf verankert.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 31. März 2004 zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
- Resolutions
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Date Council Text 15.12.2005 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 13.03.2006 1 Abweichung 20.03.2006 2 Zustimmung 24.03.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 24.03.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Eintreten war im <b>Ständerat </b>unbestritten. Dies ist insofern bemerkenswert, als das Gesetz auch als Rechtsgrundlage dienen soll für die Milliarde, welche die Schweiz der EU als Preis für die bilateralen Verträge bezahlen muss. Kommissionspräsident Peter Briner (RL SH) hielt fest, dass nicht den Ärmsten in den Entwicklungsländern zu Gunsten der weniger Armen in den neuen EU-Mitgliedsstaaten etwas weggenommen werden dürfe. Die meisten Redner in der Eintretensdebatte pflichteten dieser Argumentation bei. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bekannte sich zu zwei klaren Prinzipien: Die Entwicklungshilfe solle nicht zur Finanzierung der Kohäsionszahlungen beitragen müssen. Und die Osthilfe müsse trotz kompensierenden Kürzungen glaubwürdig bleiben. Das genaue Konzept und die Finanzierung des Schweizer Kohäsionsbeitrages, könne dann von den Räten im Zusammenhang mit der vom Bundesrat im Jahr 2006 unterbreiteten Botschaft zu den Verpflichtungskrediten der Osthilfe diskutiert werden. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war die Kontinuität der Entwicklungszusammenarbeit mit den im Wandel begriffenen Staaten in Südosteuropa und einigen weiter östlich gelegenen ehemaligen GUS-Staaten weitgehend unbestritten. Die rechtliche Grundlage für die so genannte Solidaritäts- und Kohäsionsmilliarde, welche die Schweiz den neuen EU-Ländern zugesichert hat, war hingegen umstritten. Eine Minderheit Walter Wobmann (V, SO) beantragte Nichteintreten und eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, von der EU Gegenleistungen für die Zahlung der Milliarde zu verlangen. Die Minderheit begründete ihre Ablehnung damit, dass mit einer solchen Rechtsgrundlage ein Präjudiz für weitere Forderungen der EU geschaffen werde. Zudem fehle eine verbindliche Erklärung des Bundesrates, wie er 200 Millionen Franken pro Jahr in den nächsten fünf Jahren einsparen will. Die Minderheit Ulrich Schlüer verlangte mit ihrem Rückweisungsantrag von der EU ein Entgegenkommen beim Streit um den Flughafen Zürich, eine Anerkennung des Bankgeheimnisses und die Respektierung der Souveränität der Schweiz in Steuerfragen. Auch mehrere Redner der anderen Parteien sorgten sich um die Finanzierung der Milliarde. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sagte, der Bundesrat werde die Finanzierung klären und zwei Kreditbegehren vorlegen: Eines für die eigentliche Osthilfe und eines für die Finanzierung der Solidaritäts-Milliarde. Letztere werde haushaltsneutral im Volkwirtschaftsdepartement und im Departement des Äusseren kompensiert. Dabei werde die Entwicklungshilfe für die ärmsten Länder nicht eingeschränkt. Mit 129 zu 45 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 127 zu 48 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag der Minderheit Schlüer abgelehnt. In der Detailberatung schuf der Rat einige kleine Differenzen zum Ständerat; so folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit, die aus dem Gesetz explizit ein Werkzeug sowohl der Aussenpolitik wie der Aussenwirtschaftspolitik machen wollte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 116 zu 40 Stimmen angenommen. </p><p>Obwohl im <b>Ständerat</b> die Unterscheidung zwischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik kritisiert wurde, bereinigte der Rat die letzten Differenzen zum Nationalrat.</p><p></p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 26. November 2006 mit 53,4 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. </p>
- Updated
- 08.04.2025 23:42