Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten. Übereinkommen des Europarates. Genehmigung
Details
- ID
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20040022
- Title
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Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten. Übereinkommen des Europarates. Genehmigung
- Description
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Botschaft vom 7. April 2004 betreffend Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
- InitialSituation
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<p>Das durch den Gesetzgeber zu genehmigende Übereinkommen des Europarates über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten bezweckt die Regelung eines wichtigen aktuellen Problems des audiovisuellen Sektors in Europa - des unberechtigten Zugangs zu verschlüsselten Diensten.</p><p>Der Zugang zu diesen verschlüsselten Diensten, sei es im Bereich Fernsehen, Informationsgesellschaft oder in geringerem Mass auch im Bereich Radio, wird in der Regel gegen Entgelt gewährt. Die Piraterie oder der unberechtigte Zugang zu solchen Programmen schädigt nicht nur die Interessen der Betreiber, sondern auch jene der Kulturschaffenden, der Inhaber von Rechten und der breiten Öffentlichkeit, denn die von den Betroffenen erlittenen Gewinneinbussen können Auswirkungen auf die Programmvielfalt und auf die Innovation im Bereich der Dienste haben. Da trotz immer leistungsfähigerer Mittel für den Selbstschutz (z.B. Dekodergeräte) die Gefahr des unberechtigten Zugangs oder der Fälschung besteht, drängte sich die Schaffung eines gesamteuropäischen Rechtsinstruments zum Schutz solcher Dienste auf.</p><p>Mit der Umsetzung dieses Übereinkommens ist die Schweiz in diesem Bereich EU-konform und vollständig in das rechtliche Instrumentarium Europas eingebunden. Das Abkommen umfasst harmonisierte Begriffsbestimmungen der Zuwiderhandlungen und der entsprechenden Sanktionen. Zudem werden Probleme der - in diesem Bereich entscheidenden - internationalen Zusammenarbeit und der Beilegung von Streitigkeiten geregelt.</p><p>Das Übereinkommen ist mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar, hat keine Änderungen oder Ergänzungen geltender Gesetze zur Folge und führt auch zu keinen zusätzlichen Ausgaben.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 7. April 2004 betreffend Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 29.09.2004 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 14.12.2004 |
1 |
Zustimmung |
| 28.12.2004 |
1 |
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- Proceedings
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<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Übereinkommen ohne Gegenstimmen zu.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:28
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