Grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Göteborger Protokoll). Ratifikation

Details

ID
20040024
Title
Grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Göteborger Protokoll). Ratifikation
Description
Botschaft vom 19. Mai 2004 zur Ratifikation des Protokolls vom 30. November 1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
InitialSituation
<p>Am 6. Mai 1983 hat die Schweiz als Mitglied der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE-UNO) das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Konvention) ratifiziert. Um die in diesem Rahmenübereinkommen festgelegten Zielsetzungen zu konkretisieren, sind Zusatzprotokolle erforderlich.</p><p>Am 30. November 1999 wurde anlässlich einer ausserordentlichen Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens auf Ministerebene in Göteborg (Schweden) ein Protokoll betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon verabschiedet. Ziel des Protokolls ist die Begrenzung und Verringerung der Emissionen von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen, die durch menschliche Tätigkeit entstehen und die sich auf Grund von Versauerung, Eutrophierung oder Bildung von bodennahem Ozon infolge weiträumigen grenzüberschreitenden atmosphärischen Transports nachteilig auf die menschliche Gesundheit, die natürlichen Ökosysteme, Materialien und landwirtschaftliche Kulturen auswirken können.</p><p>Die grundlegenden Bestimmungen des Protokolls, namentlich dessen ökologische Zielsetzungen (kritische Eintragsraten für versauernde Stoffe und für Stickstoff mit düngender Wirkung, kritische Konzentrationen für Ozon) sowie die Massnahmen zur Begrenzung von Schadstoffemissionen, sind mit der geltenden schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Luftreinhaltung und mit der bisherigen Luftreinhaltepolitik des Bundesrates vereinbar. Dazu gehören das Bundesgesetz über den Umweltschutz, das Luftreinhaltekonzept des Bundesrates, die Luftreinhalte-Verordnung und die Verordnungen betreffend die technischen Anforderungen an Motorfahrzeuge, aber auch die Programme der Agrarpolitik 2002 und 2007 auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft und der dazu gehörenden Verordnungen. Detaillierte Angaben über den aktuellen Stand der Luftreinhaltung bietet der Bericht des Bundesrates über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone.</p><p>Die verschiedenen in den technischen Anhängen zum Protokoll genannten Verpflichtungen zur Emissionsverringerung werden von der Schweiz mit dem Vollzug der oben genannten Verordnungen bereits umgesetzt, so dass keine Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen erforderlich sind.</p><p>Auf Grund der aktuellen Schätzungen und unter Berücksichtigung der ungewissen Entwicklungsperspektiven in der Wirtschaft, beim Verkehr, beim Energieverbrauch und in der Agrarpolitik bis 2010 kann davon ausgegangen werden, dass die Schweiz die landesspezifischen Emissionshöchstmengen gemäss Anhang II des Protokolls dank der Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen einhalten wird. Das Protokoll wurde von 28 europäischen Ländern sowie von den USA, Kanada und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Damit stellt das Protokoll einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Bewältigung des Problems der Luftverunreinigung auf dem geographischen Gebiet der ECE-UNO dar.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. Mai 2004 zur Ratifikation des Protokolls vom 30. November 1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zur Genehmigung des Protokolls vom 30. November 1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2005 1 Zustimmung
    18.03.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Ratifikation des Protokolls einstimmig und ohne Diskussion zu.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Minderheit Toni Brunner (V, SG) Nichteintreten. Für die Kommissionsminderheit sei nicht klar, ob wegen der Recht setzenden Bestimmungen des Protokolls neue Gesetze und Verordnungen benötigt werden. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit wiesen jedoch darauf hin, dass die Grundlagen zur Umsetzung des Protokolls in der Gesetzgebung und den bestehenden Verordnungen gegeben sind. Es brauche keine neuen Gesetze, die Ziele des Protokolls sollten auf der Grundlage der geltenden Gesetze erreicht werden. Mit 114 zu 46 Stimmen beschloss der Rat auf den Bundesbeschluss einzutreten und mit dem gleichen Ergebnis wurde die Ratifikation des Protokolls in der Gesamtabstimmung angenommen.</p>
Updated
08.04.2025 23:40

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