Beförderung im internationalen Luftverkehr. Montrealer Übereinkommen

Details

ID
20040027
Title
Beförderung im internationalen Luftverkehr. Montrealer Übereinkommen
Description
Botschaft vom 26. Mai 2004 betreffend das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
InitialSituation
<p>In der Zeit vom 10. bis 28. Mai 1999 fand in Montreal am Sitz der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) eine diplomatische Konferenz statt, welche die Revision des Haftpflichtrechts der Luftfahrt zum Gegenstand hatte. An der Konferenz nahmen Vertreter aus 122 Staaten und 11 Internationalen Organisationen teil. Zum Abschluss der Konferenz wurde ein neues "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr " verabschiedet. Das Montrealer Übereinkommen soll das aus dem Jahre 1929 stammende Warschauer Abkommen und dessen zahlreiche Folgeinstrumente ersetzen, um die im Laufe der Jahre eingetretene Rechtszersplitterung im Lufttransportrecht zu beheben.</p><p>Das neue Haftungsübereinkommen geht vom Prinzip einer unbeschränkten Haftung des Luftfrachtführers gegenüber Reisenden, die bei einem Unfall getötet oder verletzt werden, aus und beruht auf einem zweistufigen Haftungssystem. Für Schäden bis zu einem Betrag von 100 000 Sonderziehungsrechten haftet der Luftfrachtführer kausal, d.h. unabhängig von der Frage, ob der Eintritt des Schadens auf sein Verschulden zurückzuführen ist. Für den über diesen Betrag hinausgehenden Schaden gilt eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr. Die Haftung des Luftfrachtführers über den genannten Betrag entfällt nur, wenn er den Nachweis erbringt, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist.</p><p>Das neue Übereinkommen verbessert die Stellung des Reisenden auch in anderer Hinsicht. So können Geschädigte grundsätzlich beim Gericht ihres ständigen Wohnorts Klage gegen einen Luftfrachtführer einreichen. Die Haftungsbeträge werden einer periodischen Überprüfung unterzogen und können so auf einfache Weise der Teuerung angepasst werden. Schliesslich sieht das Übereinkommen auch vor, dass Fluggesellschaften zu Vorauszahlungen an natürliche Personen, die bei einem Flugunfall geschädigt wurden, verpflichtet werden können. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Mai 2004 betreffend das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf
    14.12.2004 1 Zustimmung
    17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Vorlage wurde ohne Diskussion und einstimmig in beiden Räten angenommen.</p>
Updated
08.04.2025 23:46

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