Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschlüsse
Details
- ID
-
20040029
- Title
-
Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschlüsse
- Description
-
Botschaft vom 26. Mai 2004 zu den Bundesbeschlüssen über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden zum Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr
- InitialSituation
-
<p>Thema der Botschaft sind die folgenden drei laufenden Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Bereich der inneren Sicherheit:</p><p>1. Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen und völkerrechtlich geschützter Niederlassungen (AMBA CENTRO),</p><p>2. Einsatz der Armee zur Verstärkung des EFD/Grenzwachtkorps (LITHOS) und</p><p>3. Einsatz der Armee zur Unterstützung des EJPD/Bundessicherheitsdienstes und des UVEK/Bundesamtes für Zivilluftfahrt im Bereich der Sicherheit im Luftverkehr (TIGER/FOX).</p><p>In diesen Einsätzen unterstützt die Armee die zivilen Behörden, weil diese aufgrund ihres Personalunterbestandes nicht in der Lage sind, die gebotenen Sicherheitsmassnahmen umzusetzen.</p><p>In AMBA CENTRO sind Milizformationen der Armee im Assistenzdienst eingesetzt und in den Einsätzen LITHOS und TIGER/FOX derzeit Angehörige der Militärischen Sicherheit als Bedienstete des Bundes. Gemäss den neu in Kraft getretenen Rechtsgrundlagen der Armee soll das militärische Personal in LITHOS und TIGER/FOX ab 1. Juli 2004 auch im Assistenzdienst eingesetzt werden. Die drei Assistenzdiensteinsätze sollen für die Dauer der laufenden Legislaturperiode, bis am 31. Dezember 2007, verlängert werden. Weil die drei Armeeeinsätze inhaltlich zusammenhängen und weil sie länger als drei Wochen dauern, werden sie in Form einer Sammelbotschaft der Bundesversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Das erlaubt dem Parlament eine kohärente politische Diskussion. Zudem müssen Kommissionen und Parlament nicht jährlich über jede Vorlage einzeln befinden. Die drei subsidiären Armeeeinsätze fussen auf Bundesratsentscheiden im Rahmen von USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit). Der Bundesrat beauftragte die Armee, die zivilen Behörden im Bereich des Botschaftsschutzes, des Grenzschutzes und der Luftsicherheit dauernd (AMBA CENTRO und LITHOS) respektive weiterhin (TIGER/FOX) subsidiär zu unterstützen. Die Aufträge gelten implizit solange, bis entweder das Personal der zivilen Behörden zur Erfüllung der Sicherheitsmassnahmen ausreicht oder die Sicherheitslage sich entspannt hat. </p><p>Weil die zivilen Behörden aufgrund ihrer personellen Unterbestände die Bundesaufgaben im Bereich der inneren Sicherheit (Schutz ausländischer Vertretungen, Sicherheit an der Landesgrenze, Sicherheit im Luftverkehr) nicht erfüllen können und weil die Sicherheitslage unverändert geblieben ist, respektive in der Beurteilung der möglichen Entwicklung keine Anzeichen einer Entspannung auszumachen ist, bleibt die Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee in den genannten Bereichen weiterhin unverzichtbar.</p><p>Beim Wegfall der rechtlichen Voraussetzungen beziehungsweise der Bedrohung wird der Bundesrat den betreffenden laufenden Assistenzdiensteinsatz und gegebenenfalls alle drei Assistenzdiensteinsätze beenden. Sollte umgekehrt eine Verschärfung der Lage die Verstärkung der Assistenzdiensteinsätze über den festgelegten Umfang hinaus notwendig machen, unterbreitet der Bundesrat die Massnahmen der Bundesversammlung zur Genehmigung. Vor Ablauf der Bundesbeschlüsse wird der Bundesrat eine Neubeurteilung der Lage vornehmen und gegebenenfalls zuhanden des Parlamentes die erforderlichen Anträge stellen.</p><p>Die drei Armeeeinsätze führen voraussichtlich zu keinen zusätzlichen Ausgaben, weil die Aufwendungen wie bisher im Rahmen der bewilligten Kredite des VBS aufgefangen werden können. Die Einsätze zeitigen auch keine zusätzlichen personellen Auswirkungen, weil die Zahl der eingesetzten Armeeangehörigen den für jeden Einsatz festgelegten Maximalbestand auch künftig nicht übersteigen darf. </p>
- Objectives
-
-
- Number
-
0
- Text
-
Botschaft vom 26. Mai 2004 zu den Bundesbeschlüssen über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden zum Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr
- Resolutions
-
-
- Number
-
1
- Text
-
Bundesbeschluss über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 22.09.2004 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 05.10.2004 |
2 |
Zustimmung |
-
- Number
-
2
- Text
-
Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 22.09.2004 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 05.10.2004 |
2 |
Zustimmung |
-
- Number
-
3
- Text
-
Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 22.09.2004 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 05.10.2004 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
-
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Josef Lang (G, ZG) auf die drei Vorlagen nicht einzutreten. Die von den Sozialdemokraten und Grünen unterstützte Minderheit wehrte sich gegen die Militarisierung der inneren Sicherheit und äusserte den Verdacht, dass sich die Armee in Anbetracht der wegfallenden militärischen Bedrohung im klassischen Sinne mit neuen Aufgaben aus dem zivilen Bereich zu legitimieren versuche. Sie bezweifelte aber auch, dass sich der Einsatz von Wehrpflichtigen anstelle von zivilen Sicherheitskräften volkwirtschaftlich auszahlt, und befürchtet eine Überforderung der Soldaten im Ernstfall. Bundesrat Samuel Schmid wehrte sich zusammen mit den bürgerlichen Parteien gegen die Nichteintretensanträge. Die Armee erfülle bloss auf Begehren ziviler Instanzen und mit Bewilligung des Parlaments einen Verfassungsauftrag. Von einer Militarisierung der inneren Sicherheit könne mit keinem Wort gesprochen werden. Der Rat lehnte die Nichteintretensanträge und sämtliche Minderheitsanträge ab und stimmte in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss über die Verlängerung der Botschaftsbewachung mit 100 zu 57, dem Bundesbeschluss für die Verstärkung des Grenzwachtkorps mit 98 zu 60 und dem Bundesbeschluss für Sicherheitseinsätze im Luftverkehr mit 104 zu 61 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die Vorlagen nicht bestritten. Kritische Stimmen äusserten sich bei der Verlängerung der Botschaftsbewachung. So wurde argumentiert, dass diese Aufgabe von den Polizeikorps billiger und effizienter wahrgenommen werden könnte. Der Kommissionssprecher Hermann Bürgi (V, TG) forderte den Bundesrat auf, die Einsatzdoktrin und die Voraussetzung für die subsidiären Einsätze bis 2007 zu überprüfen. Mit 32 zu 2 Stimmen wurde der Bundesbeschluss über die Verlängerung der Botschaftsbewachung angenommen, die beiden anderen Beschlüsse wurden einstimmig angenommen. </p>
- Updated
-
09.04.2025 00:36
Back to List