Einsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der EUFOR in Bosnien-Herzegowina. Bundesbeschluss
Details
- ID
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20040030
- Title
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Einsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der EUFOR in Bosnien-Herzegowina. Bundesbeschluss
- Description
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Botschaft vom 26. Mai 2004 zum Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina
- InitialSituation
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<p>Im Dezember 1995 lancierte die NATO nach dem Abschluss des Dayton-Abkommens mit der Entsendung der 60 000-köpfigen IFOR (Implementation Force) nach Bosnien und Herzegowina (BiH) ihre bisher grösste Friedensoperation. Die UNO mandatierte die NATO, in diesem Land ein sicheres Umfeld zu schaffen. Nach einem Jahr wurde die IFOR in die SFOR (Stabilization Force) umgewandelt und verfügte noch über einen Truppenbestand von 32 000 Personen. Wie die IFOR stützt sich die SFOR auf eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates und verfügt damit über ein Mandat der internationalen Staatengemeinschaft zur Friedenssicherung. An der Friedensmission nehmen nebst NATO-Staaten zahlreiche weitere europäische Staaten teil (u.a. Österreich, Finnland, Irland, Schweden). Die SFOR hat mit ihrer Präsenz massgeblich zur Stabilisierung von BiH beigetragen. Fortschritte sind vor allem bei der Befriedung der ehemaligen Kriegsparteien erzielt worden; die Wahrscheinlichkeit eines von aussen provozierten Konfliktes ist gering geworden. Am 1. Dezember 2003 gaben die NATO-Verteidigungsminister in Auftrag, bis zum NATO-Gipfel in Istanbul am 28. Juni 2004 Planungen anzustellen, wie die SFOR von einer EU-geführten Mission (EUFOR) abgelöst werden kann. Die EU erwartet den Entscheid zur SFOR-Ablösung am NATO-Gipfel Ende Juni 2004 in Istanbul und den Transfer der Mission von der NATO zur EU im Dezember 2004. Grossbritannien, vorgesehen als Führungsnation ("lead nation") im ersten Jahr der zukünftigen EUFOR, beabsichtigt, die Truppenpräsenz von anfänglich 7000 Personen in BiH sukzessive zu reduzieren. Bereits ab Juni 2005 ist ein schrittweiser Rückzug der EUFOR-Bataillone geplant. Kleine sogenannte LOT (Liaison and Observation Teams) sollen in bekannten und potentiellen Konfliktstellen stationiert werden und im Sinne der Frühwarnung operative und strategische Reserven für allfällige Interventionen alarmieren können.</p><p>Mit der Resolution 1088 vom 12. Dezember 1996 legte der UNO-Sicherheitsrat die Grundlage für die Einrichtung einer multinationalen Stabilisierungstruppe (SFOR). Mit der Resolution 1491 vom 11. Juli 2003 hat der Sicherheitsrat den SFOR-Einsatz bis zum 11. Juli 2004 verlängert. Das SFOR-Mandat soll letztmals verlängert werden und vor dem Beginn des EUFOR-Einsatzes soll eine dafür gültige Resolution des UNO-Sicherheitsrates verabschiedet werden. Gemäss Artikel 66 Absatz 1 des Militärgesetzes (MG), kann der Einsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der EUFOR erst erfolgen, nachdem die EUFOR ein entsprechendes UNO-Mandat erhalten hat.</p><p>Die Schweiz wurde von Grossbritannien angefragt, sich mit einem bis zwei LOT und Stabsoffizieren in der britischen Brigade in der EUFOR zu beteiligen. Schweizerischerseits ist es möglich, solche Teams (je acht Personen) zur Verfügung zu stellen. In einer ersten Phase soll vorerst ein LOT zur Verfügung gestellt werden. Dieser LOT-Einsatz ist für die Weiterentwicklung schweizerischer Beteiligungen an friedensunterstützenden Operationen interessant. Zudem ist es möglich, Schweizer Stabsoffiziere in den britischen Brigadestab zu entsenden; in einer ersten Phase ist der Einsatz von zwei Stabsoffizieren vorzusehen.</p><p>Der friedensfördernde Einsatz sieht vor, dass sich die Schweiz mit bis zu zwei LOT und vier Stabsoffizieren an der EUFOR beteiligt. Der Einsatz erfolgt zum Selbstschutz bewaffnet und wird länger als drei Wochen dauern. Daher muss der Einsatz nach Artikel 66b Absatz 4 MG (SR 510.10) von der Bundesversammlung genehmigt werden. </p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 26. Mai 2004 zum Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 05.10.2004 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 16.12.2004 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage einstimmig und diskussionslos zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Josef Lang (G, ZG) auf die Vorlage nicht einzutreten. Bosnien-Herzegowina brauche keine Schweizer Armee, sondern die Schweizer Armee brauche Bosnien-Herzegowina, begründete der Sprecher der Minderheit den Antrag. Die Minderheit verlangte ein vermehrtes humanitäres Engagement der Schweiz in Bosnien-Herzegowina, hauptsächlich im Bereich der humanitären Minenräumung. Sowohl die Sprecher der Kommission wie auch der Sprecher der Minderheit beklagten, dass bereits vor dem Entscheid durch die Bundesversammlung die ersten Soldaten nach Bosnien-Herzegowina entsandt wurden. Bundesrat Samuel Schmid wies darauf hin, dass der Bundesrat in dringenden Fällen die Genehmigung der Bundesversammlung nachträglich einholen kann. Mit 96 zu 65 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 93 zu 66 Stimmen nahm er den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung an. </p>
- Updated
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09.04.2025 00:12
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