Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Kostenbeteiligung
Details
- ID
- 20040034
- Title
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Kostenbeteiligung
- Description
- Botschaft vom 26. Mai 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Kostenbeteiligung)
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) regelt in Artikel 64 die Kostenbeteiligung der Versicherten. Danach beteiligen sich die Versicherten mit einem festen Jahresbetrag (Franchise) und 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt) an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen. Der Bundesrat bestimmt die Franchise und setzt für den Selbstbehalt einen jährlichen Höchstbetrag fest. Für Kinder wird keine Franchise erhoben, und es gilt die Hälfte des Höchstbetrages des Selbstbehaltes. Auf den 1. Januar 2004 hat der Bundesrat die ordentliche Franchise auf 300 Franken und den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehaltes für Erwachsene auf 700 Franken erhöht. </p><p>Die Kostenbeteiligung ist neben Prämien und Beiträgen der öffentlichen Hand die dritte Finanzierungsquelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Zudem fördert sie die Eigenverantwortung der Versicherten beim Leistungsbezug. Von einer Erhöhung des Selbstbehaltes verspricht sich der Bundesrat eine kostendämpfende Wirkung, denn für die Kostenentwicklung ist nicht die Kassenpflichtigkeit einer medizinischen Leistung allein entscheidend, sondern auch deren unangemessene Anwendung im Einzelfall. Ein möglicher Lösungsansatz liegt somit in der Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten. Der Selbstbehalt soll daher für Erwachsene auf 20 Prozent erhöht werden. Dabei will der Bundesrat aber den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehaltes von 700 Franken beibehalten. Für Kinder soll der Selbstbehalt weiterhin 10 Prozent betragen. Damit wird die Krankenversicherung entlastet, die Sozialverträglichkeit der Kostenbeteiligung aber nicht gefährdet, werden doch insbesondere chronischkranke Patienten und Patientinnen mit hohen Kosten und Kinder nicht stärker als bisher finanziell belastet. </p><p>Im Jahr 2002 betrugen die Ausgaben der Krankenversicherer für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 17,1 Milliarden Franken. Davon wurden 2,5 Milliarden Franken als Kostenbeteiligung von den Versicherten getragen. Mit der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20 Prozent würden bei Beibehaltung der jährlichen Höchstgrenzen von 700 Franken bei Erwachsenen pro Jahr ungefähr 420 Millionen Franken mehr an Selbstbehalt bezahlt werden. Dies würde bei den Prämien zu einer Entlastung führen, die ungefähr 2,5 Prämienprozenten entspricht. </p><p>Die Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20 Prozent soll von einer Erweiterung der Kompetenz des Bundesrates, die Kostenbeteiligung für bestimmte Leistungen herabzusetzen oder aufzuheben, begleitet werden (Art. 64 Abs. 6 Bst. b KVG). (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 26. Mai 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Kostenbeteiligung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Kostenbeteiligung)
- Resolutions
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Date Council Text 21.09.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.06.2010 1 Nichteintreten. 15.12.2010 2 Zustimmung (= Nichteintreten).
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> unterstützte die vorberatende Kommission den Antrag des Bundesrates, den Selbstbehalt für die Erwachsenen von 10 auf 20 Prozent zu erhöhen. Kommissionssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) erläuterte, dass aufgrund der geltenden Mindestfranchise und dem jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehaltes Versicherte von dieser Revision betroffen sind, die Leistungen zwischen 300 und 7300 Franken pro Jahr beziehen. Mit der Erhöhung des Selbstbehaltes soll an die Eigenverantwortung appelliert werden, "nicht beim leisesten Anzeichen von Unwohlsein auch gleich den Arzt aufzusuchen". Zudem rechne man sich mit dieser Massnahme eine kostendämpfende Wirkung aus. Simonetta Sommaruga (S, BE) beantragte, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen und im Zusammenhang mit der KVG-Teilrevision betreffend Managed Care (04.062) zu behandeln. Eine allfällige Erhöhung des Selbstbehaltes müsse kombiniert werden mit einem Anreiz für die Versicherten, ihre medizinische Behandlung mit ihrem Haus- oder Vertrauensarzt zu koordinieren. So hatte es der Ständerat in der gescheiteren KVG-Revision (00.079) vorgeschlagen. Eine isolierte Erhöhung des Selbstbehaltes führe zu einer reinen Kostenverschiebung auf die Kranken. Der Ständerat lehnte den Rückweisungsantrag mit 30 zu 7 Stimmen ab. Neu wird in Ergänzung des Antrags des Bundesrates im Gesetz festgeschrieben, dass der jährliche Höchstbetrag für den Selbstbehalt 700 Franken beträgt. Der Rat hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 2 Stimmen gut.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss ohne Diskussion auf Antrag seiner Kommission, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dies nachdem der Rat ebenfalls in der Sommersession 2010 das Thema Kostenbeteiligung und differenzierter Selbstbehalt im Rahmen der Vorlage Managed Care (04.062) behandelt und dazu entsprechende Beschlüsse gefasst hatte.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich auf Antrag seiner Kommission dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates an, da die ursprüngliche Vorlage mittlerweile in die Managed Care-Vorlage eingearbeitet wurde.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:48