Schutz von Tieren beim internationalen Transport. Übereinkommen

Details

ID
20040038
Title
Schutz von Tieren beim internationalen Transport. Übereinkommen
Description
Botschaft vom 7. Juni 2004 zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
InitialSituation
<p>Im Rahmen des Europarats sind im Bereich Tierschutz insgesamt sechs europäische Übereinkommen erarbeitet worden. Die Schweiz hat fünf davon ratifiziert. Das Europäische Übereinkommen vom 13. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten ist grundlegend überarbeitet worden und wurde als revidiertes Übereinkommen am 6. November 2003 zur Unterzeichnung aufgelegt. Bei einer Genehmigung des neuen Übereinkommens müssen die Vertragsstaaten das alte kündigen.</p><p>Das Übereinkommen folgt im Konflikt zwischen den Interessen des Menschen und jenen der Tiere einem Mittelweg. Es bildet auch in Bezug auf die Forderungen der verschiedenen bei der Ausarbeitung beteiligten Staaten einen Kompromiss. In den meisten Bereichen geht es weniger weit als die schweizerische Tierschutzgesetzgebung. Im gesamteuropäischen Rahmen bildet es indessen einen Fortschritt. Bei der Erarbeitung des Übereinkommens vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport sind die in den letzten 30 Jahren bei der Umsetzung des alten Übereinkommens gemachten Erfahrungen sowie die in diesem Zeitraum erhaltenen wissenschaftlichen Resultate eingeflossen. Mit dem revidierten Übereinkommen sollen Lücken geschlossen und die Anwendung der Grundsätze des Übereinkommens verbessert werden.</p><p>Das Übereinkommen ist als Rahmenerlass konzipiert, das die wesentlichen auf alle Wirbeltiere anwendbaren Grundsätze festlegt. Es sieht eine Ausbildung für die Betreuer vor, die die Tiertransporte begleiten, regelt die Bewilligung der Transporteure im Hinblick auf ihre Identifikation, macht Vorgaben auf die Beschaffenheit und die Konstruktion der Transportmittel und definiert, wann die Tiere transportfähig sind. Weiter regelt es das Verladen und Ausladen der Tiere, den Umgang mit Tieren sowie weitere Transportpraktiken. Zudem regelt das Übereinkommen den Transport auf der Schiene und der Strasse sowie auf dem Wasser- und dem Luftweg. Schliesslich sieht das Übereinkommen die Erarbeitung von sogenannten technischen Protokollen vor. Ausdrücklich genannt werden ein Protokoll, das Vorgaben zum Platzangebot (Bodenfläche, Höhe) für die Tiere macht, und eines, das Vorgaben zu den Intervallen, in denen die Tieren getränkt und gefüttert werden bzw. eine Ruhepause erhalten. Diese Protokolle werden zur Zeit erarbeitet. Für die vollumfängliche Umsetzung des Übereinkommens ist eine Änderung der Tierschutzverordnung notwendig. Diese Änderung soll im Rahmen der laufenden Revision der Tierschutzgesetzgebung erfolgen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. Juni 2004 zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.12.2004 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.03.2005 2 Zustimmung
    18.03.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Übereinkommen ohne Gegenstimmen zu. </p>
Updated
09.04.2025 00:20

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