Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!). Volksinitiative

Details

ID
20040039
Title
Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!). Volksinitiative
Description
Botschaft vom 7. Juni 2004 über die Volksinitiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)"
InitialSituation
<p>Die Initiative verlangt eine Änderung von Artikel 80 der Bundesverfassung (BV). Gemäss dem Initiativtext soll der Bund wie bisher damit beauftragt werden, Vorschriften über den Tierschutz zu erlassen. Der Bund soll dabei Grundsätze einhalten, die in neun Abschnitten des Initiativtextes aufgeführt sind. Die Initiative will den Vollzug den Kantonen zuweisen, verlangt aber, dass der Bund den kantonalen Vollzug regelt und bindet diese Bestimmung an zwei als "Grundsätze" bezeichnete einschränkende Regeln.</p><p>Der heutige Artikel 80 BV beauftragt den Bund, Vorschriften über den Schutz der Tiere zu erlassen; er enthält eine Liste der sechs Bereiche, die der Bund zu regeln hat, und weist den Vollzug weitgehend den Kantonen zu. Der Artikel überlässt es den gesetzgebenden Behörden, den Umfang des Schutzes, der den Tieren zukommen soll, und die Details des Vollzugs festzusetzen. Die eidgenössischen Räte haben gestützt auf diesen Verfassungsartikel 1978 das Tierschutzgesetz erlassen, der Bundesrat die Tierschutzverordnung. Das Gesetz wird derzeit revidiert: Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft am 9. Dezember 2002 beschlossen. Die Aufteilung der Tierschutzregelungen nach den dafür geeigneten gesetzgeberischen Niveaus - der Regelungsbereich in der BV, der Schutzumfang im Gesetz und die direkt anwendbaren Handlungsanweisungen in der Verordnung - erlaubt es, den staatlichen Tierschutz innert nützlicher Zeit den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und der sich ändernden Einstellung der Bevölkerung zum Tierschutz Rechnung zu tragen.</p><p>Die Volksinitiative schlägt einen anderen Ansatz vor: Sie enthält eine Liste von Grundsätzen, von denen sich der Bund beim Erlass der Tierschutzgesetzgebung leiten lassen müsste. Diese Grundsätze umfassen zum grossen Teil Anforderungen, die heute schon im Tierschutzgesetz und seiner Verordnung enthalten sind oder mit der Revision des Tierschutzgesetzes dem Parlament vorgeschlagen werden und bewegen sich auf verschiedenem gesetzgeberischem Niveau. Sie wirken lückenhaft und arbiträr.</p><p>Problematisch ist, dass die Initiative mehrere internationale Vertragswerke verletzt:</p><p>Das Verbot des Transits und des Exports lebender Schlachttiere verletzt das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Anhang 6). Das Importverbot für Tiere und Waren, die im Ausland nicht nach den Grundsätzen des schweizerischen Tierschutzrechts gehalten bzw. hergestellt worden sind, verletzt einerseits das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT, andererseits die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den UN-Pakt II. Die Prüfung der Frage, ob damit die Voraussetzungen für eine teilweise Ungültigkeitserklärung gemäss Artikel 139 Absatz 3 BV erfüllt sind, hat gezeigt, dass die verletzten Vertragsteile nicht "zwingende Bestimmungen des Völkerrechts" im Sinne von Artikel 139 Absatz 3 BV sind. Die Verbote der Initiative können somit vom Parlament nicht für ungültig erklärt werden, obschon eine Annahme der Initiative in diesen Punkten für das ganze Land gravierende Auswirkungen haben könnte. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die heutige Verfassungsregelung über den Tierschutz bewährt hat. Mit seiner Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes hat er eine Modernisierung des Vollzugs eingeleitet. Er schlägt deshalb vor, die Initiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)" ohne direkten Gegenvorschlag abzulehnen. Er würde es unterstützen, wenn die Räte seine Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes als indirekten Gegenvorschlag einstufen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. Juni 2004 über die Volksinitiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)"
    Resolutions
    Date Council Text
    06.10.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf
    15.06.2005 1 Zustimmung
    16.12.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    10.01.2006 1 Mit Erklärung vom 10. Januar 2006 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2006 355).
Proceedings
<p></p><p>Zusammenfassung der Ratsdebatten zur Revision des Tierschutzgesetzes und zur Volksinitiative "Tierschutz - Ja": siehe Geschäft 02.092</p>
Updated
14.11.2025 08:27

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