Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse. Abkommen mit der Republik Österreich
Details
- ID
- 20040045
- Title
- Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse. Abkommen mit der Republik Österreich
- Description
- Botschaft vom 23. Juni 2004 zum Abkommen mit der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet
- InitialSituation
- <p>Gegenstand des Abkommens ist die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet zur Erzeugung elektrischer Energie. Das Abkommen regelt die Verfahren und Bedingungen, die bei der Nutzung der gemeinsamen Gewässer einzuhalten sind.</p><p>Neben dem Bau und Betrieb der vorgesehenen Anlagen regelt das Abkommen, wie die Energie unter den Vertragsstaaten aufgeteilt werden soll, ferner enthält es Bestimmungen über die zu bezeichnenden Berechtigten und die zu erteilenden Berechtigungen, über wirtschaftliche, fiskalische und zollrechtliche Fragen sowie über die Erledigung allfälliger Streitigkeiten.</p><p>Das Hauptinteresse an der Realisierung der vorgesehenen Anlagen liegt auf österreichischer Seite, weil Österreich von einem grösseren Wasserkraftanteil profitieren kann, und die Anlagen zudem eine Verbesserung der Abflussverhältnisse des Inn in Österreich zur Folge haben werden. Da aber die Anlagen das Gebiet beider Staaten berühren, können die Wasserkräfte dieser Grenzstrecken nur gemeinsam genutzt werden. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. Juni 2004 zum Abkommen mit der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet
- Resolutions
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Date Council Text 09.12.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 28.02.2005 1 Zustimmung 18.03.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Die Vorlage wurde ohne Diskussion und einstimmig in beiden Räten angenommen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:02