Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Änderung
Details
- ID
- 20040051
- Title
- Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Änderung
- Description
- Botschaft vom 18. August 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
- InitialSituation
- <p>Im Rahmen des Steuerpakets 2001 beantragte der Bundesrat, die am 19. März 1999 verabschiedeten dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe und den Inhalt des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe ins ordentliche Recht überzuführen. In der Änderung vom 20. Juni 2003 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben übernahmen die eidgenössischen Räte die dringlichen Erlasse vom 19. März 1999 und vom 20. Dezember 2000 und ergänzten diese nur in folgenden Punkten:</p><p>- Die inländischen Gemeinwesen (Bund, Kantone, politische Gemeinden) und ihre Anstalten sollten nur dann noch zu den abgabepflichtigen Effektenhändlern gehören, wenn sie in ihrer Rechnung für mehr als 10 Millionen Franken steuerbare Urkunden ausweisen.</p><p>- Als von der Umsatzabgabe befreite Anleger gelten sollten auch ausländische Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, sowie ihre ausländischen konsolidierten Konzerngesellschaften.</p><p>- Die geltende Entlastung der mit ausländischen Banken und Börsenagenten abgeschlossenen Geschäfte sollte auf den Handel mit inländischen Titeln ausgedehnt werden.</p><p>- Die Ausgleichskassen der AHV und der Arbeitslosenversicherung sollten (im Gegensatz zu den Ausgleichsfonds) nicht mehr als Effektenhändler gelten. </p><p>Des Weiteren sprach sich das Parlament dafür aus, die für die Ausgabe von Aktien und von GmbH-Anteilen geltende Freigrenze bei der Emissionsabgabe von 250 000 Franken auf 1 Million Franken heraufzusetzen.</p><p>In der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 ist das Steuerpaket verworfen worden. Obwohl die Massnahmen im Bereich der Stempelabgaben kaum bestritten waren, kann die vom Parlament gutgeheissene Gesetzesänderung entsprechend nicht in Kraft treten.</p><p>Bei den Stempelabgaben besteht nach der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 Handlungsbedarf, weil die Geltungsdauer der erwähnten dringlichen Erlasse bis Ende 2005 befristet ist. Der Bundesrat hält dafür, dass die vom Parlament am 20. Juni 2003 gutgeheissene Gesetzesänderung zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Schweiz notwendig ist. Sie ist bei der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 weitgehend unbestritten geblieben. Der Bundesrat beantragt daher, diese Fassung unverändert zu bestätigen und damit das bis Ende 2005 befristete Dringlichkeitsrecht abzulösen.</p><p>Die mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 19. März 1999 und mit dem dringlichen Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 verbundenen Mindereinnahmen belaufen sich auf rund 240 Millionen Franken pro Jahr. Die vom Parlament am 20. Juni 2003 zusätzlich beschlossenen Mindererträge belaufen sich auf rund 70 Millionen Franken; sie werden im Gesetzesentwurf übernommen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. August 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)
- Resolutions
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Date Council Text 15.12.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 01.03.2005 1 Zustimmung 18.03.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> war die unveränderte Neuauflage der Stempelsteuer-Revision unbestritten und wurde einstimmig angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> opponierten die Grünen und die äusserste Linke gegen die Vorlage. Sie störten sich an den Steuerausfällen und den Zugeständnissen an den Finanzplatz, ohne dass dieser irgendwelche sozialen Gegenleistungen erbringe. Das bürgerliche Lager und - mit wenig Begeisterung - auch die Sozialdemokratische Fraktion stellten sich jedoch hinter die Überführung der leicht ergänzten dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht. Bundesrat Hans-Rudolf Merz strich das Ziel der internationalen Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz hervor und stellte die Prüfung in Aussicht, ob die Stempelabgabe längerfristig ganz abzuschaffen sei. Bereits im Rahmen der Eintretensdebatte wurde der einzige Antrag behandelt. Eine aus Mitgliedern der SVP-Fraktion zusammengesetzte Kommissionsminderheit um Hans Kaufmann (V, ZH) stiess sich daran, dass schweizerische Pensionskassen im Gegensatz zu ausländischen der Stempelabgabe unterstellt sind. Entsprechend forderte sie eine Befreiung der inländischen Pensionskassen und Anlagestiftungen. Mit 107 zu 46 Stimmen folgte der Nationalrat jedoch Bundesrat Hans-Rudolf Merz und der Kommissionsmehrheit, die erfolgreich argumentierten, dass die gewünschte Befreiung zu zusätzlichen Steuerausfällen von 200 Millionen Franken führe und aufgrund der erforderlichen Anhörung der Kantone den zeitgerechten Abschluss der Revision gefährde. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage schliesslich mit 127 zu 14 Stimmen deutlich angenommen, wobei sich einige Mitglieder der SP-Fraktion der Stimme enthielten.</p><p>Vor der Schlussabstimmung im Nationalrat rief Pierre Vanek (-, GE) im Namen von "A gauche toute!" zum Referendum gegen die Vorlage auf. Er kritisierte, dass das Parlament Steuergeschenke an Reiche verteile, während es gleichzeitig unsoziale Sparpakete schnüre. Neben der äussersten Linke und den Grünen votierten in der Schlussabstimmung auch einige Mitglieder der SP-Fraktion gegen die Gesetzesrevision.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:42