Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit den Philippinen

Details

ID
20040053
Title
Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit den Philippinen
Description
Botschaft vom 1. September 2004 zwischen der Schweiz und den Philippinen über Rechtshilfe in Strafsachen
InitialSituation
<p>Damit Verbrechen heute effizient bekämpft werden können, wird die internationale Zusammenarbeit immer wichtiger. Im Verhältnis zu den Philippinen steht insbesondere der Wille der Schweiz im Vordergrund, künftig ein wirksameres Vorgehen gegen Delikte wie die sexuelle Ausbeutung von Kindern, Kinder- und Frauenhandel, Drogenhandel, Korruption, Wirtschaftsdelikte und Terrorismus zu ermöglichen.</p><p>Der Vertrag schafft eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der beiden Staaten bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. Im vertraglich vereinbarten Umfang sind die Vertragsparteien zur Leistung von Rechtshilfe verpflichtet. Bisher konnte die Schweiz den Philippinen lediglich auf der Grundlage des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1) Rechtshilfe gewähren.</p><p>Verschiedene Bestimmungen dienen der Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtshilfeverfahren und der Verbesserung des Rechtshilfeverkehrs im Allgemeinen. Gleichzeitig wird die Dimension der Menschenrechte verstärkt, indem in diesem Bereich ein zusätzlicher Grund eingeführt wird, der die Ablehnung der Zusammenarbeit explizit ermöglicht. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. September 2004 zwischen der Schweiz und den Philippinen über Rechtshilfe in Strafsachen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und den Philippinen über Rechtshilfe in Strafsachen
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2005 1 Zustimmung
    17.06.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Vorlage wurde von beiden Räten diskussionslos angenommen.</p>
Updated
09.04.2025 00:38

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