Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft. Volksinitiative
Details
- ID
- 20040054
- Title
- Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 18. August 2004 über die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft"
- InitialSituation
- <p>Die Initiative verlangt eine Übergangsbestimmung zu Artikel 120 der Bundesverfassung, die für die Dauer von fünf Jahren eine "gentechnikfreie" Landwirtschaft vorschreibt. Sie verbietet insbesondere das Einführen und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten vermehrungsfähigen Pflanzen, Pflanzenteilen und Saatgut, welche für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Anwendung in der Umwelt bestimmt sind. Das Verbot gilt ebenfalls für gentechnisch veränderte Tiere, welche für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt sind. Dagegen gilt es nicht für die Verwendung importierter gentechnisch veränderter Lebensmittel wie Mais und Soja. Der Initiativtext lässt offen, ob bei einer "gentechnikfreien" Landwirtschaft auch Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel unter das Verbot fallen. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes, welches den Schutz von Mensch und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie zum Zweck hat, gehen den Initiantinnen und Initianten zu wenig weit. Der Bundesrat stellt dem Begehren entgegen, dass das Gesetz für das Einführen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen ein Bewilligungsverfahren vorschreibt, das vom Vorsorgeprinzip geleitet ist und auch für den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion sorgt, die keine solchen Organismen verwendet. Gentechnisch veränderte Wirbeltiere dürfen nach diesem Gesetz in der Landwirtschaft nicht verwendet werden. Auch wenn die Forschung und die Produktion auf dem Gebiet der Gentechnologie vom Moratorium nicht unmittelbar betroffen sind, würde doch der Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz durch ein temporäres Verbot international an Ansehen und Interesse verlieren. Die Unsicherheit der Perspektiven für die Forschenden könnte zu Abwanderungen und damit zu einem Wissensverlust führen. </p><p>Mit einem wissenschaftlich nicht fundierten Einfuhrverbot müssten in den Aussenhandelsbeziehungen Schwierigkeiten, allenfalls Klagen wegen Verletzung von Staatsverträgen, in Kauf genommen werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Artikel 120 der Bundesverfassung und das Gentechnikgesetz dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt sowie der Wirtschaftsfreiheit auf nationaler und internationaler Ebene gerecht werden. Der Bundesrat schlägt deshalb den eidgenössischen Räten vor, die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" ohne Gegenentwurf abzulehnen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. August 2004 über die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft"
- Resolutions
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Date Council Text 15.03.2005 2 Beschluss gemäss Entwurf 14.06.2005 1 Zustimmung 17.06.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.06.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte die vorberatende Kommission, die Initiative gemäss Vorschlag des Bundesrates abzulehnen. Die Kommissionssprecherin Christiane Langenberger (RL, VD) sagte, dass die Ziele der Initiative aufgrund des geltenden strengen Gentechnikgesetzes bereits erfüllt seien. Zudem bestehe wegen der Auflagen für Freilandversuche bereits ein faktisches Moratorium für die Forschung. Bundesrat Joseph Deiss befürchtete, dass durch das geforderte Moratorium von fünf Jahren der Forschungsstandort Schweiz an Attraktivität verlieren würde.</p><p>Dem widersprach Simonetta Sommaruga (S, BE). Die Initiative behindere die Forschung nicht und sei vor allem eine Chance für die Landwirtschaft. Sie könne sich dank "gentechfrei" im internationalen Wettbewerb günstig positionieren und deshalb sei das Moratorium aus marktwirtschaftlicher Sicht ein Gewinn. Die Mehrheit des Rates war jedoch der Meinung, dass die Initiative überflüssig und schädlich sei und folgte dem Bundesrat und der Kommission mit 32 zu 7 Stimmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wollte eine Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Initiative zur Annahme empfehlen. Es gehe darum, zu verhindern, dass gentechfreie Kulturen durch Kulturen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kontaminiert werden, führte der deutschsprachige Kommissionssprecher Hans Widmer (S, LU) aus. Darum müsse das Nebeneinander von gentechfreier und GVO-Produktion gewährleistet sein, wie es auch im Gentechnik-Gesetz festgeschrieben sei. Um diese Koexistenz nun auf Verordnungsebene aber überhaupt sauber umsetzen zu können, brauche es Zeit. Diese Zeit werde mit dem Moratorium eingeräumt. Unterstützt wurde die Kommission von den Fraktionen der SP, der Grünen, einzelnen Mitgliedern der CVP- und der SVP-Fraktion sowie einer Mehrheit der EVP-EDU-Fraktion. Die Bauern unter den Befürwortern, etwa Hansjörg Hassler (V, GR), argumentierten, die Schweizer Landwirtschaft müsse mit "Gentech-Freiheit" ihre Chance im Agrarmarkt nutzen und das Moratorium sei nötig, damit noch offene Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung von Gentechnologie in der Landwirtschaft geklärt werden können. Die unbekannten Risiken der Gentechnologie wurden von den Befürwortern verschiedentlich als zusätzlichen Grund angeführt, der für die Initiative spreche. Nichts wissen von einem Moratorium wollte die FDP-Fraktion und eine Mehrheit der CVP- und SVP-Vertreter. Sie sahen darin ein negatives Signal für den Forschungsplatz Schweiz. Zudem sei die Initiative unnötig. Auch solle man, so die Moratoriumsgegner, den Bauern und den Konsumenten die Wahlfreiheit lassen und keine Optionen verbauen. </p><p>Ein Rückweisungsantrag von Johannes Randegger (RL, BS), der den Bundesrat verpflichten wollte, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten, wurde mit 96 zu 83 Stimmen abgelehnt. Es brauche keine neuen Gesetzesartikel, meinte dazu Maya Graf (G, BL), sondern lediglich ein Moratorium, um die Frage der Koexistenz zu klären. Nach mehrstündiger Debatte folgte der Nationalrat schliesslich dem Ständerat und lehnte die Initiative mit 91 zu 88 Stimmen ab. In der Schlussabstimmung am Ende der Session wurde die Initiative noch knapper, mit 93 zu 92 Stimmen mit Stichentscheid der Ratspräsidentin Thérèse Meyer (C, FR), abgelehnt. </p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 27. November 2005 mit 55,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:36