WEF in Davos. Einsatz der Armee im Assistenzdienst

Details

ID
20040060
Title
WEF in Davos. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
Description
Botschaft vom 15. September 2004 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des World Economic Forum 2005 (WEF 05) und des World Economic Forum 2006 (WEF 06) in Davos
InitialSituation
<p>Vom 26. - 30. Januar 2005 fand in Davos das World Economic Forum 2005 (WEF 05) statt. Am Wirtschaftsforum werden rund 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Welt erwartet. Die Bündner Regierung ersuchte mit Schreiben vom 1. Juli 2004 den Bund um materielle und personelle Unterstützung für die sichere Durchführung des WEF 05 in Davos am Boden und in der Luft. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 28. Juni 2000 das WEF aufgrund seiner Bedeutung für die internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis qualifiziert. An dieser Einschätzung hat sich für den Bundesrat nichts geändert. Das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 25. Mai 2004 fordert bei Assistenzdiensten der Armee die Prüfung einer Anpassung respektive einer Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens: Politisch eher unumstrittene Einsätze sollen in einer Botschaft der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden. Deshalb und aufgrund der unverändert geltenden bundesrätlichen Qualifikation beantragt der Bundesrat mit der Botschaft, die Assistenzdiensteinsätze der Armee zum Schutz der WEF 05 und 06 im gleichen Rahmen und Umfang wie anlässlich des WEF 04 von der Bundesversammlung genehmigen zu lassen.</p><p>Zur Unterstützung der zivilen Behörden werden Berufs- und Milizformationen bis zu einem Maximalbestand von 6500 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst eingesetzt. Weil mehr als 2000 Angehörige der Armee zum Einsatz kommen, muss die Bundesversammlung über die Einsätze entscheiden. </p><p>Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Sicherheitsmassnahmen anlässlich des WEF 05 und 06 ist wie folgt festgelegt: Der Bund beteiligt sich wie bis anhin mit 80 Prozent an den Kosten des Zusatzdispositivs zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Der Anteil des Bundes begrenzt sich dabei auf 3/8 der kreditwirksamen Kosten des Kantons Graubünden. Er beläuft sich für die Jahre 2004-2006 auf maximal 3 Millionen Franken pro Jahr. Mit Beschluss vom 21. Mai 2003 legte der Bundesrat ausserdem ein Kostendach von 8 Millionen Franken fest. </p><p>Im Rahmen des geplanten Assistenzdiensteinsatzes der Armee fallen für das Gros der eingesetzten Truppen im Vergleich zu einem ordentlichen Ausbildungs- bzw. Flugdienst nur gering höhere Ausgaben an. Die Ausgaben der vom VBS zu erbringenden subsidiären Leistungen können aufgrund von Erhebungen anlässlich des WEF 04 auf rund 19,5 Millionen Franken beziffert werden. Die effektiven Mehrausgaben - das heisst die Mehrausgaben im Vergleich zu einem "normalen" Ausbildungs-Wiederholungskurs, welche die zugunsten des WEF 05 und WEF 06 eingesetzten Formationen im Jahr 2005/2006 leisten müssten - können mit knapp 2,5 Millionen Franken beziffert werden. Das VBS geht davon aus, dass seine Aufwendungen im Rahmen der bewilligten Kredite voraussichtlich aufgefangen werden können. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. September 2004 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des World Economic Forum 2005 (WEF 05) und des World Economic Forum 2006 (WEF 06) in Davos
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des World Economic Forum 2005 (WEF 05) und des World Economic Forum 2006 (WEF 06) in Davos
    Resolutions
    Date Council Text
    02.12.2004 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2004 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte ein Minderheit Pia Hollenstein (G, SG) auf die Vorlage nicht einzutreten. Begründet wurde dies damit, dass Armee- und Polizeiaufgaben auch beim WEF getrennt werden sollen. Militärs seien die falschen Leute für anspruchsvolle Polizeiaufgaben. Von der Minderheit bemängelt wurde auch, dass mit dem Beschluss auch die Sicherheitsmassnahmen für das WEF 2006 beschlossen werden sollen. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit betonten, dass es sich beim WEF um ein ausserordentliches Ereignis von nationaler Bedeutung handelt. Die Voraussetzung für einen Armeeeinsatz sei also gegeben. Assistenzdienste gehören zu den Aufgaben der Armee, dementsprechend sei der Einsatz der Armee zugunsten des WEF gesetzeskonform. Mit 118 zu 46 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und in der Gesamtabstimmung stimmte er dem Bundesbeschluss mit 109 zu 45 Stimmen zu.</p><p>Auch im <b>Ständerat</b> beantragte eine Minderheit Michel Béguelin (S, VD) Nichteintreten. Die Finanzierung der Sicherheit für eine private Veranstaltung sei keine Aufgabe von höchster Priorität für den Bund. Der Sprecher der Mehrheit betonte, dass das WEF zwar eine private Organisation sei, wegen der Teilnahme wichtiger Entscheidträger aus Wirtschaft und Politik habe das WEF aber einen offiziösen Charakter mit politischer Bedeutung. Mit 30 zu 8 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 29 zu 8 Stimmen wurde der Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung angenommen. </p>
Updated
09.04.2025 00:24

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