Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Details
- ID
- 20040061
- Title
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
- Description
- Botschaft vom 15. September 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung)
- InitialSituation
- <p>In seiner Botschaft vom 18. September 2000 (BBl 2001 741ff.) hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Revision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung unterbreitet. Nach dreijähriger parlamentarischer Beratung ist die Vorlage am 17. Dezember 2003 am Votum des Nationalrats gescheitert. In den Beratungen waren indessen jene Änderungsvorschläge, welche sich auf die Neuregelung der Spitalfinanzierung beziehen, kaum bestritten. Deshalb nimmt der Bundesrat die Vorschläge wieder auf; einzelne Elemente werden an die seither eingetretene Entwicklung angepasst. So wird beispielsweise auf das Konzept der teilstationären Behandlung verzichtet und auf das Ergebnis des Expertenberichts über Modelle der monistischen Finanzierung Bezug genommen. Die Stossrichtung bleibt jedoch: Mit der Gesetzesrevision sollen die systemhemmenden Unklarheiten beseitigt und die im Gesetz verankerten Grundsätze konsequent umgesetzt werden. Damit die Verantwortlichkeit der Finanzierungspartner eindeutig festgehalten ist, soll die Aufteilung der Finanzierung zwischen den Versicherern und den Kantonen festgeschrieben werden. Zur Schaffung zusätzlicher Transparenz und als Anreiz für die Steigerung der Effizienz soll die Finanzierung leistungsbezogen erfolgen. Zudem soll sich die Planung auf alle Leistungen nach diesem Gesetz beziehen und die Sicherstellung der Versorgung aller versicherter Personen umfassen, ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Zusatzversicherung.</p><p>Geändert hat sich die Ausgangslage für die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen und dies vor allem für die Kantone. Der Grund liegt in einem Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgericht, in welchem dieses die Beitragspflicht der Kantone an die Behandlung zusatzversicherter Patientinnen und Patienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern auch innerkantonal bestätigt. Weil die sofortige und vollständige Umsetzung des Gerichtsentscheides den Kantonen erhebliche Mehrkosten auferlegt hätte, hat das Parlament das Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung erlassen, welches die stufenweise Anhebung der Kantonsbeiträge vorsieht. Die seinerzeit als Folge des Übergangs zur dual-fixen Leistungsfinanzierung geschätzte Mehrbelastung der Kantone ist heute zum Teil vollzogen. Obwohl sich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Bereich der Spitalfinanzierung und -planung in den beiden Vorlagen nur in wenigen Einzelheiten unterscheiden, können die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage somit nicht mit jenen verglichen werden, welche im Jahr 2000 vorausgesagt wurden. Damit auch die finanziellen Auswirkungen der an dieser Stelle vorgeschlagenen Gesetzesänderungen für die Kantone sowie die obligatorische Krankenpflegeversicherung tragbar sind, gilt es wiederum, eine geeignete Regelung des stufenweisen Übergangs zum neuen Finanzierungssystem festzulegen. Ein entsprechender Vorschlag findet sich in den Übergangsbestimmungen.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. September 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung)
- Resolutions
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Date Council Text 20.09.2005 2 Eintreten und Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, vorerst über den Vorschlag der SGK vom 30. August 2005 betreffend die Spitalfinanzierung in geeigneter Form bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchzuführen. 08.03.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 22.03.2007 1 Abweichung 24.09.2007 2 Abweichung 04.12.2007 1 Abweichung 06.12.2007 2 Abweichung 17.12.2007 1 Abweichung 20.12.2007 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 20.12.2007 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Risikoausgleich)(Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates)
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 04.10.2007 1 Abweichung 06.12.2007 2 Abweichung 17.12.2007 1 Abweichung 18.12.2007 2 Abweichung 19.12.2007 1 Abweichung 20.12.2007 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 20.12.2007 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Die vorberatende Kommission des <b>Ständerates</b> hatte zur Neuregelung der Spitalfinanzierung einen eigenen Vorschlag erarbeitet, der sich in wichtigen Punkten von der Botschaft des Bundesrates unterscheidet, wie Kommissionspräsidentin Christiane Brunner (S, GE) vor dem Plenum ausführte. Danach sollen alle Leistungen, ob ambulant oder stationär, ob in einem öffentlichen oder einem privaten Spital erbracht, nach dem gleichen Schlüssel finanziert werden: Grundsätzlich bezahlen die Krankenversicherungen 70 Prozent der Leistungen, die Kantone 30 Prozent, wobei auch die Beiträge der Kantone via Krankenversicherungen an die Leistungserbringer fliessen (monistisches System). Wie beim Vorschlag des Bundesrates sollen künftig nicht mehr die Spitalkosten, sondern Leistungen (Fallpauschalen) bezahlt werden. Das von der Ständeratskommission ohne Gegenstimme vorgeschlagene Modell soll kostenneutral sein und keine Prämienerhöhungen zur Folge haben.</p><p>Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und auch in der Diskussion war sich der Rat einig, dass die Finanzierung der Spitäler besser geregelt werden muss. Dabei wurden die Vorschläge der Kommission bei den Ratsmitgliedern mehrheitlich gut aufgenommen. Es lagen jedoch drei Anträge auf Rückweisung an die Kommission vor. Ernst Leuenberger (S, SO) und Hans Hess (RL, OW) verlangten, dass die Kommission mit den Kantonen eine tragfähige Lösung für die Spitalfinanzierung finden solle; Franz Wicki (C, LU) verlangte lediglich eine geeignete Vernehmlassung bei den Kantonen zum Kommissionsvorschlag. Die Kantone hatten auf die Bekanntgabe der Vorschläge der Ständeratskommission mit massiver Kritik und einer Referendumsdrohung reagiert. Sie befürchten eine massive Einschränkung ihrer Einflussmöglichkeiten und höhere Kosten. Der Antrag Wicki obsiegte gegenüber den beiden anderen Anträgen mit 27 zu 15 Stimmen. Die Rückweisung erfolgte schliesslich mit 36 zu 1 Stimmen.</p><p>Bei der erneuten Beratung der Vorlage erläuterte Kommissionssprecherin Christiane Brunner (S, GE), dass die Kommission nach der verlangten Konsultation der Kantone ihr in der Herbstsession 2005 vorgestelltes Konzept aufgab und vom Bundesrat eine sogenannte "Variante bis" unterbreiten liess. Diese Variante, nahe der ursprünglichen Botschaft, bildete die Basis für die weiteren Beratungen. Je nach Einschätzung wurden die neuen Vorschläge der Kommission als realpolitischer Kompromiss oder als "Minireförmchen" bezeichnet. Philipp Stähelin (C, TG) beantragte, trotz dem Widerstand der Kantone am ursprünglichen Kommissionskonzept festzuhalten. Mit 21 zu 14 Stimmen lehnte dies der Rat aber ab und schwenkte auf die Linie der Kommissionsmehrheit ein. Damit sollen nun überall in der Schweiz leistungsbezogene Fallpauschalen eingeführt werden, in denen auch die Investitionskosten der Spitäler enthalten sind. Damit können die zu finanzierenden Spitalleistungen besser verglichen werden. Die Kosten sollen zwischen den Kantonen und den Versicherern im Verhältnis 60 zu 40 aufgeteilt werden. Jene Kantone mit tieferen Krankenkassenprämien müssen allerdings nur mindestens 45 Prozent übernehmen. Die Kantone zahlen dabei auch an die Zusatzversicherten und an Privatspitäler, sofern sich diese auf ihrer Spitalliste befinden. Die Vorlage zur Spitalfinanzierung wurde in der Gesamtabstimmung mit 25 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. </p><p>Die vorberatende Kommission kam im Rahmen der Anhörungen zum Schluss, dass gleichzeitig mit der Änderung der Spitalfinanzierung auch eine Änderung des Risikoausgleichs vorzunehmen sei. Sie schlug dazu einen neuen Artikel 18a im Krankenversicherungsgesetz vor. Rolf Escher (C, VS) befürchtete, dass mit einem erweiterten Risikoausgleich, die Anspruchsmentalität der Versicherten angeheizt werde und die Kosten steigen. Entgegen seinem Antrag trat der Rat mit 24 zu 14 Stimmen auf das Geschäft ein. Der Ständerat beschloss darauf, um den Ausgleich unter den Krankenkassen zu verbessern, zusätzlich zu Alter und Geschlecht das Kriterium des erhöhten Krankheitsrisikos aufzunehmen. Konkret sollen Kassen auch für Versicherte Geld erhalten, welche schon im Vorjahr einmal in einem Spital oder Pflegeheim waren. Die Kommissionssprecherin Erika Forster (RL, SG) erläuterte, dass mit der Verfeinerung des Risikoausgleichs die praktizierte Risikoselektion der Kassen eingedämmt werden soll. Der geänderte Risikoausgleich wurde mit 23 zu 7 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> bezeichnete die deutschsprachige Kommissionssprecherin Ruth Humbel Näf (C, AG) die Vorlage über die Spitalfinanzierung als wichtigsten und wirksamsten Teil der Krankenversicherungsrevision. Gegen den Antrag von Marianne Huguenin (-, VD), die vor negativen Folgen des Wettbewerbsystems warnte, trat der Rat mit 161 zu 3 Stimmen auf das Geschäft ein. Bei der Einführung von Fallkostenpauschalen war man sich mit dem Ständerat weitgehend einig. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Jacqueline Fehr (S, ZH), wollte im Gegensatz zum Ständerat die Investitionskosten für die Infrastruktur nicht in die Pauschalen einbeziehen. Die Fraktionen von SP und Grünen befürchteten Vorteile für die Privatspitäler. Diese könnten ihre Investitionen nach ganz anderen Kriterien tätigen und auf diese Weise Rosinen picken. Die Ratsmehrheit wollte aber eine Vollkostenrechnung ermöglichen und stimmte dem Einbezug der Investitionen mit 104 zu 59 Stimmen zu. Intensiv wurde darüber diskutiert, wie die Kosten für die Listenspitäler zwischen den Kantonen und den Krankenversicherern aufgeteilt werden sollen. Der französischsprachige Kommissionssprecher Yves Guisan (RL, VD) führte aus, dass diese Aufteilung von Kanton zu Kanton variiere. 2004 lag der Kantonsanteil an den Kosten im Durchschnitt bei 58 Prozent, wobei sich die Unterschiede zwischen 38,3 (Thurgau) und 73,4 Prozent (Genf) bewegten. Die Kommission beantragte, dass der Anteil der Kantone auf mindestens 55 Prozent fixiert wird. Die SP-Fraktion unterstützte einen Minderheitsantrag, der mindestens 60 Prozent verlangte. Der Rat folgte der Kommission mit 111 zu 65 Stimmen. Er lehnte zudem mit 113 zu 58 Stimmen die vom Ständerat vorgesehene Möglichkeit ab, dass Kantone mit tiefem Prämienniveau den Anteil auf 45 Prozent senken könnten. Dies wäre zu kompliziert, argumentierte die Mehrheit. Weiter beschloss der Nationalrat auf Antrag der Kommission mit 132 zu 30 Stimmen, dass künftig schweizweit die freie Spitalwahl (innerhalb der Listenspitäler) gelten soll, auch ohne entsprechende Zusatzversicherung. Das erhöhe den Wettbewerbsdruck, meinte beispielsweise Pierre Triponez (RL, BE). Die freie Spitalwahl wurde einzig von den Fraktionen der Grünen und der EVP/EDU bekämpft. Franziska Teuscher (G, BE) sah in dieser für die Kantone teuren Bestimmung keinen entsprechenden Zusatznutzen und verlangte vergeblich, bei der Fassung des Ständerats zu bleiben. Für eine weitere Wahlfreiheit sprach sich der Rat im Bereich der Geburtshäuser aus. Gegen den Widerstand der SVP-Fraktion beschloss der Nationalrat mit 118 zu 53 Stimmen, dass Spital und Geburtshaus gesetzlich gleichgestellt werden. Eine Kontroverse entspann sich zur Frage der Vertragsspitäler. Entgegen dem Antrag der Kommission, der von linker und grüner Seite unterstützt wurde, hielt der Nationalrat mit 102 zu 69 Stimmen an den vom Ständerat vorgeschlagenen Vertragsspitälern fest. Mit solchen privaten Krankenhäusern, die nicht auf einer kantonalen Spitalliste figurieren und auch keine Kantonsbeiträge erhalten, sollen die Krankenversicherer in Zukunft ebenfalls Verträge abschliessen können. Diese Möglichkeit durchkreuze die Spitalplanung der Kantone argumentierte die Ratslinke. Damit würden von der Grundversicherung mitgetragene Überkapazitäten geschaffen, die die Kosten in die Höhe treiben. Schliesslich kam auch der schwelende Konflikt unter den Kantonen über die Standorte der Spitzenmedizin zur Sprache. Der Rat beschloss gemäss Antrag seiner Kommission und entsprechend der Ständeratsfassung, dass die Kantone die gesamtschweizerische Planung gemeinsam vornehmen. Wenn sie dies indessen nicht zeitgerecht tun, soll der Bundesrat festlegen, welche Spitäler für welche Sparten in den Spitallisten aufzuführen sind. In der Gesamtabstimmung unterstützte der Nationalrat die Vorlage mit 113 zu 54 Stimmen. Die SP-Fraktion lehnte die Vorlage ab, weil mit den Vertragsspitälern ein inkohärenter Beschluss gefasst worden sei, der die Spitalplanung wieder ausheble.</p><p>Die vom Ständerat zur Spitalfinanzierung hinzugefügte Vorlage 2 betreffend den Risikoausgleich wurde vom Nationalrat noch nicht beraten. </p><p>In der Differenzbereinigung kam der <b>Ständerat</b> in einigen Punkten dem Nationalrat entgegen. Für eine ausführliche Debatte sorgte das Thema der freien Spitalwahl. Eine Kommissionsmehrheit war damit einverstanden, dass sich die Versicherten schweizweit in einem beliebigen Spital, das auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist, behandeln lassen können. Allerdings solle dabei der Wohnkanton und die Krankenkasse nur jenen Tarif übernehmen, der im Kanton des Patienten gilt. Damit komme man den Anliegen der Kantone entgegen, so die Meinung der Kommissionsmehrheit. Eine Kommissionsminderheit wollte die freie Spitalwahl ohne diese Einschränkung. Ernst Leuenberger (S, SO) wehrte sich als "Gesandter der Kantone" generell gegen eine freie Spitalwahl und für eine ausserkantonale Behandlung nur aus medizinischen Gründen, entsprechend der ursprünglichen Haltung des Bundesrates. Der Kanton Solothurn rechne aufgrund der freien Spitalwahl mit jährlichen Mehrkosten von 60 Millionen Franken. Für den Kanton Bern, so führte Hans Lauri (V, BE) aus, betrügen die Mehrkosten 160 bis 200 Millionen Franken. Der Antrag Leuenberger wurde mit 3 zu 28 Stimmen abgelehnt. In der Debatte um die freie Spitalwahl hielt die Kommissionspräsidentin Erika Forster (RL, SG) fest, dass die kantonale Spitalplanung nicht unterlaufen würde und wies darauf hin, dass bereits heute 80 Prozent der Versicherten via Zusatzversicherung eine freie Spitalwahl hätten. Bundesrat Pascal Couchepin glaubt ohnehin nicht, dass es zu einem Spitaltourismus komme. Kein Patient lasse sich gerne fernab seines Wohnortes operieren. Nur etwa 2 bis 3 Prozent wollten sich ausserkantonal behandeln lassen. Anita Fetz (S, BS) warnte als Vertreterin der Kommissionsminderheit vor einer "Zweiklassenmedizin". Die vollen Kosten müssten auch übernommen werden, wenn die ausserkantonale Behandlung teurer sei als im Wohnkanton. Ansonsten hätten nur diejenigen Patienten, die sich eine Zusatzversicherung leisten können, die freie Wahl. Philipp Stähelin (C, TG) befürchtete keine Zweiklassengesellschaft sondern erwartete, dass mit dem Mehrheitsantrag auch ein Preisdruck auf Kantone mit hohen Tarifen entsteht. Der Ständerat folgte in der Frage der Spitalwahl schliesslich mit 30 zu 6 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Auch beim Verteilschlüssel der Spitalkosten zwischen Kantonen und Krankenkassen schlug die Kommission einen Kompromiss vor, der vom Rat mit 29 zu 4 Stimmen gutgeheissen wurde. Demnach sollen die Kantone, wie vom Nationalrat beschlossen, mindestens 55 Prozent zahlen. Allerdings hielt der Ständerat an der Sonderregelung für Kantone mit tiefen Prämien fest, diese können ihren Anteil auf 45 Prozent senken. Keine Einwände hatte der Ständerat gegen die vom Nationalrat eingefügten Artikel, die explizit die Geburtshäuser als Leistungserbringer von stationären Behandlungen nennen. Er fügte lediglich eine Klausel ein, die sicherstellt, dass die Geburtshäuser der kantonalen Spitalplanung unterstellt werden. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> diskutierte vorerst die vom Ständerat unterbreitete Vorlage 2 zum Risikoausgleich. Es lagen ein Nichteintretens-, ein Rückweisungs- und ein Verschiebungsantrag vor. Ruth Humbel Näf (C, AG) warb als deutschsprachige Kommissionssprecherin für einen verfeinerten Risikoausgleich in der Krankenversicherung gemäss dem Ständeratsvorschlag, der neben Alter, Geschlecht und Kanton auch den allfälligen Spital- oder Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr berücksichtigt. Nur wenn die Risiken tatsächlich ausgeglichen würden, könnten sich die Versicherungen auf möglichst gute und effiziente Behandlungskonzepte auch für chronisch Kranke konzentrieren. Roland Borer (V, SO) erachtete eine Verfeinerung des Risikoausgleichs als unnötig. Der heutige Mechanismus genüge, deshalb sei auf die Vorlage nicht einzutreten. Zudem sei der Risikoausgleich eine gigantische Umverteilung, die an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens nichts ändere. Jürg Stahl (V, ZH) bezeichnete den Risikoausgleich als wettbewerbsfeindliches Element. Im Weiteren könne die kritisierte Jagd der Krankenkassen auf gute Risiken nicht bewiesen werden. Neben der SVP-Fraktion wurde das Nichteintreten von einer Mehrheit der RL-Fraktion unterstützt. Der Nationalrat trat schliesslich mit 93 zu 74 Stimmen auf die Vorlage ein und lehnte auch eine Rückweisung mit 88 zu 80 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte der Rat dann durchgehend den Anträgen der Kommissionsmehrheit. In Ergänzung zum Ständeratsvorschlag legte der Nationalrat fest, dass beim Kriterium Spital- oder Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr nur Aufenthalte von mehr als drei Tagen berücksichtigt werden. Abgelehnt wurde mit 103 gegen 57 Stimmen ein Antrag der Linken, der den verfeinerten Risikoausgleich definitiv verankern wollte. Damit bleibt der Ausgleich befristet, gemäss Nationalratsfassung bis fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 107 zu 58 Stimmen angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung bei der Vorlage 1 (Spitalfinanzierung) gab im <b>Nationalrat</b> das Ausmass der freien Spitalwahl zu reden. Hier schlug die vorberatende Kommission vor, sich dem Kompromissvorschlag des Ständerates anzuschliessen. Demnach werden Behandlungen, die aus nichtmedizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital vorgenommen werden höchstens nach dem Tarif übernommen, der im Wohnkanton des Patienten gilt. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Claude Ruey (RL, VD) wehrte sich für das ursprüngliche Konzept einer freien Spitalwahl ohne Einschränkung. Sonst verzichte man auf einen wichtigen Kernpunkt der Vorlage. Unterstützt wurde die Minderheit von den Fraktionen der FDP-Liberalen und der SVP. Der Sprecher der CVP-EVP-glp-Fraktion, Reto Wehrli (CEg, SZ), unterstützte unter anderem aus "erledigungspolitischem Grund" die Mehrheit. Die Beratungen sollten nun abgeschlossen werden, weitere Schritte könne man später immer noch beschliessen. Der Rat folgte bei der Spitalwahl der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat mit 97 zu 87 Stimmen. Bei der Kostenverteilung zwischen Kantonen und Krankenversicherern beantragte die Kommission, am fixen Verteiler 55 Prozent Kantone und 45 Prozent Krankenversicherer festzuhalten. Die Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CEg, AG) führte aus, dass das Bandbreitenmodell des Ständerates (Kostenbeteiligung der Kantone zwischen 45 bis 55 Prozent) Rechtsunsicherheit schaffe und zu massiven Prämiensprüngen führen könne. Bundesrat Pascal Couchepin meinte, der Ständeratsvorschlag sei kaum umsetzbar und realitätsfremd. Unterstützt wurde die Ständeratsvariante von der CVP-EVP-glp-Fraktion. Der Nationalrat folgte jedoch seiner Kommission und hielt an seiner Fassung mit 147 zu 35 Stimmen fest.</p><p>In der weiteren Differenzbereinigung zur Vorlage 1 (Spitalfinanzierung) beharrte der <b>Ständerat</b> an seinem Kostenverteilermodell. Philipp Stähelin (CEg, TG) meinte, man solle Kantone, die sich für ein kostengünstiges Gesundheitssystem eingesetzt haben, nicht mit einer unflexiblen Regelung bestrafen. Gisèle Ory (S, NE) beantragte demgegenüber, sich der klaren Version des Nationalrates anzuschliessen. Der Ständerat hielt jedoch auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 27 zu 10 Stimmen an seinem Bandbreitenmodell fest.</p><p>Bei den Differenzen in der Vorlage 2 (Risikoausgleich) folgte der Ständerat in allen Punkten stillschweigen seiner Kommission. So wurde der vom Nationalrat vorgesehene Morbiditätsindikator gestrichen. Kommissionssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) sah Probleme in dessen Umsetzung, zudem würde damit die Verfeinerung des Risikoausgleichs überladen. Gleichzeitig werde man aber mit einem Kommissionspostulat (07.3769) dieses Thema weiterverfolgen. Ebenfalls wollte man nicht wie der Nationalrat die zu berücksichtigende Spitalaufenthaltsdauer im Vorjahr auf mehr als drei Tage fixieren. Dies könne unter Umständen zu Fehlanreizen und zu verlängerten Spitalaufenthalten führen. Bei der Befristung des Risikoausgleichs auf vorerst fünf Jahre schloss sich der Rat der Grossen Kammer an. Bei der Inkraftsetzung des neuen Risikoausgleichs lehnte der Ständerat eine vom Nationalrat vorgeschlagene Verknüpfung mit der Spitalfinanzierungsvorlage 1 ab und beschloss eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte in der Vorlage 1 (Spitalfinanzierung) auf Antrag seiner Kommission das Kostenverteilermodell des Ständerates erneut ab und hielt an einer Kostenbeteiligung von 55 Prozent für die Kantone fest. Allerdings kam der Rat mit einer Ausnahmeregelung in den Übergangsbestimmungen dem Ständerat entgegen. Demnach können Kantone, die beim Inkrafttreten des Gesetzes ein unterdurchschnittliches Prämienniveau haben, ihren Kostenanteil zunächst zwischen 45 und 55 Prozent festlegen. Sie haben dann maximal fünf Jahre Zeit (bis 1. Januar 2017), diesen Anteil schrittweise auf 55 Prozent zu erhöhen. Im Weiteren hielt der Rat an der von ihm bei der Spitalplanung eingefügten Erwähnung der Versorgungssicherheit fest.</p><p>Beim Risikoausgleich (Vorlage 2) schlug die Kommissionsmehrheit vor, dem Ständerat zu folgen und die Mindestaufenthaltsdauer im Spital nicht auf Gesetzesstufe zu fixieren. Jürg Stahl (V, ZH) konnte der Argumentation des Ständerates nichts abgewinnen. Beim Risikoausgleich handle es sich um eine rein kasseninterne Angelegenheit. Er beantragte namens einer Kommissionsminderheit bei der Erwähnung der Mindestaufenthaltsdauer an der Nationalratsfassung festzuhalten. Der Rat folgte der Kommissionsminderheit mit 89 zu 74 Stimmen. Bei der Frage des Inkrafttretens wollte die Kommissionsmehrheit dem Ständerat folgen. Auch hier setzte sich die Kommissionsminderheit mit 100 zu 77 Stimmen durch, womit der Nationalrat an der Verknüpfung mit den Fallpauschalen in der Spitalfinanzierungsvorlage 1 festhielt. </p><p>Der <b>Ständerat</b> akzeptierte darauf bei der Risikoausgleichs-Vorlage die gesetzliche Fixierung der Mindestaufenthaltsdauer von drei Tagen, wobei Kommissionssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) zu Protokoll gab, dass damit drei Übernachtungen gemeint seien. Bei der Inkraftsetzung des verfeinerten Risikoausgleichs schlug die Kommissionsmehrheit als Kompromiss den 1. Januar 2012 vor; die alte Regelung würde bis dahin verlängert. Ein Kommissionsminderheit, vertreten durch Gisèle Ory (S, NE), wollte die Umsetzung nicht länger verzögern und beharrte auf dem 1. Januar 2011 als Datum des Inkrafttretens. Der Ständerat folgte der Kommissionsmehrheit mit 17 zu 16 Stimmen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> war darauf mit der Inkraftsetzung des neuen Risikoausgleichs auf den 1. Januar 2012 einverstanden, allerdings mit dem Vorbehalt, dass bis dahin die in der Vorlage 1 beschlossenen Fallpauschalen in Kraft sind.</p><p>Für die somit verbliebenen Differenzen machte die Einigungskonferenz einen Vorschlag der in der Folge vom <b>Ständerat</b> und vom <b>Nationalrat</b> gutgeheissen wurde. Dabei wurde in der Vorlage 1 die explizite Erwähnung der Versorgungssicherheit wieder gestrichen und beim Kostenverteiler die Variante des Nationalrates inklusive Übergangsregelung übernommen. Bei der Inkraftsetzung des Risikoausgleichs einigte man sich inhaltlich auf die Ständeratsvariante.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Ständerat mit 30 zu 0 und im Nationalrat mit 90 zu 52 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 41 zu 0 im Ständerat und mit 117 zu 78 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p><p></p><p></p><p></p><p></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:26