Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Ratifizierung des Protokolls
Details
- ID
- 20040070
- Title
- Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Ratifizierung des Protokolls
- Description
- Botschaft vom 10. November 2004 zur Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu den Übereinkommen von 1992 zum Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
- InitialSituation
- <p>Das Protokoll über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wurde an der dritten Ministerkonferenz über Umwelt und Gesundheit verabschiedet. Diese Konferenz wurde vom Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO/EURO) vom 16. bis 18. Juni 1999 in London veranstaltet. Das Protokoll wurde von 36 Staaten, darunter auch von der Schweiz, unterzeichnet und bis heute von 13 Staaten ratifiziert. Es wird 90 Tage nach der Hinterlegung der 16. Ratifikationsurkunde in Kraft treten.</p><p>Das Protokoll bezieht sich auf die gesamte europäische Region der Organisation der Vereinten Nationen (CEE/UNO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Er ist das erste internationale Übereinkommen zur Förderung der Gesundheit durch Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und durch Bekämpfung wasserbedingter Krankheiten. Es handelt sich um ein neuartiges Instrument, da keine technischen Normen festgelegt werden, sondern ein Konzept für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, die sich auf nationaler und lokaler Ebene und im grenzüberschreitenden Umfeld mit der Wasserbewirtschaftung befassen. </p><p>Eines der wesentlichen Elemente besteht darin, dass jede Vertragspartei innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung des Protokolls die zu erreichenden Ziele festlegen und bekannt geben muss. Diese Ziele müssen eine Wasserbewirtschaftung ermöglichen, mit der die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme gemäss den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung geschützt werden. Im Hinblick auf die Erreichung dieser Ziele muss jede Vertragspartei einen Bericht erstellen und publizieren, in dem die erhobenen und evaluierten Daten zusammengefasst werden. Unabhängig von dieser Verpflichtung sind im Protokoll die Bedeutung und die Notwendigkeit der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit festgehalten. </p><p>Jede Vertragspartei verpflichtet sich ausserdem, innerhalb von drei Jahren nach der Ratifizierung des Protokolls ein Überwachungs- und Frühwarnsystem einzurichten, mit welchem dem Ausbruch oder Auftreten wasserbedingter Krankheiten wirksam begegnet werden kann.</p><p>Die Schweiz arbeitet bereits in mehreren internationalen Kommissionen für den Schutz von grenzüberschreitenden Wasserläufen und europäischen Seen sowie im Rahmen von regionalen Übereinkommen mit und hat sich auch an der Erarbeitung dieses Protokolls aktiv beteiligt. Auf Grund ihrer zentralen geografischen Lage, die sie zum "Wasserschloss Europas" macht, ist die Schweiz prädestiniert, hinsichtlich dieses Protokolls zu den Vorreiterländern zu gehören. Die zentrale Lage bedeutet auch Verpflichtung, den Nachbarstaaten qualitativ hochwertiges Wasser zu überlassen. </p><p>Die Schweiz verfügt bereits über einen Grossteil der gesetzlichen Grundlagen, die für die Umsetzung der aus der Ratifizierung des Protokolls resultierenden Verpflichtungen notwendig sind. Es sind jedoch gesetzliche Anpassungen auf Bundesebene erforderlich, damit allen gesundheitsrelevanten Aspekten in den Bereichen Trink- und Badewasser Rechnung getragen werden kann. Die Ratifizierung des Protokolls ist aber insbesondere in Bezug auf die Festlegung einer langfristig ausgerichteten Politik zur Bewirtschaftung des Trinkwassers mit zusätzlichen Aufgaben verbunden. Dies setzt voraus, dass der Bund im Zusammenhang mit der Umsetzung des Protokolls, ein entsprechendes Projekt durchführt.</p><p>Mit der Ratifizierung des Protokolls sendet die Schweiz gegenüber den EU-Ländern und der UNO, welche sich mit schwerwiegenden Infektionsproblemen im Zusammenhang mit verunreinigtem Wasser auseinandersetzen muss, ein positives politisches Signal aus. Ausserdem steht die Ratifizierung im Einklang mit der internationalen Umweltpolitik des Bundesrats, in deren Rahmen die Erarbeitung von internationalen Gewässerschutzvorschriften zu den Prioritäten gehört. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 10. November 2004 zur Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu den Übereinkommen von 1992 zum Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
- Resolutions
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Date Council Text 13.03.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf 07.06.2006 1 Zustimmung 23.06.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat </b>informierte der Kommissionssprecher Carlo Schmid-Sutter (C, AI), dass das von der Schweiz unterzeichnete Protokoll 2005 in Kraft getreten ist. Die Kommission habe keinerlei inhaltliche Vorbehalte gegen das Protokoll, mit dem die Gesundheit durch Verbesserung der Wasserbewirtschaftung gefördert und wasserbedingte Krankheiten in Europa bekämpft werden sollen. Die Schweiz habe die allermeisten Verpflichtungen des Protokolls bereits erfüllt, weshalb es auch keinen Schaden verursachen würde, das Übereinkommen nicht zu ratifizieren. Weiter habe man festgestellt, dass die Kantone fast ausnahmslos mit dem Protokoll einverstanden sind und es keine direkt anwendbaren Normen enthalte. Deshalb empfahl die Kommission ohne Gegenstimme Zustimmung zum Bundesbeschluss. Der Ständerat beschloss ohne Diskussion mit 31 zu Null Stimmen bei zwei Enthaltungen das Protokoll zu ratifizieren. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> erläuterte die deutschsprachige Kommissionssprecherin Doris Stump (S, AG) die zusätzlichen Massnahmen, die mit der Ratifizierung des Protokolls nötig werden: Eine gesetzliche Bestimmung für Badewasser auf Bundesebene, eine Bestimmung im Lebensmittelgesetz, welche die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bezüglich Qualität des Trinkwassers regelt sowie damit in Zusammenhang eine schweizerische Datenbank zur Trinkwasserqualität. Die Kommission empfahl Eintreten und Zustimmung zum Beschluss. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Josef Kunz (V, LU) beantragte, nicht auf das Geschäft einzutreten. Die Minderheit sah Probleme in der Umsetzung des Protokolls, weil keine Normen für die Wasserbewirtschaftung und die Bekämpfung wasserbedingter Krankheiten festgelegt wurden. Das Protokoll bringe der Schweiz, die ihre Hausaufgaben betreffend Wasser gemacht habe, bloss zusätzliche Auflagen und Kosten. Man wolle nicht mit einem unklaren Protokoll die Katze im Sack kaufen. Bundesrat Pascal Couchepin verteidigte das Protokoll, welches tatsächlich keine fixen Normen verlange, sondern vor allem eine formelle Koordination und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen. Der Nationalrat stimmte dem Eintreten mit 107 zu 42 Stimmen zu und sprach sich danach ohne weitere Diskussion mit 111 zu 42 Stimmen für die Ratifizierung des Protokolls aus.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:38